So wie's aufm Bild is, logischerweise...
Freie Nokiasoftware auf Vodafone 6630
-
-
-
Du siehst also ein Bild und kaufst den Artikel, unabhängig davon, was da noch dabei steht?
-
jep, in dem fall gehts grad um das hardwarebranding.
-
Moin,
sehr interessanter Thread, nur frage ich mich, wer hat hier eigentlich welches Probleme....
ZitatLieber Kunde, bei uns erhalten sie natürlich ein unverfälschtes, sog. ungebrandetes, Handy mit der original SW von Nokia und allen Eigenschaften, die sie auf der HP von Nokia nachlesen können."
Selbst wenn der Satz dort stehen würde, der ist sogar richtig, den VF ändert überhaupt garnichts an der Software !
Das Branding und alle weiteren Einstellungen werden so von Nokia an VF geliefert, wie VF diese bei Nokia bestellt. Die machen nichts anderes, als die Möglichkeiten der Handysoftware auszunutzen, die Nokia in die Handys einbaut und vorsieht. Das gleiche gilt für andere Hersteller genauso. Darüber gibt es für jedes Handy einen Katalog, welche Änderungen am Design, sprich Aufdruck von Logos, Konfiguration und Software möglich sind.Man Leute, wacht endlich mal auf, wenn ihr einen Schuldigen sucht, dann bitte bei den Handyherstellern, die bauen schliesslich die Möglichkeiten in die Firmware ein. Die Netzbetreiber nutzen die nur und das auch nur teilweise, es ist noch weit aus mehr möglich.
-
mein informationsstand
Also mein Informationsstand sagt folgendes (ohne alle vorhergehenden Postings gelesen zu haben):
Das Handy hat ja einen anderen Namen (oder den muss es haben).
Also zB in Österreich heißt das Handy dann: Nokia 6630 One Edition oder Nokia 6630 T-Mobile Austria Edition oder T-Mobile A1 Edition oder so.Dieser Name steht unter dem Titel: Produktname.
Dadurch dass das Handy nicht "Nokia 6630" sondern "Nokia 6630 One Edition" heißt, sind Veränderungen an der Software legal und müssen keinesfalls rückgängig gemacht werden. Du hast ja nicht das "Nokia 6630" sondern eben das "Nokia 6630 One Edition" gekauft.
Siehe folgende 2 Links (Angebote einer österreichische Elektrohandelskette)
http://niedermeyer.at/produktliste.asp?cat%5Fid=501
http://niedermeyer.at/produktliste.asp?cat%5Fid=502Jedes Handy hat diese Bezeichnung.
Die Frage ist natürlich:
Wie weit müssen technische Daten bekanntgegeben werden. Nokia muss die Softwareversion ihrer Originalhandys auch nicht angeben. Genausowenig Vodafone.Was ich noch sagen wollte:
Ich bin kein Rechtsexperte und lasse mich von jedem der einer ist gerne eines besseren belehren. Ich denke aber durchaus, dass in einem Gerichtsverfahren mit einem guten Anwalt das Recht des Käufers auf neutrale Software durchgesetzt werden kann - wenn man besser als die Vodafone Anwälte ist *g*. Ich weiß nicht, wie hart die durchgreifen würden.Preise nur gültig bis 23.01.2005. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Lieferung nur innerhalb Deutschlands.
Das sagt dann auch alles: Du darfst aufgrund der anderen Bezeichnung nicht die Nokia Details ernst nehmen und die Vodafone Details auch nicht, weil eben Irrtümer vorbehalten sind. Theoretisch könnte also UMTS-fähig unter nem Nokia 3310 Vodafone Edition auch stehen. Fragt sich nur, wie weit das gehen darf. Nokia 3310 Vodafone Edition mit 3 Megapixel Kamera? Wie wärs damit?
-
thomas7411 & cumga:
Danke euch beiden *niederknie*. Endlich kommt mal Bewegung in die Diskussion.
Ich möchte nicht rechthaberisch klingen, aber ihr bestätigt mehr oder minder das, was ich schon die ganze Zeit geschrieben habecumga
Das ist in Deutschland genau so. Wenn man bei VF in den Onlineshop geht, steht das Handy, um welches es hier geht, in der Rubrik "Vodafone live!"-Handy. Genau so gut könnte da stehen, Nokia 6630 VF-Edition. Also das selbe in...rot *g*Thomas 7411
Ich hatte bereits erwähnt, dass der Trend vorrangig der Netzbetreiber in die Richtung geht, dass sie den Herstellern sagen, was sie wollen und das auch geliefert bekommen. Dagegen hatte sich Nokia zunächst gewehrt, aber nachdem dann Firmen wie Samsung & Co. genau das machten und dadurch von VF bevorzugt wurden, musste Nokia zwangsläufig nachziehen.
Die Frage ist, ob demnächst nicht wieder Handys angeboten werden, auf denen jegliche Herstellerangabe fehlt. Dann prangt wohl nur noch das Netzbetreiberlogo auf dem Handy.
Deine Insiderkenntnisse kannte ich noch nicht, bestätigen aber das, was ich schon die ganze Zeit vermutet habe.Bin mal gespannt, wer jetzt immer noch recht hat :o
-
Außerdem: Wem das Vodafone Branding nicht passt soll sich einen anderen Betreiber suchen.
Hab ich bei uns in Österreich auch gemacht, allerdings war ich mit A1 schon nicht zufrieden, als sie noch kein Vodafone hatten (schon vor 4 oder 5 Jahren war das. T-Mobile find ich ok. Auch vom Branding her annehmbar).
Und noch was:
Jetzt bring ich mal nen Autoindustrie-Vergleich, der aber passt, weil so manche Autovergleiche hinken hier wirklich sehr (Ich hab jetzt einen Teil des Threads durchstudiert).
Ich würde die Sache so vergleichen:Ich kann beim Kauf eines "Golf" nicht erwarten, die Ausstattung vom "Golf Rabbit" zu erhalten. Auch hier unterscheidet sich die Produktbezeichnung und der Funktionsumfang der beiden Modelle (beide heißen Golf - wer den Rabbit nicht kennt, soll das Rabbit durch GTI ersetzen).
Der einzige Unterschied hier: Die Bezeichnung für das schlechtere Auto ist kürzer als die Bezeichnung für das stärkere. Bei den Handys heißt halt das "stärkere" Modell "Nokia 6630" und das schwächere "Nokia 6630 Vodafone Edition".Ich denke, damit kommen wir dann darauf hin. (Nicht aus meiner Sichtweise, aber aus der Sichtweise der Rechtslage momentan. Da wird nämlich so ähnlich argumentiert werden).
Und außerdem: Es steht bei Vodafone überall dabei: Irrtümer vorbehalten, und das sicher auch in der Beschreibung, also da würd ich gar nicht lange suchen.
Die einzige Chance die ich sehe: Rechtlich ist die Branding-Sache abgesichert (laut meinen Infos - wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte und so einer möge mich eines besseren belehren). Die Chance liegt nur darin, dass man sagt: Das ganze ist Irreführung der Kunden, irgendwie zu undurchsichtig für Kunden, das Ganze ist irgendwie "arglistig verschwiegen" oder so. Ich kenne den Rechtsausdruck nicht dafür: Ein Beispiel: Auf allen genmanipulierten Äpfeln muss "Genmanipuliert" draufstehen. Bevor man dieses Recht nicht einführt, machts keiner. Dieses Recht wird zugunsten der Kunden eingeführt.
Aber ob man das bei einem kleinen Problem wie Branding macht? Es gibt wirklich Schlimmeres auf dieser Welt. Kauf dir das nächste Mal kein Vodafonegerät mehr. Wenn das alle so machen, dann hat man so auch noch ne 2. Chance, vielleicht den Konzern zum Nachdenken zu bringen. GEMEINSAM SIND WIR STARK!
Es hat jeder wirklich die Wahl zu welchem Betreiber er gehen will. In 12 Monaten läuft der Vertrag aus (falls das Gerät neu ist) und du bekommst ein neues Gerät zum Erstanmeldungspreis und ich denke mal, dass Foren wie Telefon-Treff dazu da sind, um auch die Kunden über solche Dinge zu informieren. Diesmal warst du das Versuchskanienchen, das nächste Mal ist es ein anderer. Man muss sich eben immer gegenseitig helfen.
-
Sicherlich werden wir hier im Thread keine allgemein anwenbare Rechtsprechung finden (wie der Verlauf eindeutig beweist). Aber der Denkanstoß ist gegeben Ich bin froh, dass eplus es nicht so massiv ausnutzt.
"Irrtümer und Änderungen vorbehalten" ist aber kein genereller Freibrief. Es gab ja bereits einige Urteile zu diesem Passus, genauso wie zu "nur solange die Ware reicht" und ähnlichen. Nicht alles, was irgendwo steht ist auch 100% rechtswirksam. Manche Shop-Betreiber haben die kuriosesten Sachen in Ihren AGB stehen...
-
Moin,
ZitatIch hatte bereits erwähnt, dass der Trend vorrangig der Netzbetreiber in die Richtung geht, dass sie den Herstellern sagen, was sie wollen und das auch geliefert bekommen.
So ist es in der freien Marktwirtschaft. Der Kunden sagt dem Lieferanten, was er zu liefern hat, macht er dies nicht oder stimmt der Preis nicht, geht der Kunden zum nächsten Lieferanten. So ist das auch in der Mobilfunkbranche.Gerade Vodafone hat da eine ziemliche Macht gegenüber den Herstellern und dem kann sich Nokia nicht mehr verwehren. Macht ein Liefernat nicht was er soll oder liefert Schrott ab, fliegt er raus und da wird auch vor grossen Namen der Branche kein Halt gemacht.
Liefert Nokia denen keine angepassten Handys, verliert Nokia möglicherweise auch an anderen Stellen im Vodafoneverbund seine Lieferantenstelle und das ist sicherlich weit aus schmerzhafter, weil es dort dann nicht um 1 Mio. Handys geht sondern um Netztechnik, die ein vielfaches an Geld bringt und das kann sich auch Nokia nicht mehr leisten. -
Zitat
Zitat: Original geschrieben von RechtSo
Sehr viel problematischer ist es jedoch, wenn ein Handy ohne Branding abgebildet wird und dann aber ein Handy mit Branding geliefert wird - also Ware geliefert wird, die von dieser Bebilderung abweicht.Original geschrieben von Sebian
Deswegen gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht.Diese Aussage ist leider sehr verkürzend und gibt daher nur einen Teil der rechtlichen Wahrheit wieder. Freilich hat der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB. Dabei handelt es sich aber nur um ein ergänzendes Recht zum Schutz des Käufers; dieser kann danach seine Willenserklärung (Angebotsabgabe) widerrufen.
Das bloße Recht zum Widerruf nimmt dem Käufer aber nicht seinen ursprünglichen Anspruch aus dem Kaufvertrag (§ 433 I BGB) auf Lieferung der dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Ware.
Also bitte beide Dinge streng voneinander trennen!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!