Sturmschaden , wer zahlt??

  • Hallo,


    Dann fange ich am besten mal von vorn an.


    am 8.1 war in Berlin ein ziemlicher Sturm ( Orkan , Windstärke 11 )


    Ich befuhr eine 4 spurige Strasse und dann passierte es, eine Reihe Dachziegel löste sich und fiel aus 20 Meter Höhe auf meine Auto.


    Hab auch gleich die Polizei angerufen, die haben eine Spur und den Geweg gesperrt. Am nächsten Tag habe ich dann die Hausverwaltung angerufen, die haben den Kontakt zur ihrer Versicherung hergestellt. Ich habe darufhin mein Auto in die Werkstatt gebracht und ein Gutachten machen lassen.


    Gestern bekomme ich das Ergebnis des Guachtens und rufe daraufhin bei der gegnerischen Versicherung um den weiteren Ablauf zu klären.
    Dort bekomme ich jedoch zu hören:


    Sturmschäden deckt unsere Police leider nicht ab
    Es tut ihnen leid!!
    Davon bekomme ich auch kein Geld fürs Auto :flop:


    Meine Frage ist , kann ich den Hauseigentümer selbst haftbar machen, wenn seine Versicherung den Schaden nicht abdeckt ?



    Bevor hier Ratschläge kommen, ich sollte doch meine Teilkasko in Anspruch nehmen: Das ist die letzte Option, schliesslich habe ich dort eine Selbstbeteiligung und warum soll ich auf einem Teil meines Schadens sitzen bleiben?


    mfg cane

  • Ich denke der Hauseigentümer muss dafür haften, wenn er zu knauserig war, eine extra Versicherung dafür abzuschließen.


    Ich hab auch mal von einem Urteil gehört, dass z.B. auch Bäume an einer Bundesstraße zur Kreisstadt gehört und selbige haftet, dann wird das bei Hauseigentümern ähnlich sein.

  • Deckung müsste die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers schon bieten, ich würde mal fragen warum die Versicherung die Deckung ablehnt. Was in diesem Fall wohl eher ein Problem darstellen dürfte ist, dass bei Windstärke 11 schon mit einer großen Sicherheit von höheren Gewalt auszugehen ist und somit der Hausbesitzer für den Schaden nicht haftet! Dies wäre aber zu prüfen ob die Dachziegel Ordnungsgemäß befestigt waren.


    Hast Du eine Teilkaskoversicherung? Diese dürfte diese Sturmschaden abdeckung und würde sich dann im Speziellenfall nach Prüfung Regreß beim Hausbesitzer holen (dann hast du nicht den Streß...).

  • Sturm = höhere Gewalt. Haftung anderer also nur bei Fahrlässigkeit. Gedeckt sind solche Schäden daher grundsätzlich nur durch Kaskoversicherngen ...


    Die Beweislast trifft übrigens den Geschädigten, du müsstest also beweisen, daß die Dachziegel sich nur deshalb lösen konnten, weil der Hauseigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tahitimini
    Deckung müsste die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers schon bieten, ich würde mal fragen warum die Versicherung die Deckung ablehnt.


    Genau das ist der Grund es war ein Orkan = höhere Gewalt ---> keine Regulierung des Schadens :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Die Beweislast trifft übrigens den Geschädigten, du müsstest also beweisen, daß die Dachziegel sich nur deshalb lösen konnten, weil der Hauseigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.


    Das wird wohl schwierig, das Dach wurde vor 2 Jahren gedeckt, eventuell haftet ja die Dachdeckerfirma ?


    Wer wissen will welches Haus
    Bitte sehr
    hat aj nur 50 Millionen Euro gekostet :mad:


    mfg cane

  • Zitat

    Original geschrieben von cane
    Das wird wohl schwierig, das Dach wurde vor 2 Jahren gedeckt, eventuell haftet ja die Dachdeckerfirma ?



    Die Beweisführung muß immer kausal erfolgen. Wäre der Schaden vermieden worden, wenn irgendwer irgendwas (was er hätte tun müssen um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen) getan hätte? Dann und nur dann hast du im Falle einer höheren Gewalt Chancen, denn dann wäre Fahrlässigkeit im Spiel. Ohne diese wirst du die Kaskoversicherung in Anspruch nehmen müssen. Man kann für höhere Gewalt nun mal nicht "einfach so" jemanden in Regreß nehmen, das wäre ja widersinnig. ;)


    Es ist also nicht anzunehmen, daß du der Dachdeckerfirma nachweisen kannst, daß eine Arbeit die vor zwei Jahren ausgeführt wurde in der Art fahrlässig mangelhaft war um geeignet zu sein, diesen entstandenen Schaden zu verursachen, sie ist ja auch nicht für die Wartung zuständig.

  • Ich bin weder Jurist noch Versicherungsfachmann, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass bei Sturmschäden die Gebäudeversicherung (Feuer-, Sturm-, Wasserschäden etc.) zahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Haus (siehe Link) keine Gebäudeversicherung hat. Meine Teilkasko würde ich dafür auch nicht heranziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Ich bin weder Jurist noch Versicherungsfachmann, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass bei Sturmschäden die Gebäudeversicherung (Feuer-, Sturm-, Wasserschäden etc.) zahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Haus (siehe Link) keine Gebäudeversicherung hat. Meine Teilkasko würde ich dafür auch nicht heranziehen.


    Das ist auch der Gedanke den ich hatte.


    Hier steht was konkretes!

  • Diese Versicherungen zahlen idR nur für Schäden am Gebäude und sonst nichts. Wenn jemand zahlen soll (außer der eigenen Kaskoversicherung), dann die gegnerische Haftpflichtversicherung.


    Du kannst deinen Schaden dann geltend machen, wenn das Dach nicht "in Schuß gehalten" wurde, also nicht ausreichend gewartet wurde etc. - wurde es das aber, hast du Pech gehabt. (siehe OLG Düsseldorf )


    AdministratorDr: die Klage auf Schadenersatz wurde doch abgewiesen, also eher ein schlechtes Beispiel. ;)


    Hier noch einige Links: klick, klick, klick, klick, klick, klick usw. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Diese Versicherungen zahlen idR nur für Schäden am Gebäude und sonst nichts. Wenn jemand zahlen soll (außer der eigenen Kaskoversicherung), dann die gegnerische Haftpflichtversicherung.



    Stimmt, meine Erfahrungen bestehen auch nur aus Sturmschäden an eigenen Gebäuden oder an Gebäuden, die ich wieder repariert habe. Gegenstände/Personen sind dabei nie zu Schaden gekommen.

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