Freie Nokiasoftware auf Vodafone 6630

  • Also ich glaube kaum, dass er damit Erfolg haben wird.
    Das mit der gebrandeten SW ist doch mittlerweile schon ein alter Schuh. Warum hat sich da bisher noch niemand rangetraut?


    Außerdem muss man immer davon ausgehen, dass man das Handy erhalten sollte, was beworben wurde. Hat es eine odere mehrere beworbene Eigenschaften nicht, hat man die bereits beschriebenen Rechte.


    Jetzt schauen wir uns doch mal die Werbung von VF an. Im Datenblatt steht, was das Handy kann und was nicht. Steht da z.B., dass das Handy MP3 abspielen kann und das Handy kann das nicht, sind die erst mal in der Pflicht. So weit, so gut.
    In der VF-Werbung (oder bei jedem anderen Netzbetreiber auch) steht nicht, dass man die original freie und voll funktionstüchtige SW von Nokia drauf bekommt. Würde die das, wäre es ein Mangel. Aber sie tun es nicht, aus gutem Grund. Also kann man nicht von einem Mangel sprechen, wenn da eine andere Software drauf ist! Solange die versprochenen Eigenschaften stimmen ist es egal, mit welchem SW das bewerkstelligt wird.


    Ist wie bei einem PC. Steht im Datenblatt, dass man Windows XP Prof. drauf haben sollte und es ist nur ME drauf, ist das ein Mangel und der Verkäufer in der Pflicht. Steht aber nur da, dass Windows als Betriebssystem vorinstalliert ist, kann der welches Windows auch immer drauf klatschen. Egal, denn er hat nicht gesagt, welches Windows drauf sein sollte. Somit kein Mangel.


    Und nochwas zur Werbung. Was in der Werbung, ob im Faltblatt oder online, steht, verpflichtet den Verkäufer nur bedingt. Er sollte es in ausreichender Stückzahl anbieten können, aber auf eine gewisse und beworbene Eigenschaft festnageln kann man ihn nicht. Jedoch muss er drauf hinweisen, wenn etwas die beworbene Eigenschaft nicht hat. Dann bleibt dem Käufer selbst überlassen, ob er es trotzdem käuft oder nicht.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • wie sieht die sache aber aus wenn das feature in der bedienungsanleitung steht ;)


    ich kann jetzt nicht sagen ob es das tut aber was ist wenn?

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • In der Bedienungsanleitung steht weder bei der von Vodafone noch von Nokia drin welche Klingeltonformate unterstützt werden. Und nur weil Vodafone nicht schreibt das es die MP3´s unterstützt, heißt das nicht das es dieses Feature nicht gibt, schließlich handelt es sich bei dem Gerät um ein NOKIA 6630 und nicht um ein VODAFONE 6630.


    Und wenn ich ein Gerät so verändere das es nicht mehr den Herstellungsgrad des Originalherstellers entspricht muss ich dieses erkennbar machen so das es der Kunde erkennt.

  • Zitat

    Original geschrieben von hoermann
    Und nur weil Vodafone nicht schreibt das es die MP3´s unterstützt, heißt das nicht das es dieses Feature nicht gibt, schließlich handelt es sich bei dem Gerät um ein NOKIA 6630 und nicht um ein VODAFONE 6630.


    Ich glaub, Du hast nicht richtig mitgelesen. Nur weil das Firmenlogo von Nokia auf dem Handy prangt, heißt das noch lange nicht, dass der Verkäufer/Vertreiber des Handys, an dessen Vertrag das Handy mehr oder minder gekoppelt ist, nichts am Handy verändern dürfte, was er für den Vertrag für vorteilhaft hält.
    Es steht ja auch auf keinem PC Microsoft als Hersteller drauf, nur weil MS als Betriebssystem installiert ist, oder?!
    Außerdem dürfte VF die softwareseitigen Änderungen mit Einverständnis von Nokia durchführen. Was glaubst du denn was los wäre, wenn VF das einfach so und gegen den Willen Nokia machen würde? ;)


    Zitat

    Original geschrieben von hoermann
    Und wenn ich ein Gerät so verändere das es nicht mehr den Herstellungsgrad des Originalherstellers entspricht muss ich dieses erkennbar machen so das es der Kunde erkennt.


    Falsch, zumindest wenn es die Software betrifft und wenn der Verkäufer/Vertreiber nicht versprochen hat, dass das Handy die original Eigenschafte hat. Wobei es egal ist, ob er sich dabei auf die original Eigenschaft von Nokia beruft. Es reicht dabei einfach nur, wenn er sagt, das Handy hat/kann das und das.


    CK-187
    Ich kenne die Bedienungsanleitung vom 6630 nicht. Ich werde sie mir nachher mal runterladen und nachsehen, was da steht. Ich geh mal davon aus, dass du hauptsächlich MP3 meinst, richtig?

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • @ teddy3


    Diese Art der Veränderung macht eine Firma unglaubwürdig, weil man einfach mit der Unwissenheit der Kunden rechnet und sie dadurch zwingt den eigenen Service zu nutzen.Wie informiert man sich denn über ein Produkt? Man schaut im Internet beim Hersteller des Gerätes nach und erfährt dessen Eigenschaften. Dann macht man sich in die Spur und besorgt sich das Teil mit dem Gewissen das es diese besagten Funktionen besitzt.


    Ich bring jetz mal ein Beispiel( aus der Luft gegriffen) Ich verkaufe Autos und um diese günstiger anbieten zu können baue ich den original Motor aus verkaufe den und baue einen Motor einer billigeren Firma mit gleichem Hubraum und Leistung ein.Das Fahrzeug hat jetzt immernoch die gleichen Funktionen zumindestens annähernd aber ich muss doch dem Kunden sagen das da vorn drin jetzt ein anderes Herz werkelt woher sollte er es denn sonst wissen wenn er sich nicht auskennt.

  • Leute, warum schildert ihr eure Fälle nicht den Verbraucherschutzzentralen?


    VF macht auf der Homepageseite Werbung für ein ungebrandetes Handy (oder seht ihr da irgendwo ein äußeres Branding oder auch, dass die Firmware Modifikationen im Vergleich zum Original enthält?), geliefert wird aber ein Handy mit äußerem und innerem Branding - das ist in meinen Augen ein Verstoß gegen §§ 3, 4 u. 5 UWG. Habe dies jedenfalls schon meiner Verbraucherzentrale gemeldet und die haben es zwecks weiterer rechtlicher Prüfung an die Bundeszentrale weitergeleitet.


    Je mehr sich darüber beschweren deso eher wird VF vieleicht über seine Politik gegenüber dem Endverbraucher zum Nachdenken gezwungen.

  • hallo


    ja hoffentlich passiert da was gegen vodafone.


    denn sonst werden demnächst bisher harmlose 6630-brander, z.B.
    02 oder tim ebenfalls auf den zug aufspringen, so zu branden.
    nokia ist ja leider schon aufgrund
    bisher schwindender marktanteile "eingebrochen", was die spezifischen forderungen der provider betrifft.
    beim 6680 z.b. müsste man sonst mit dem schlimmsten branding und erstmal
    länger keiner alternativverfügbarkeit nach erscheinen des gerätes rechnen.


    dann folgen praktisch weitere NUR noch netzanbieterspezifische geräte und
    vom branding bis zu providerfesttaste nur noch ROT sieht dann der anwender...


    ähnliche gefahren könnten auf unsere geliebte s60-oberfläche ja auch schon
    mit einführung der digital right managements zurollen


    "wehret den anfängen..."



    danke

  • Habe mir bzgl. der fehlenden Eigenschaft gemacht.


    Eigenschaften sind ja (für alle Interessierten :) ) alle dauerhaft prägende, individuelle, konkrete Merkmale rechtlicher und sachlicher Art.


    Falls nun VF (wie bei meinem V902) nun im Handbuch o. ä. angibt, dass das 6630 einen MP3-Klingelton abspielt, wäre hier eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegend.
    Zu Prüfen wäre nun, ob bei dem 6630 ein zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt.

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  • Sebian:


    Und wieso?


    Ich weiss nicht, woraus Du aus meinem letzten Posting entnehmen kannst, das ich in DEINEN Laden kommen möchte!

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