Freie Nokiasoftware auf Vodafone 6630

  • Zitat

    Original geschrieben von hoermann
    Also ich hab das bei meinem 6630 im NSC machen lassen und es war völlig kostenlos.


    Ich finds schon total fies das Vodafone oder andere Anbieter nicht auf die kasstrierte Firmware in diesen Geräten hinweißen und somit die Benutzer zwingen wollen ihr Onlineportal zu nutzen. So ein Handy kauft doch später kaum einer wenn die zwei Jahre rum sind und dann noch die dämlichen Werbeschriftzüge überall, naja die kann man zum Glück wechseln


    Also, mir wurde in einem NSC gesagt, das die dafür 70€ haben wollen !?


    Da in der Beschreibung ja nichts von den VF Beschneidungen steht, hätte ich doch eigentlich Anspruch auf Kostenlose Nachbesserung, oder sehe ich das falsch?
    VF darf mir doch nicht verbieten, z.B. einen eigenen ( selbst komponierten ) titel im mp3 Format zu verwenden! Da das Handy mit der Orginal Nokia Software dazu in der Lage ist, mit der VF Software aber nicht, stellt das einen Mangel dar
    auf welchen ich vor der Anschaffung NICHT Informiert wurde!
    Wie sieht die Sache eigentlich aus Rechtlicher Sicht aus?

  • Ich denke das es rechtlich auch bedenklich ist da ja ein Produkt die Eigenschaften aufweisen muss die in der Werbung ausgewiesen sind. Und da man sich bei Nokia informiert und auch auf der Vodafone Seite nix von Beschränkungen steht kann man auf diese Funktion bestehen.

  • Ich habe das Problem mal bei http://www.recht.de gepostet. Jenachdem, wie die Antwort zur Rechtslage ausfällt, werde ich bei Berechtigtem Mangel das NSC auffordern diesen umgehend Kostenfrei zu beseitigen. Wenn das ein Berechtigter Mangel ist, sind die dazu dann ja verpflichtet, ob es VF nun passt oder nicht. :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von m37
    Ich habe das Problem mal bei http://www.recht.de gepostet. Jenachdem, wie die Antwort zur Rechtslage ausfällt, werde ich bei Berechtigtem Mangel das NSC auffordern diesen umgehend Kostenfrei zu beseitigen. Wenn das ein Berechtigter Mangel ist, sind die dazu dann ja verpflichtet, ob es VF nun passt oder nicht. :mad:


    So ein Schmarrn. Du kennst das Gewährleistungsrecht aber schon, oder?
    Scheinbar nicht, denn dann wüsstest Du das Du Mängel NUR beim Verkäufer oder bestenfalls beim Inverkehrbringer rügen kannst und das ist und bleibt D2. Nicht ohne Grund gibt Nokia bei Brandinggeräten die Garantieverantwortung IMMER an den NB ab.


    BTW: Rate mal warum es FREIWILLIGE Herstellergarantie heißt.....


    Michl

  • Zitat

    Original geschrieben von Michl
    So ein Schmarrn. Du kennst das Gewährleistungsrecht aber schon, oder?
    Scheinbar nicht, denn dann wüsstest Du das Du Mängel NUR beim Verkäufer oder bestenfalls beim Inverkehrbringer rügen kannst und das ist und bleibt D2. Nicht ohne Grund gibt Nokia bei Brandinggeräten die Garantieverantwortung IMMER an den NB ab.


    BTW: Rate mal warum es FREIWILLIGE Herstellergarantie heißt.....


    Michl


    Das kenn ich eben nicht, deshalb habe ich ja gefragt ! Ich lass mich aber gerne aufkläern.


    In dem Handyladen wo ich die VVL gemacht habe, hat niemand etwas von Branding gesagt und niemand auf eventuelle Abweichungen vom Orginal-Handy hingewiesen, geschweige denn, das die normalen RS-MMC Karten nicht gehen. Ich konnte also von einem Orginal Nokia Handy ausgehen. Ich hatte bisher von "Branding" nichts gehört. Nun, da ich weis, was das zu bedeuten hat, bin ich der Meinung, das mann mir das hätte bei der VVL sagen müssen. Fakt ist doch, das VF oder der Händler bei dem es gekauft wurde auf die Abweichungen vom Orginalzustand hätte hinweisen müssen! Du würdest Dich doch auch nicht mit einem neuen Auto zufriedegeben, was zwar alle Benzinsorten Tanken kann, aber eben nur von z.B. Shell Tankstellen. Tankst Du woanders bleibt die Kiste einfach stehen. Hätte mann Dich bein kauf darauf hingewiesen, hättest Du sicher woanders Dein Auto gekauft. (verstehst, was ich meine? )

  • Zitat

    Original geschrieben von m37


    In dem Handyladen wo ich die VVL gemacht habe, hat niemand etwas von Branding gesagt und niemand auf eventuelle Abweichungen vom Orginal-Handy hingewiesen, geschweige denn, das die normalen RS-MMC Karten nicht gehen. Ich konnte also von einem Orginal Nokia Handy ausgehen.


    Und was kann da jetzt Nokia für wenn Du Dir so'n Branding Mist andrehen lässt?


    Und nochmal:


    Nokia ist das völlig Wurst was Dir DEIN Händler verkauft hat, denn DEIN Händler ist in der Gewährleistungspflicht und NIEMAND anders.


    Ich hoff das ist jetzt klar.


    Michl

  • Das ist nun klar......
    Der Händler wo ich das Teil gekauft habe muss dann also diese Nachbesserung kostenfrei durchführen lassen. -> und was ist, wenn der das nicht machen will darf oder kann ? genau das wird der nämlich behaupten, wie ich die Sache sehe

  • Zitat

    Original geschrieben von m37
    Das ist nun klar......
    Der Händler wo ich das Teil gekauft habe muss dann also diese Nachbesserung kostenfrei durchführen lassen. -> und was ist, wenn der das nicht machen will darf oder kann ? genau das wird der nämlich behaupten, wie ich die Sache sehe


    Falls anwesend nach dem Filialleiter fragen und ihm die Sachlage darlegen, eventuell noch einige Auszüge der Paragraphen ausdrucken.
    Will dieser das Gerät nicht zurücknehmen oder den Mangel beseitigen lassen, schriftlich geben lassen, daß das Gerät nicht nachgebessert wird.


    Damit dann zum Anwalt.


    Gruß Dominik

  • Zitat

    Original geschrieben von NoKiA4LiFe
    Falls anwesend nach dem Filialleiter fragen und ihm die Sachlage darlegen, eventuell noch einige Auszüge der Paragraphen ausdrucken.
    Will dieser das Gerät nicht zurücknehmen oder den Mangel beseitigen lassen, schriftlich geben lassen, daß das Gerät nicht nachgebessert wird.


    Damit dann zum Anwalt.


    Gruß Dominik


    Danke für die Info, werde dann mal schleunigst in dem Handy-Laden vorsprechen und die Sache angehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von m37
    Danke für die Info, werde dann mal schleunigst in dem Handy-Laden vorsprechen und die Sache angehen.


    Das wichtigste um ein sicheres Auftreten zu unterstreichen ist, daß man sattelfest ist in dem, was man da erzählt. Du mußt aber nicht die Paragraphen im Kopf haben, sondern selbige nur verstehen und mit deinen Worten wiedergeben können. Wenn man bei Uneinsichtigkeit dem Filialleiter klarmacht, daß man sich als nächsten Schritt zum Anwalt begibt. Wenn du keinen Anwalt hast dann suche dir einen raus, der Vertragsrecht bzw. Zivilrecht als Spezialgebiet hat (Vertragsrecht: Erfüllung, Rücktritt, Kündigung, Gewährleistungsrechte, Schadensersatz, Vertragsgestaltung). Wenn er fragt: "Na welcher Anwalt denn,hä?!?!", kannst du schlagfertig antworten.


    Auch nicht schlecht wäre eine Visitenkarte vom Anwalt zum dalassen.:D


    Gruß Dominik

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