ZitatOriginal geschrieben von Stephan I.
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Es ist jetzt alles in den §§ 312b ff. BGB geregelt. Der Inhalt ist allerdings gleich geblieben.
Gar nicht mitbekommen, seit wann denn das? Und wieso? Haben unsere Gesetzesmacher nix besseres zu tun, als Paragraphen vom einen ins andere Werk zu schieben? :confused: