ZitatOriginal geschrieben von Masta_U
bin ich ja gespannt mit welchem rechtsgrund du ihn dann seiner freiheit beraubst...
§ 127 StPO (Auszug):
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Alles klar?
Wenn der Erste, an dessen Auto da rumgespielt wird, das wirklich durchzieht, dann ist diese schwachsinnige Aktion ganz schnell zu Ende, weil der Sender dann nämlich wirklich als Anstifter zu einer Straftat (oder sagen wir mal "Anstiftung zur Vortäuschung einer Straftat") dasteht.
Wobei andererseits: Eine bessere Werbung können die sich gar nicht wünschen. Ist also auch wieder Müll. Das Beste ist, es so wie ich zu halten und solche Sender einfach nicht zu hören. :top: