Also ich glaube kaum, dass er damit Erfolg haben wird.
Das mit der gebrandeten SW ist doch mittlerweile schon ein alter Schuh. Warum hat sich da bisher noch niemand rangetraut?
Außerdem muss man immer davon ausgehen, dass man das Handy erhalten sollte, was beworben wurde. Hat es eine odere mehrere beworbene Eigenschaften nicht, hat man die bereits beschriebenen Rechte.
Jetzt schauen wir uns doch mal die Werbung von VF an. Im Datenblatt steht, was das Handy kann und was nicht. Steht da z.B., dass das Handy MP3 abspielen kann und das Handy kann das nicht, sind die erst mal in der Pflicht. So weit, so gut.
In der VF-Werbung (oder bei jedem anderen Netzbetreiber auch) steht nicht, dass man die original freie und voll funktionstüchtige SW von Nokia drauf bekommt. Würde die das, wäre es ein Mangel. Aber sie tun es nicht, aus gutem Grund. Also kann man nicht von einem Mangel sprechen, wenn da eine andere Software drauf ist! Solange die versprochenen Eigenschaften stimmen ist es egal, mit welchem SW das bewerkstelligt wird.
Ist wie bei einem PC. Steht im Datenblatt, dass man Windows XP Prof. drauf haben sollte und es ist nur ME drauf, ist das ein Mangel und der Verkäufer in der Pflicht. Steht aber nur da, dass Windows als Betriebssystem vorinstalliert ist, kann der welches Windows auch immer drauf klatschen. Egal, denn er hat nicht gesagt, welches Windows drauf sein sollte. Somit kein Mangel.
Und nochwas zur Werbung. Was in der Werbung, ob im Faltblatt oder online, steht, verpflichtet den Verkäufer nur bedingt. Er sollte es in ausreichender Stückzahl anbieten können, aber auf eine gewisse und beworbene Eigenschaft festnageln kann man ihn nicht. Jedoch muss er drauf hinweisen, wenn etwas die beworbene Eigenschaft nicht hat. Dann bleibt dem Käufer selbst überlassen, ob er es trotzdem käuft oder nicht.