Frage zu ebay Kauf und Rückgabe

  • Das ist natürlich ein Problem. Viele gewerbliche Anbieter sind natürlich an ihrer Art und Weise des Anbietens klar als solche zu identifizieren, z.B. dann, wenn eine Webseite zu einem Shop angegeben ist, sich aus dem ebay-Namen ein Shopname ergibt, der Verkäufer denselben Artikel via Powerauktion mehrfach verkauft usw..


    Ansonsten ist es natürlich etwas schwieriger. Wer meine fast 500 Bewertungen sieht, könnte z.B. auch denken, daß ich gewerblich bin, obwohl ich es nicht bin. Im Zweifelsfalle müßte man eigentlich über irgendeine Behöre (welche?) ermitteln können, ob eine Person (von der einem ja Name und Anschrift bekannt sind) ein Gewerbe angemeldet hat.


    edit: Mist, war einer schneller... :D
    Wobei: Das mit dem Powerseller stimmt so natürlich nicht. Ich bin z.B. auch Powerseller, habe wie gesagt ca. 500 Bewertungen und bin trotzdem nicht gewerblich.
    Eine ausgestellte Rechnung ist natürlich auch ein sehr gutes Indiz für einen gewerblichen Anbieter.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Im Zweifelsfalle müßte man eigentlich über irgendeine Behöre (welche?) ermitteln können, ob eine Person (von der einem ja Name und Anschrift bekannt sind) ein Gewerbe angemeldet hat.


    Ordnungsamt bzw. Finanzamt sind wohl gute Anlaufstellen dafür ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wobei: Das mit dem Powerseller stimmt so natürlich nicht. Ich bin z.B. auch Powerseller, habe wie gesagt ca. 500 Bewertungen und bin trotzdem nicht gewerblich.


    Das Finanzamt könnte allerdings eine Gewerbevermutung aussprechen - dann müsstest du es explizit nachweisen - vor allem, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bei den Verkäufen vorliegt (aber das sind jetzt Feinheiten)


    Bietet ein Powerseller nur neue Ware an, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein gewerblicher Anbieter ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das Finanzamt könnte allerdings eine Gewerbevermutung aussprechen - dann müsstest du es explizit nachweisen - vor allem, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bei den Verkäufen vorliegt (aber das sind jetzt Feinheiten)


    Naja, das ist nicht wirklich eine Feinheit, sondern vielmehr ein, wenn nicht DAS entscheidene Kriterium... :D (es ist halt nur hier OT... :D ).
    Weil das so ist, treffe ich natürlich entsprechende Vorkehrungen, um dies jederzeit belegen zu können (also das keine Gewinnerzielungsabsicht und tatsächlich auch keine Gewinnerzielung vorliegt).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Re: Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Falsch - das Gesetz wurde nicht deswegen erlassen, damit die Händler für die Fehler der Käufer auch noch bezahlen müssen, sondern um bei tatsächlichen Mängeln, oder wenn die Beschaffenheit der Ware absolut *nicht* den Beschreibungen entspricht dem Verbraucher mehr Rechte zu geben.


    Ich muß Dich korrigieren, das stimmt nicht.
    Der Käufer darf die Ware ohne Begründung zurückgeben.


    Die 14-Tagesfrist wird ohne Einschränkungen oder gar Bedingungen gewährt.


    Der Käufer darf die Ware also "einfach so", weil schlicht Bock drauf hat zurückgeben. Ob sie ihm zu teuer war oder ihm doch nicht mehr gefällt etc.pp. ist vollkommen unerheblich!


    Zur Verdeutlichung:

    Zitat


    § 355 Abs. 1 BGB:


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    Man mag über den Sinn und Zweck dieser Regelung verschiedener Meinung sein, aber es ist wie es ist!


    Stephan

  • Ich denke, Merlin weiß, daß das so ist. Er appelliert - zweifellos zu Recht - daran, daß man dieses Gesetz nicht zu Unrecht ausnutzen sollte. Etwas, das der Fragesteller in diesem Thread hier wohl tun würde, wenn er es ausnutzt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich denke, Merlin weiß, daß das so ist. Er appelliert - zweifellos zu Recht - daran, daß man dieses Gesetz nicht zu Unrecht ausnutzen sollte. Etwas, das der Fragesteller in diesem Thread hier wohl tun würde, wenn er es ausnutzt.


    Sorry, nein!


    Man kann dieses Gesetz nicht zu Unrecht ausnutzen, es sein denn, man hat betrügerische Absichten und macht das mit Methode.


    Aber es ist völlig korrekt, das CD-ROM einfach so zurückzugeben, weil man es im Nachhinein für zu teuer erachtet.
    Das will der Gesetzgeber so!


    Aus Händlersicht sicher eine Farce, aus Verbrauchersicht aber ein Segen!


    Merlin vertritt hier hohe moralische Werte, aber wer das Gesetz anwendet, handelt in meinen Augen immer noch moralisch wertvoll!


    Stephan

  • Stephan I.


    Wäre es dann Methode, wenn ich auf fünf verschiedene CD Rom Laufwerke bei Ebay biete und bei allen fünf der Höchstbieter bin. Am Ende kauf ich aber nur das günstigste und schicke den Rest zurück. Ist das Methode oder Betrug oder gar in Ordnung?


    Bin trotz dieses Gesetzes der Meinung, daß sich die Sache bei Ebay anders verhält, auch wenn ich das juristisch nicht belegen kann.


    Was passiert denn , wenn ich als Verkäufer bei Ebay die Rücknahme verweigere?

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Also in diesem Fall plädiere ich ganz klar - auch wenn Stephan was anderes sagt - für eine betrügerische Absicht. Denn man schließt Verträge ab, bei denen man SCHON VORHER weiß, daß man sie nicht erfüllen will.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also in diesem Fall plädiere ich ganz klar - auch wenn Stephan was anderes sagt - für eine betrügerische Absicht. Denn man schließt Verträge ab, bei denen man SCHON VORHER weiß, daß man sie nicht erfüllen will.


    Sehe ich ganz genau so!
    Juristisch ist das so!
    Nachweisbar wird es für die 5 verschiedenen Händler allerdings nicht sein!


    Zitat

    Original geschrieben von gummibaum
    Was passiert denn , wenn ich als Verkäufer bei Ebay die Rücknahme verweigere?


    Wenn Du Händler bist, könnte man Dich auf Rücknahme verklagen!


    Als Privatperson bist nicht zur Rücknahme verpflichtet.


    Stephan

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