Garantie bei O2?? -Inet oder Handel?

  • Hallo zusammen,


    da ich vorhabe mir das Samsung sgh d500 mit einem Genionvertrag zuzulegen würde ich gerne eure Meinung/Erfahrung wissen, was bezüglich der Garantieleistung sinnvoller ist.



    Da ich ein Student bin würde ich beim Kauf in einem o2-geschäft zwar eine Grundgebührreduktion von 5 €uros bekommen, allerdings hätte ich dann auch keine 100 freisms. sprich mir wäre ein abschluss im Internet lieber. Allerdings habe ich echt angst, dass mein samsung ( vor allem wegen der slidertechnik ) keine 2 Jahre heil übersteht, nun würde ich gerne wissen, ob die garantieabwicklung per internet idr. problemlos klappt oder eben nicht und ob es sogar unterschiede gibt bezüglich den vertraglichen garantieleistungen!

  • :) Hallo und Herzlich Willkommen bei TT :)


    Nach meinem letzten Stand hat Samsung einen Direktservice innerhalb der Herstellergarantie (bei Samsung 1 Jahr). Innerhalb dieser Zeit einfach bei Samsung direkt anrufen unter 0180 5 12 12 13 und die regeln alles weitere. Nach dem ersten Jahr gilt ja nur noch die gesetzliche Gewährleistung und hierbei hat man als Kunde auch dem Händler gegenüber i.d.R. immer die A-Karte.
    Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit Samsung kann ich aber sagen, dass die Geräte auch länger halten wenn sie im ersten Jahr keinen Defekt vorweisen, es sei denn man ist ein Handy-DAU. :D


    MfG BigDaddy

  • Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    und hierbei hat man als Kunde auch dem Händler gegenüber i.d.R. immer die A-Karte.


    Inwiefern?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Die Studentenkonditionen wären mir lieber als die FreiSMS, aber was sich da eher lohnt hängt von Deinem persönlichen Nutzungsverhalten ab.
    Beim Onlinevertrag hast Du übrigens auch keine kostenlose telefonische Kundenbetreuung mehr und mußt eine 0190er für €0,62/min anwählen; nur per eMail erreichst Du O2 dann noch kostenlos.


    Was die Abwicklung der Gewährleistungsfälle angeht, so kommen Kunden, die im O2 Shop kaufen und jene, die online bestellen, in Genuß derselben Logisitk, mit dem Unterschied, daß erstere das Gerät in den Shop bringen und es von dort aus eingeschickt wird und zweitere das Gerät selber zur Post bringen bzw. meist wird es direkt vorab getauscht; da bringt Dir ein Kurrier ein neues Gerät ohne Akku und nimmt gleich Dein Defektes mit. Dabei hat es der Internetkunde bequemer, denn er bekommt das Ersatzhandy direkt an die Haustür geliefert. Wobei es m.E. auch für Shopkunden möglich sein müßte, einen Gewährleistungsfall direkt abzuwickeln.
    Ansonsten gilt in beiden Fällen 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Inwiefern?

    Weil man als Kunde selten bis nie oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beweisen kann dass das Gerät bei einem Mangel von Anfang an fehlerhaft war (nach Ablauf der Hersteller-Garantie). Aber bitte lasst das hier jetzt nicht wieder zu einem Garantie-/Gewährleistungs Thread ausufern, davon hatten wir schon genug ;) .


    MfG BigDaddy

  • Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    Weil man als Kunde selten bis nie oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beweisen kann dass das Gerät bei einem Mangel von Anfang an fehlerhaft war (nach Ablauf der Hersteller-Garantie). Aber bitte lasst das hier jetzt nicht wieder zu einem Garantie-/Gewährleistungs Thread ausufern, davon hatten wir schon genug ;) .


    Man, man, wieder einmal ein vermeintlicher Guru, der überhaupt nichts verstanden hat.


    1.) Die gesetzliche 24-monatige Gewährleistung umfäßt nicht nur Mängel, die von Anfang an bestanden, sondern auch solche, die bei sachgerechter Nutzung in dieser Zeit enstehen.


    2.) Man sollte Gewährleistungsfälle nie über den Hersteller direkt regulieren, sondern sich stets zunächst an den Verkäufer wenden, denn er ist alleiniger Vertragsgegner. Möchte man später wandeln oder vom Vertrag zurücktreten, können solche direkten Gewährleistungsabwicklungen problematisch werden.


    3.) Aus Erfahrung tauschen die großen Netzbetreiber ohnehin die meisten defekten Telefone vorab an der Haustür - egal wieviel Gewährleitungsfrist noch verbleibt. Bei O2 sind mir diesbezüglich ein gutes dutzend Fälle bekannt.

  • Zitat

    Original geschrieben von winfield
    Da ich ein Student bin würde ich beim Kauf in einem o2-geschäft zwar eine Grundgebührreduktion von 5 €uros bekommen(...)


    Du erhälst als Student 5€ Gesprächsguthaben und keine Grundgebührreduktion. :)


    Mfg Hannes

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Man, man, wieder einmal ein vermeintlicher Guru, der überhaupt nichts verstanden hat.

    Ich denke eher da hat einer meine Antwort nicht verstanden. :rolleyes:

    Zitat

    1.) Die gesetzliche 24-monatige Gewährleistung umfäßt nicht nur Mängel, die von Anfang an bestanden, sondern auch solche, die bei sachgerechter Nutzung in dieser Zeit enstehen.

    Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Nach sechs Monaten muss aber der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kaufgegenstand schon beim Gefahrübergang vorlag. Versuch das mal sofern Du keinen Gutachter o.ä. als Kumpel hast der das für Dich regelt.
    So gesehen hat man mit Garantieansprüchen ab dem 7. Monat bessere Karten.

    Zitat

    2.) Man sollte Gewährleistungsfälle nie über den Hersteller direkt regulieren, sondern sich stets zunächst an den Verkäufer wenden, denn er ist alleiniger Vertragsgegner. Möchte man später wandeln oder vom Vertrag zurücktreten, können solche direkten Gewährleistungsabwicklungen problematisch werden.

    Für Gewährleistungsansprüche ist der Hersteller auch gar nicht zuständig sondern nur für Garantieansprüche. Außerdem kann der Verkäufer eine vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

    Zitat

    3.) Aus Erfahrung tauschen die großen Netzbetreiber ohnehin die meisten defekten Telefone vorab an der Haustür - egal wieviel Gewährleitungsfrist noch verbleibt. Bei O2 sind mir diesbezüglich ein gutes dutzend Fälle bekannt.

    Wenn es so passiert ist dann herzlichen Glückwunsch für die Kunden, Anspruch darauf haben sie aber nicht.



    MfG BigDaddy

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