Motorolo V600; Rückgabe möglich?

  • Tag. Hab mir so etwa mitte Oktober ein V600 zugelegt. Bis Dezember lief alles wie geschmiert doch dann tauchten erste Probleme auf. Als ich das Handy bekam, hab ich öfters mal den Akkudeckel abgenommen. Und jetzt ist es soweit, dass der Deckel sehr oft von allein sich löst und abfällt.
    Außerdem ging letzte Woche das Handy nicht mehr an. Wollte es Laden doch dann kam die Meldung "Laden nicht möglich". Nach mehrmaligem Akku rausnehmen usw ging es auch nicht. Dann 1 Tag später ließ es sich wieder ganz normal aufladen und geht bis jetzt noch.


    Ich finde das dies Mängel sind, die es rechtfertigen ein Austauschgerät zu bekommen oder es ganz umzutauschen. Was denkt ihr?
    Das Handy habe ich aus einer Vertragsverlängerung bei O2 erhalten. Wie stelle ich es am besten an es zurückzugeben? Und am besten zieht man die ganzen Fotos und Sounds mit nem BT-Stick auf den PC oder?


    Hoffe das sind nicht so viele Fragen ^^


    Gruß Silence

  • Re: Motorolo V600; Rückgabe möglich?



    Hallo!


    Natürlich kannst Du noch von Deiner Garantie Gebrauch machen.
    Ein Umtausch (Rückgabe in ein anderes Handy) ist gesetzlich kein muß für Deinen Händler. Es liegt an ihm ob er das machen will oder nicht.
    Eine Reparatur steht Dir aber auf jeden Fall zu!


    Es gibt es nach dem dritten Defekt ein Anrecht auf Wandlung. Sprich umtausch in ein anderes Handy aber auch nur dann wenn es dreimal der selbe defekt war!


    Gruß
    Bastian


    Gruß
    Bastian

  • Bin mir nicht so sicher ob O2 das auch bei mir macht. Hab das Handy per Hotline bestellt und nicht in einem Shop.

  • Zitat

    Original geschrieben von Silence12
    Bin mir nicht so sicher ob O2 das auch bei mir macht. Hab das Handy per Hotline bestellt und nicht in einem Shop.


    Das ist egal, solange du eine Rechnung hast!
    Hatte meines auch ausm Onlineshop und dann mit 3Reparaturbelegen wieder umgeschickt und durfte mir dann ein neues Gerät aussuchen!

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Zitat

    Original geschrieben von Silence12


    Am liebsten würd ich es sofort zurückgeben und mir gleich ein neues Handy aussuchen.

    Erst nach drei Reparatur-Versuchen hast Du das Recht auf eine sogenannte Wandlung, kannst Dir also ein neues Gerät aussuchen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Silence12
    Am liebsten würd ich es sofort zurückgeben und mir gleich ein neues Handy aussuchen. Was für eins hast du?


    Wie gesagt, 3 Rep.-belege solltest du gesammelt haben. Bei mir war O2 so kulant, und hat das Handy mit 2 Belegen getauscht!


    Ich habe ein paar mehr Handys. Ich hatte damals aber das V600 gegen ein N.6230 tauschen lassen, und dieses direkt verkauft :)

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Erst nach drei Reparatur-Versuchen hast Du das Recht auf eine sogenannte Wandlung, kannst Dir also ein neues Gerät aussuchen.


    Das stimmt nicht.
    Nach 2 Versuchen (1. Gerät defekt - es folgen Versuch 1. + 2.) kannst Du wandeln!
    Es benötigt also keinen 3. Rep. Versuch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Man!ac


    Nach 2 Versuchen (1. Gerät defekt - es folgen Versuch 1. + 2.) kannst Du wandeln!
    Es benötigt also keinen 3. Rep. Versuch.

    Stimmt, Denkfehler meinerseits. :rolleyes: ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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