Danke SandmanX!
Da bleibt niX hinzu zufügen. :top:
E+: Nur Ärger mit der Kundenbetreuung
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Zitat
Original geschrieben von SandmanX
Hallo aus München,bevor ihr mich gleich auf dem Scheiterhaufen verbrennt hier meine kleine Bemerkung zu der Sache:
Wir sind doch nicht im Mittelalter, trotzdem ein paar Gedanken von mir dazu:1.) Etwas versprechen und dann nicht halten, zumal es ja Vertragsbestandteil geworden ist, ist nie gut. :flop:
(Da der Vertrag erst im Juni verlängert wird, nehme ich doch mal an, dass die 5 Euro/Monat für Januar für das vorzeitige Handy von eplus schon im Preis einkalkuliert wurden und nun bereits verlustig sind.)
Einen Fehler zu machen entschuldigt sich nicht von selbst! Und erst recht nicht den Schaden (nicht nur den materiellen).
Hat die Hotline sich etwa schon entschuldigt?zu 2.) "Schenkung", guter Witz. Dann sollte man doch gleich die VVL widerrufen und das geschenkte Handy bzw. das ggf. für 1 Euro gekaufte Handy weiter behalten versuchen. Es handelt nämlich sich um verbundene Verträge gemäß BGB.
Die haben schon viel miteinander zu tun: Widerruft man z.B. einen, sind alle damit widerrufen.zu 3.) Na 2 Monate sind bestimmt nicht angemessen, man kann ja den Vertrag auch nur nach 14 Tagen stornieren lassen nach AGB von eplus, wenn der Händler z.B. das Handy nicht liefert (hat mir ausgerechnet die Eplus-Hotline gesagt ). Besonders wenn 4-7 Tage vertraglich verabredet wurden.
(Glücklicherweise gilt bei telefon. Bestellung ja auch das Widerrufsrecht und die 14 Tage Frist beginnen erst mit Erhalt der deutlich lesbaren Belehrung)zu 4.) Ja und die Schwarzarbeiter sind oft auch Ich-Ags von Sub-Sub-Unternehmern beauftragt, die für den Subunternehmer und den Zwischenunternehmer der Untergruppenfiliale des Partnerkosortiums des Generalunternehmen tätig ist, das über weitere Instanzen für den Auftragnehmer arbeitet.
Was interessieren die unterschiedlichen Strukturen? Wenn Eplus als Vertragspartner sie billig macht um zu sparen ist das keine Entschuldigung für Lieferengpässe. Da Eplus schuldet,kann eplus auch von seinen Unterunternehmen sich beliefern lassen um seine Schuld zu tilgen. Außerdem hat der Teilnehmer sich nicht über die online-Bestellung der Freundin aufgeregt (denn die Unterlagen sind ja draußen) sondern über das eigene Handy, dass vertraglich vereinbart nach 4-7 Tagen kommen sollte. Hätten beide Seiten sich auf eine Lieferung von 2 Wochen geeinigt, wäre das kein Vertragsbruch. (Ein Händler muss das Angebot auch lieferbereit haben)."Man soll doch wechseln" ist auch keine Entschuldigung für schlechten Service. Der Satz hört sich ja fast so an, als wenn eplus ihn wirklich sofort kündigen lassen würde und nicht zwei Jahre auf Vertragerfüllung bestehen würde.Und apropo Fax-Tipp:
Die derzeitige Bearbeitungszeit von Schriftstücken (Fax, weiergeleitete email, Briefe) ist nach Hotlineaussage gerade wieder drei Wochen, bis die Antwort kommt ist das Handy sicher schon da.
Also bei mir dauerte die erst Antwort auf meinen Brief elf Wochen und die Antwort auf meine Fragen im Brief von Mitte November sind auch noch nicht da.
Aber das ist ja auch eine von möglicherweise unzähligen anderen Geschichten... -
Hallo SandmanX!
Zu 1: Die Gründe für den Mist, den die Mitarbeiter am Telefon verzapfen, interessieren mich eigentlich gar nicht! Es ist Sache von E-Plus, das in den Griff zu kriegen. Ich stimme dir aber zu, dass die MA selbst da nichts für können. Is trotzdem mehr als ärgerlich, wenn einem immer wieder was anderes erzählt wird.
Wenn ich im voraus gewusst hätte, dass das Handy vergriffen ist, wäre ich nur deswegen nicht sauer gewesen, weil ich das Handy dann im Shop geholt hätte. Ich hätte garantiert nicht gesagt "okay, ich verlängere trotzdem bei Ihnen und warte dann halt auf das Handy, egal wie lang es dauert".Zu 2: Natürlich hat der Erwerb des neuen (günstigeren) Handys was mit meiner Verlängerung zu tun! Wenn ich kein neues Gerät kriegen würde, hätte ich gar nicht erst verlängert, warum auch!? Die sollen sich schon was einfallen lassen, warum ich Kunde bleiben sollte.
Zu 3: Sofern die "angemessene Lieferfrist" nicht näher bezeichnet wird, existiert sie nicht, notfalls wird das anwaltlich geregelt (was ich aber auf jeden Fall vermeiden will, nur mal so rein theoretisch ;))
In den AGBs steht übrigens nichts von einer Frist - mag daran liegen, dass in den AGBs gar nicht auf Subventionsgeräte eingegangen wird. Da steht nur das Übliche drin (wann man verlängern kann und um wieviele Monate sich der Vertrag verlängert). Das wars auch schon.Zu 4: Das mit den Lagern und Vertriebskanälen kann schon sein, da möchte ich dir nicht widersprechen.
Zu 5: Da zieh ich mich aus der Affäre... Andere Netzbetreiber haben noch viel schlechteren Service (wenn ich nur an meine O2-Zeiten zurückdenke... *ts*)
Interessant ist übrigens, dass das Handy meiner Freundin ja erst kommen sollte, nachdem sie alle Unterlagen zurückgeschickt hat. Das ihrer Freundin kam damals gleich mit den Unterlagen mit.
Heute hat sie ihr Handy auch bekommen, zusammen mit den zurückzuschickenden Unterlagen... Das war also endlich mal eine Fehlauskunft von E-Plus mit positivem Ausgang für den Kunden.
(Mal abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass ich als bestehender Vertragskunde Vorrecht gegenüber Neukunden haben sollte :D)Nehmt bitte nicht alle meine Äußerungen zu ernst - ich ärgere mich halt über die Struktur und die Politik des Vereins und hoffe, dass alles noch gut wird. Ne gesalzene Beschwerde kriegen sie aber auf jeden Fall!
qwqw: Leider habe ich das nicht schriftlich, dass mir 4-7 Tage zugesichert wurden. Eben immer nur telefonisch...
Da fällt mir ein, dass einzelne Gespräche ja mitgeschnitten werden - zur "Sicherung der Servicequalität" (das sollte man umbenennen in "zur Entwicklung von Servicequalität")
Wie ist das mit dem Widerrufsrecht eigentlich in meinem Fall? Würde die VVL beim Zurückschicken des Handys auch unwirksam (weil das zusammenhängt), oder würde der Vertrag trotzdem verlängert bleiben? Meine Freundin hat ein Schriftstück bekommen, dass sie innnerhalb 14 Tage widerrufen kann und dann aber auch das Handy zurückschicken muss (was ja auch klar ist). Aber sie ist eben Neukunde... Wie würde das bei mir laufen? Und vor allem: Gilt die Widerrufsfrist ab Verlängerungs-Auftrag oder ab Handylieferung? Oder getrennt voneinander? *grübel*
mfG kingpulp
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Tja müsste man mal einen Anwalt fragen.
Ich denke, dass die Stornierung innerhalb von 14 Tagen laut eplus AGB wegen zu langer Lieferung des Handys ab Vertragsschlussdatum läuft.
Die Widerrufsfrist wird mit Erhalt der (gesetzlich vorgeschriebenen gut lesbaren) Widerrufsbelehrung (die meist mit der Handylieferung kommt) beginnen, die ja laut BGH-Urteil auch bei telefonischen Bestellungen gilt. Damit werden alle verbundenen Neuverträge rückabgewickelt, d.h. Handylieferung und auch die VVL so dass du so da stehst als hättest du den VVL-Vertrag nicht geschlossen (sollte nach BGH-Urteil so sein, Ausnahme: die Rückportokosten).Sofern du ein Widerrufrecht hast.
Aber man kann ja noch die Hotline fragen, ob man bei VVL auch ein Widerrufsrecht hat, dann weiss man ob man eine Belehrung zugesendet und damit den Anspruch bekommt.
Wie das nun genau ist kann dir natürlich nur der teure Anwalt sagen.
Im schlechtesten Falle kannst du halt nur auf Erfüllung der Lieferung klagen bzw. nach Fristsetzung den Vertrag sonderkündigen, sollte das Handy innerhalb deiner neuen Frist (10 Tage etc.) nicht ankommen und die neue VVL schon laufen..
Beachte aber, dass selbst ein einfacher Widerruf etwa eineinhalb bis zwei Monate Bearbeitungszeit bei Eplus braucht (bei mir natürlich länger ) und eine Sonderkündigung noch viel länger. -
Also, so wie ich die AGBs und auch die Hotline bisher verstanden habe, läuft die VVL ja eh erst ab Juni, weil erst dann die Mindestlaufzeit des alten Vertrags beendet ist.
Eigentlich will ich ja gar keinen Stress mehr, ich will nur noch das Handy geliefert haben und gut ist... Aber wer weiß, was noch alles kommt. Die nächste Woche ist lang
mfG kingpulp
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Zitat
Original geschrieben von der_inquisitor
Schreib E-Plus ein Briefchen, in dem Du sie zur Lieferung aufforderst und dafür eine Frist von acht Tagen (beginnend ab dem folgenden Werktag nach Versand) setzt.
Liefern sie nicht, holst Du Dir das Telefon irgendwo anders und verlangst von E-Plus die Differenz zu deren Preis; wenn sie die nicht gleich zahlen, holst Du Dir Dein Geld per Mahnbescheid.
Außerdem könnte eine solche Nichtleistung womöglich auch ein Sonderkündigungsrecht für den Mobilfunkvertrag begründen; m.E. liegt bei Nichtlieferung eines Gerätes, daß ja in Vertragseinheit mit der Vertragsverländerung erworben wurde, ein wichtiger Grund i.S.d. § 314 BGB vor.Alles klar Herr Grossinquisitor. Das in keinem Mobilfunkvertrag ein Anrecht auf ein bestimmtes Endgerät verankert ist scheint Ihnen wohl entgangen zu sein. Ausserdem bleibt immer noch das Recht den Vertrag wenn der Netzbetreiber das gewünschte Gerät nicht liefern kann fristgemäss zu kündigen.
Es gibt keine Koppelung Netzbetreiber-Vertrag-Endgerät. Du hast einen Vertrag über eine Simkarte, einen Netzzugang und sonst nix. Wenn Dir das nicht passt kauf das Handy auf eigene Kappe, schmeiss ne Sim nach Gusto rein und hör auf zu jammern
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@Pursche:
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich ein Recht auf mein gewähltes Endgerät habe! Das 6230 z.B. bekomme ich DANN günstiger, WENN ich den Vertrag verlängere! Da kann mir hinterher keiner kommen und sagen "och, nehmen sie ein anderes, das 6230 ist grad nicht da". So läuft das nicht. Dann mache ich natürlich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch! Oder würdest du das mit dir machen lassen und nehmen, was dir als Ersatz angeboten wird??
mfG kingpulp
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Ich würde mir mal die AGBs durchlesen und den Handywunsch mit der Person die es finanzieren kann. Du unterschreibst immer nur einen Sim-karten Vertrag mit dem Anbieter...Sim Karte das ist das kleine Ding mit eine Ecke abgeschnitten wo in Handy reinkommt. nicht mehr und nicht weniger
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Ach soo, das ist also eine Sim-Karte! Danke, dass du mich aufgeklärt hast!! Falls ich mal Hilfe beim Toilettengang benötige, ruf ich dich!
Dass ich "nur" einen Sim-Karten-Vertrag schließe, ist mir selbst klar! Darum muss man für die Handys ja (meist) auch noch nen kleinen Obulus abdrücken. Mal abgesehen davon, dass mir das Handy ja innerhalb des "Treue-Angebots" angeboten wurde. Also habe ich logischerweise das Recht, das Handy zu bekommen!
mfG kingpulp
P.S. Was meinst du mit "... und den Handywunsch mit der Person..." ? Entweder steh ich aufm Schlauch, oder du kannst dich nicht artikulieren...
EDIT: Hier nochmal ein Zitat von einem Freund, den ich um Rat gefragt habe:
"Ich habe mit E-Plus einen Mobilfunkvertrag gemäß §§ 611 ff BGB geschlossen. Dieser Vertragsschluss wiederum inkludiert einen Kaufvertrag nach §§ 433 ff über das genannte Handy, da dieser maßgeblich kausal meine Entscheidung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages geführt hat.
Aufgrund dieser Kausalität steht mir das Handy zu. Daneben verweise ich auch auf die gängigen Sitten im Geschäftsverkehr, nach denen es üblich und allgemein bekannt ist, dass die Handys über den Dienstleistungsvertrag subventioniert werden.
Eine Verletzung meines Rechts aus dem Kaufvertrag führt dazu, dass auch der
Dienstleistungsvertrag ungültig wird, da eine kausale Eigenschaft entfällt. Hierdurch steht mir das Recht auf einen Rücktritt zu, sofern diese Kausalität wegfällt; die einschlägigen Vorschriften des BGB hinsichtlich der Möglichkeiten eines Schadenersatzanspruches greifen dann hier an dieser Stelle." -
Hallo nochmals,
nur damit ich das besser verstehe: der Dienstleistungsvertrag inkludiert den Kaufvertrag oder ist es anders rum. Denn dann würde es ja Sinn machen:
- kein Mobilfunkvertrag, kein subventioniertes Handy ist nicht gleich nicht das ausgesuchte subventionierte Handy bekommen, also kein Mobilfunkvertrag...
Das eine schließt das andere nicht aus bzw. das andere das eine nicht ein
Dein Mobilfunkvertrag wird ab der Erfüllung der Mindestvertragsdauer um weitere 24 Monate verlängert. Dafür bekommst du EIN subventioniertes Gerät. Dieses ist nicht ausschließlich für das Nokia 6230 gültig.
Aber jetzt mal ehlirch: wenn sich dein Vertrag eh erst im Juni verlängert, wozu dann der ganze Stress?
Liebe Grüße,
SandmanX
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