Frage zu ebay Kauf und Rückgabe

  • Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Es ist jetzt alles in den §§ 312b ff. BGB geregelt. Der Inhalt ist allerdings gleich geblieben.


    Gar nicht mitbekommen, seit wann denn das? Und wieso? Haben unsere Gesetzesmacher nix besseres zu tun, als Paragraphen vom einen ins andere Werk zu schieben? :confused:

  • Ist einfach nur im Sinne einer Vereinfachung. Und macht ja auch absolut Sinn, denn alle anderen Gesetze zu Geschäften stehen ja auch schon im BGB.


    Stefan I:


    Ich dachte immer, daß das Rückgaberecht bei echten Auktionen gerade eben nicht gilt. :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    ein Freund hat von einem Ebay Powerseller Händler ein CD-Rom Laufwerk mit Sofortkauf gekauft, das CD-ROM Lauwerk ist allerdings zu teuer, daher hab ich ihm die Rückgabe empfohlen.


    Ich frage mich allerdings, warum man sich ein einem solchen Fall (Kauf eines CD-ROMs) nicht *vorher* über die Preise informiert? Gerade diese Rücksendungen, wobei der Verkäufer auch noch die Versandkosten zu tragen hat, führen doch dazu, dass die Preise insgesamt immer weiter angehoben werden.


    Ich würde, unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen, mal sagen - ok, Pech gehabt, das nächste mal bin ich eben schlauer, denn warum sollte der Händler für *meinen* Fehler auch noch die Kosten tragen?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Stefan I:


    Ich dachte immer, daß das Rückgaberecht bei echten Auktionen gerade eben nicht gilt. :confused:


    Warum sollte es nicht?
    Das Gesetz gibt dafür keinerlei Anhaltspunkte.



    Stephan


    PS: Zum Verständnis: Unter "echten" Auktionen verstehen wir beide in diesem Fall Onlineauktionen ohne Sofortkaufen-Option? Nicht etwa reale Auktionen in einem Auktionshaus.

  • Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ich würde, unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen, mal sagen - ok, Pech gehabt, das nächste mal bin ich eben schlauer, denn warum sollte der Händler für *meinen* Fehler auch noch die Kosten tragen?


    Weil der Gesetzgeber das so will!
    Der Kunde bekommt damit erhebliche rechte, die oft auch mißbraucht werden.


    Z.B. ein Zitat eines Bekannten von mir:

    Zitat

    Amazon.de ist seit dem Fernabsatzgesetz für mich die größte Fernleihe-Bibliothek der Welt.


    Soll heißen, daß er sich dort Bücher bestellt, sie kopiert und stumpf zurückschickt!


    SO darf es natürlich nicht sein!
    Das ist Betrug!


    Stephan

  • Ebay und Rückgabe


    Wenn ich, als Privatperson einen Artikel bei Ebay versteigere oder als Sofortkauf anbiete, dann werde ich diesen mit Sicherheit nicht zurück nehmen.
    Alleine die Angst, daß der Käufer das Teil geschrottet hat und dann behauptet ich hätte defekte Ware verschickt und dann von mir das Geld zurück haben möchte, ist für mich ein Alptraum.


    Meiner Meinung nach ist Ebay kein Onlinehändler sondern ein Onlineauktionshaus und wenn ich dort Ware erwerbe muß ich mit gewissen Risiken leben, da ich in der Regel auch wesentlich günstiger als anderswo die Sachen erwerbe. Wenn ich auf einen Artike biete oder diesen per Sofortkauf erwerbe, dann liegt der Preis den ich dafür zahle in einem für mich angemessenem Rahmen und den habe ich dann auch zu bezahlen. Keiner hat mich gezwungen dafür zu bieten. Wenn sich dann nachher rausstellt, daß der Preis zu hoch war oder ist, bin ich das selber schud und muß damit leben.

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Jetzt bringst Du aber was durcheinander. Hier geht es ausschließlich darum, daß ein Privatmensch via ebay etwas bei einem gewerblichen Anbieter kauft. Das Rückgaberecht gilt natürlich nicht - egal ob mit oder ohne ebay - bei Kaufverträgen, bei denen entweder beide oder nur der Käufer gewerblich sind/ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Weil der Gesetzgeber das so will!


    Falsch - das Gesetz wurde nicht deswegen erlassen, damit die Händler für die Fehler der Käufer auch noch bezahlen müssen, sondern um bei tatsächlichen Mängeln, oder wenn die Beschaffenheit der Ware absolut *nicht* den Beschreibungen entspricht dem Verbraucher mehr Rechte zu geben. Es ist *nicht* im Sinne des Gesetzes, dass man dadurch quasi einen Freibrief erhält. Wer das nicht kapiert und die Möglichkeiten rigoros ausnutzt, bzw. mißbraucht, wird sich über insgesamt steigende Preise nicht zu wundern müssen.


    Aber dann wird das gezetere wieder anfangen. Gibt ja genug Beispiele für solche Sachen.


    Daher bin *ich* der Meinung, man muss sich auch mal an die eigene Nase fassen und zu eigenen Fehlern stehen - im vorliegenden Fall, wäre es dann z.B. mindestens die Übernahme der Versandkosten, denn schließlich war der Preis für das Produkt *vorher* bekannt.


    Edit: jetzt hattest du noch was dazu editiert, was beim Schreiben der Antwort noch nicht da war ... der Sinn ist wohl jetzt etwas verschoben ;) ... naja, der geneigte Leser wird die Intention hoffentlich immer noch verstehen ...

  • BigBlue007


    Da stellt sich für mich die Frage, wie ich bei Ebay zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden unterscheiden soll.

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Zitat

    Original geschrieben von gummibaum
    BigBlue007


    Da stellt sich für mich die Frage, wie ich bei Ebay zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden unterscheiden soll.


    Wird z.B. Ausstellung einer Rechnung mit MwSt angeboten, oder ist ein Link oder eine Adresse zu einem Online-Shop oder einem Ladengeschäft vorhanden, ist von einem gewerblichen Anbieter auszugehen.
    Auch bei sog. "Powersellern" ist eigentlich generell von einem gewerblichen Anbieter auszugehen (wenn auch vielleicht nur nebenberuflich). Andernfalls von einem privaten Anbieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!