E-Plus: Kein Wechsel in Webtarif bei Abschluss über Vermittler?

  • Sorry warts schneller mit deinem Post als ich :D


    5€ mehr, wenn mein Studentenbonus für die ersten 3 Monate wegfallen würde. Aber da du ja gerade schon mit denen telfoniert hast, hat sich das Thema ja erledigt.


    Also doch morgen auf in den Laden und bestellen :D
    Dann online wechseln, falls es dort einen Punkt geben sollte in dem ich auf den T&M100 Web Student wechseln kann. Sont Hotline anrufen und sagen, bitte umstellen auf T&M100 Web Student.


    Kann ich denn am gleichen Tag die Hotline anrufen und denen sagen die sollen das umstellen? Ist doch bissel auffällig oder nicht?

  • Auffällig hin oder her... Der Vertrag wurde ja nur im Shop geschlossen, weil die Handys da eher verfügbar sind. Da können sie dir (eigentlich) keinen Strick draus drehen.
    Zumindest sagte die Beratering eben "klar, das ist kein Problem". Okay, wie du meinen Erfahrungen entnehmen kannst, wird einem oft was anderes gesagt, aber ich denke schon, dass das hinhaut.
    Die Klausel mit den ersten 3 Monaten nicht wechseln dürfen bezieht sich im Kleingedruckten zwar auf alle Tarife (auch auf höhere), aber laut Hotline nicht auf Tarife, die auf der gleichen Stufe sind (wie in deinem Fall).


    mfG kingpulp


  • Die Login-Daten bekommst du nicht im Shop, sondern auf der E-Plus Page. Musst dich auf der Seite einfach für die Kundenbetreuung online registireren und bekommst die Login-Daten dann per SMS zugeschickt. Sobald die SMS angekommen ist (i.d.R. sofort oder in kurzer Zeit), kannst du dich einloggen und in den Webtarif wechseln.


    Die Hotline vom Festznetz aus ist nicht kostenlos, aber eben nicht sehr teuer (im Gegensatz vom Webtarif aus). Die Nr. findest du über die Suche.


    Meine Ansicht zu dem Wechsel trotz Sperrfrist:


    Ich denke, es ist allen klar, warum E+ die Sperrfrist bei den neuen Tarifen eingeführt hat, nämlich, um folgenden Fall zu verhindern:


    - Kunde schliesst Vertrag in hohem Tarif mit hoher Subvention ab
    - Kunde wechselt nach Vertragsabschluss in einen niedrigeren Tarif und hat so die hohe Subvention "umsonst" bekommen


    Durch die Sperrfrist entstehen dem Kunden ja Mehrkosten (neben der Wechselgebühr von 24,95 nämlich auch noch die höhere GG in den 3 Monaten für den höheren Tarif). Somit wird es für den Kunden uninteressant, nach 3 Monaten in den niedrigeren Tarif zu wechseln, da die Mehrkosten das "Mehr" an Subvention eigentlich wieder zunichte machen.


    Warum E+ es ebenfalls lieber hätte, dass man den Webvertrag direkt online bei Ihnen abschliesst, habe ich ja schon weiter oben beschrieben.


    Wenn nun ein Kunde aber einen T&M offline abgeschlossen hat, und dann in den gleichwertigen T&M als Webvertrag wechselt, entsteht ja für E+ kein Schaden, da der Kunde monatlich den gleichen Umsatz verursacht (die 150 SMS, die E+ ca. 1-2 EUR kosten, werden ja durch die kostenpflichtige Hotline + wegfallende Papierrechnung wieder ausgeglichen). Daher dürfte es kommen, dass E+ diesen Wechsel über die KBO schon während der 3-Monatigen Sperrfrist duldet.
    Und aus genau diesem Grund glaube ich auch, dass sich daran in naher Zukunft nichts ändern wird. Aber natürlich alles nur IMHO. ;)



    EDIT: Verdamt, hätte vor dem Antworten mal nach neuen Post schauen sollen, einiges wurde ja nun schon gesagt. Naja, kommt davon, wenn man das Antwort-Fenster stundenlang auflässt.


    Aber noch ein Nachtrag:



    1. Beträgt der Student-Rabatt nicht 5 EUR, sondern 20%. Beim T&M 200 sind das also bspw. 8 EUR! Nicht, dass hier nachher jemand etwas falsch auffasst und z.B. glaubt, dass er auch beim T&M 50 5 EUR Rabatt bekommst (sind dann nämlich nur 3 EUR). Mir ist natürlich klar, dass hier gerade über einen T&M100 gesprochen wird, aber das könnten andere ohne den Kontext missverstehen.


    2. Wie gesagt, der Wechsel in einen Webtarif während der Sperrfrist geht an der Hotline nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel), aber online geht es problemlos, habe es ja wie gesagt selbst vor ein paar Tagen gemacht.


    BTW: Lasst euch nicht davon verwirren, dass online nicht der Student-Status angezeigt wird (dort steht dann bspw. nur T&M100, bzw. T&M100 Web). Der Student-Status besteht dann trotzdem, sofern er bei Vertragsabschluss ordentlich nachgewiesen wurde.
    Im Zweifelsfall einfach bei der Hotline nachfragen, habe ich auch gemacht, und mir wurde bestätigt, dass ich im Student bin (obwohl bei mir nur T&M200 stand, bzw. inzwischen T&M200 Web :)).


    EDIT²:


    Skorpion75: Als Nachweis genügt ein Schüler- oder Studentenausweis. Bei Azubis der Azubi-Vertrag, bei Behinderten der Behindertenausweis.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Denke mal, dass es durch die Edit-Funktion überlesen wurde, aber kann mir dazu jemand auskunft geben? :confused:


    EDIT:
    Ich hätte da mal eine allgemeine Frage:
    Wenn ich einen Eplus-Vertrag bei einem Online-Shop abschließe, brauchen die dann etwas bestimmtes als Nachweis für den Studententarif (Schüler-/Studentenausweis oder Schul-/Studienbescheinigung) oder ist das von Shop zu Shop unterschiedlich, was den Nachweis angeht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    ...
    EDIT²:


    Skorpion75: Als Nachweis genügt ein Schüler- oder Studentenausweis. Bei Azubis der Azubi-Vertrag, bei Behinderten der Behindertenausweis.


    Danke für die Antwort. :D
    Jetzt noch was anderes.
    Wenn ich z.B. im letzten Semester wäre und in 1-2 Monaten dann kein Student mehr wäre,
    1. prüft Eplus das in regelmäßigen Abständen nach und werde ich dann in den "normalen" Tarif umgestellt
    2. oder prüft Eplus das nicht mal zu Vertragsbeginn
    3. oder läuft es ganz normal 24 Monate so weiter und erst zur VVL wird dann der Tarif angepasst?


    :confused:


    P.S. Sorry für Off Topic :D

  • Nimm's mir nicht übel, aber das und auch die vorigen Antworten bzgl. des Nachweises hättest du auch über die Suche finden können: :rolleyes:


    Du musst nur bei Vertragsabschluss einen Nachweis über die Rabattberechtigung haben. "Prüfen" tut E-Plus nichts. Nach 24 Monaten musst du dann erneut nachweisen, dass du noch berechtigt bist, den Rabatt zu erhalten.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Kann man auch nach Abschluss noch in den Student-Web wechseln?
    Habe nämlich gehört, dass wenn man gleich den Studententarif abschließt,man nicht in den Genuß der wegfallenden Anschlussgebühr kommt.


    Deshalb habe ich erstmal nix von Student im Antrag angekreuzt.
    Sollte aber kein Problem sein sowohl in den Web als auch gleichzeitig in Student zu wechseln, oder?

  • Und auch diese Antwort (mit nachträglichem Studentenrabatt) findest du schon an anderer Stelle (schau mal hier)!


    Sorry, aber ich habe keine Lust mehr auf Fragen zu antworten, die man sich durchs Lesen schon selbst hätte beantworten können ;)


    mfG kingpulp

  • Da steht aber nichts davon, ob man die Anschlussgebühr zahlen muss oder nicht.
    Ein Herr am Telefon bei einem Händler meinte nämlich, dass wenn ich auf dem Antrag schon den Studententarif ankreuze, ich die Anschlussgebühr zahlen müsste, die ja bis 31.01 eigentlich wegfällt!

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