E-Plus Freundschaftswerbung: E-Plus will nicht zahlen!

  • Hi,


    wäre sehr dankbar für jeden Rat/Tipp.


    Habe Ende November einen Freund über die Online-Freundschaftswerbung geworben. Keine 12 (!) Stunden nach Eingang der Freundschaftswerbungs-Mail bei ihm hat er online einen Vertrag abgeschlossen. Er hat dazu den Link in der E-Mail genutzt, und da ist er sich sicher!


    E-Plus hat davon aber (angeblich) nichts mitbekommen und versucht sich jetzt um die Zahlung von insgesamt 75 EUR (25 er/50 ich) zu drücken, mit lächerlichen Ausreden:
    1. Durch den Neukunden wurde bei Vertragsabschluss kein Auftrag zur Freunschaftswerbung aktiviert.
    2. Für die Freunschaftswerbung ist kein Formular ersichtlich.


    Zu 1.: Soweit ich weiß, taucht nach Anklicken des Links zum E-Plus-Shop doch gar kein Hinweis mehr auf den Werber auf. Wer weiß hier Genaues?


    Zu 2.: Man bekommt doch auch nichts von denen zur Freundschaftswerbung zugeschickt, oder? Mein Freund hat bei seinen Unterlagen definitiv nichts dabei gehabt.


    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Das lächerliche 15 EUR Kulanzangebot können die sich sonst wo hinstecken. Das ist doch eigentlich eine Frechheit, oder?


    Vielen Dank für jede Hilfe!


    wb

  • Re: E-Plus Freundschaftswerbung: E-Plus will nicht zahlen!


    Zitat

    Original geschrieben von wasserbalken
    wäre sehr dankbar für jeden Rat/Tipp.


    ...


    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Das lächerliche 15 EUR Kulanzangebot können die sich sonst wo hinstecken. Das ist doch eigentlich eine Frechheit, oder?


    na, dann will ich dir mal einen Rat/Tipp geben:


    Werd erstmal ein bisschen freundlicher, ich bin mir sicher, dass das helfen wird. Kannst du denn beweisen, dass du alles ausgefüllt hast wie e-plus sich das vorstellt?


    M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Ich bin auch der Meinung, dass man erst freundlich sein sollte aber ich bin auch der Meinung, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen muss. Wenn die dir die 25 € schonmal zugestehen müssen sie ja irgendwie n schlechtes Gewissen haben..!? Naja ich würd erstmal dran bleiben und denen täglich anklingeln lassen.

    - Früher konnten Mädchen noch kochen wie ihre Mütter - Heut können sie nur noch saufen wie ihre Väter -

  • Zitat

    Original geschrieben von haggedicht
    Naja ich würd erstmal dran bleiben und denen täglich anklingeln lassen.


    ..was mit ziemlicher Sicherheit nicht wirklich eine Änderung herbeiführt. Entscheidend ist, dass man seine Behauptungen z.B. mit einem Ausdruck beweisen kann.


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • ArtIst.Max


    Zum freundlicher sein wollte ich noch was schreiben:


    Ich habe E-Plus bisher drei E-Mails geschrieben, in denen ich den Sachverhalt geschildert habe. Als Antwort erhalte ich nur lapidare Antworten mit der Ablehnung meiner Forderung oder dem Kulanzangebot von 15 EUR.
    Wenn ich dann bei der Hotline anrufe, kann man mich zwar verstehen, aber entscheiden kann man da halt nichts, das kann nur das Kundenmanagement. Mit dem können die (angeblich) aber nicht selbst sprechen und verbinden kann man mich auch nicht. Dann wird der ganze Kram, den ich schon drei mal geschrieben habe, von denen nochmal aufgenommen und an das Kundenmanagement weitergeleitet und ich werde darum "gebeten" doch noch mal eine Mail zu schreiben.
    Auch komisch: Als mein Freund dort angerufen hat, hat der Mitarbeiter von der Hotline sich mal eben mit der "Fachabteilung" verbinden lassen. Auch das ging auf meine Nachfrage hin nicht: Mir wurde erklärt, der Mitarbeiter hat meinem Freund, um ihn nicht zu verwirren(!), erzählt, er spricht mal kurz mit der Fachabteilung, obwohl er eigentlich mit dem Teamleiter gesprochen hat. Was denn nun?
    Und meine Bitte, ob mich die Fachabteilung/Kundenmanagement mal zurückrufen kann, ist zwar weitergeleitet worden, aber angerufen hat mich jetzt keiner von denen.
    Ich hoffe, Ihr könnt so besser verstehen, warum ich echt genervt bin und mich unfair behandelt fühle. So geht man einfach nicht mit treuen Kunden um!


    Ich habe auf der Homepage nur das Online-Formular zur Freundschaftswerbung ausgefüllt. Darufhin bekommen ich und mein Kumpel eine Mail (die wir auch noch haben).
    Ich habe auch einen anderen Bekannten geworben, da ging alles glatt, obwohl es absolut identisch gemacht wurde.


    Vielen Dank für Eure Antworten, ich würde mich freuen noch ein paar Ratschläge von Euch zu bekommen.

  • Wie wäre es mit


    emails ausdrucken ( die, die Du verschickt hast, die die er erhalten hat)
    online-Bestellung ausdrucken
    netten Brief schreiben - Einschreiben/Rückschein - in dem ihr den Sachverhalt schildert und den Ihr beide unterschreibt und in dem ihr höflich darauf hinweist, daß ihr durchaus bereit seid mal mit einem RA zu reden, da es sich um eine gerechtfertigte und belegbare Forderung handelt.


    Wäre jedenfalls der Weg, den ich gehen würde.


    Ach ja : http://www.juraxx.com/de/manda…se_erstberatung_index.htm


    Laut deren Preisliste solltet ihr im Ernstfall sogar recht günstig wegkommen, auch ohne Rechtschutz.


    Selbst wenn die Summe die Du bekommst, durch deren Kosten aufgebraucht wird, finde ich hier gehts ums Prinzip.

  • uwm


    Vielen Dank für Deinen Tipp.


    Das mit der belegbaren Forderung ist ja so eine Sache. Nach dem Ausfüllen des Formulars zur Freundschaftswerbung erhalte ich eine Mail, in der steht: Sehr geehrter Herr Bla, sie werben Herrn Blubb. Warten Sie einfach ab....
    Mein Freund bekommt eine Mail, in der steht: Sehr geehrter Herr Blubb, Herr Bla möchte Sie für E-Plus werben. Klicken Sie den Link und schließen Sie einen Vertrag ab...


    Mein Kumpel hat auch mit Sicherheit den Link geklickt, nur E-Plus hat das anscheinend nicht registriert. Techn. Problem oder was auch immer. Wie können wir denn jetzt beweisen, dass mein Freund wirklich den Link geklickt hat? Weil sonst kann es nichts gewesen sein, da in einer zweiten Werbung alles genau gleich ablief (ich weiß das, weil ich mit am PC saß). Oder wer hat die Beweislast in diesem Fall?


    Mit RA habe ich mir auch schon überlegt, werde ich auch knallhart durchziehen. Ist halt nur ziemlich nervig und vor allem unnötig.


    Vielen Dank nochmal!


    wb

  • Zitat

    Original geschrieben von wasserbalken
    Mit RA habe ich mir auch schon überlegt, werde ich auch knallhart durchziehen. Ist halt nur ziemlich nervig und vor allem unnötig.


    Vielen Dank nochmal!


    wb


    Das mit dem unnötig ist richtig, weil komplett sinnfrei.
    Ich zitiere:


    "Teilnahmebedingungen


    [................] Zulässig sind nur höchstpersönlich geleistete Unterschriften, eine Stellvertretung ist unzulässig (kein "i.A.", "i.V." o.ä.).Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die gewählte Prämie. Das Recht auf eine Ersatzlieferung behalten wir uns vor. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. [.......................]"

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    EDEKA Smart Jahrespaket Start (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

  • Wobei diese Teilnahmebedingungen allerdings nicht besagen, dass eplus sich nach erfolgreicher Werbung noch überlegen kann, OB sie dem Werber eine Prämie zukommen lassen, sondern lediglich, dass kein Rechtsanspruch auf die bestimmte GEWÄHLTE Prämie besteht. Soll heißen: Wenn der Toaster nicht mehr lieferbar ist, kann eplus auch die Kaffeemaschine oder eine Rechnungsgutschrift als Ersatz anbieten. ;)


    wasserbalken:
    Ich würde es an Deiner Stelle auch mal mit dem Ausdruck der emails und einem freundlichen Begleitschreiben versuchen. Dass der Vertrag online abgeschlossen wurde, dürfte für Eplus ersichtlich sein. Dann werden sie sich sicher kulanter zeigen und die Prämien gutschreiben.

  • fraggle6789


    E-Plus hat mir in einer E-Mail sogar bestätigt, dass der Vertrag online abgeschlossen wurde. Aber: "Durch den Neukunden wurde kein Auftrag zur Freundschaftswerbung aktiviert."
    Heißt: Die sehen keinen Zusammenhang zwischen meiner Werbung und dem Vertragsabschluss. Warum, weiß ich nicht. Allerdings das mit dem nicht aktivierten Auftrag entbehrt jeglicher Grundlage, weil der Neukunde beim Abschluss keinen einzigen Hinweis auf mich/Freundschaftswerbung erhält.
    E-Plus erzählt mir hier ein Märchen (quasi ne Lüge), was ich für ziemlich unverschämt halte.


    Mit E-Mail ausdrucken und Brief schreiben werde ich machen, wenn sich nicht schnell was tut.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!


    wb

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