Neue Abmahnwelle: Widerrufsklausel im Bestellvorgang

  • gehen einmal wieder Abmahnanwälte um. Diesmal ist das Thema wohl die genaue Formulierung der Widerrufsklausel im Bestellvorgang.
    Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urt. v. 3. November 2004, Az: VIII ZR 375/03) müssen gewerbliche eBay-Händler ebenso wie Betreiber eines eigenen Online-Shops privaten Endverbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gewähren. Im Falle des Widerrufs darf der Kunde die Ware dann ohne Angabe von Gründen und im Regelfall auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken.



    Bitte studieren Sie hierzu den Beitrag des TrustedShops:



    http://www.trustedshops.de/de/trustedshops/news_de_6958.html

  • Zeit wird es!


    Die Abmahnjäger haben immer noch genug zu tuen die Leute herauszusuchen die gar nichts angeben!


    Aber was hat das unter Werbung zu suchen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Maurer-Handyshop
    hallo


    wollte nur die Händler warnen.


    MFG


    1. Ist es aufgrund des Fernabsatzgesetzes schon länger notwendig, dass ein Online-Händler den Kunden über sein gesetzl. Widerrufsrecht aufklärt, insofern brauch es dazu kein BGH-Urteil.


    2. Sofern du eine "Warnung" der Händler für notwendig hälst, gibt es doch einen Händlerbereich, wo soetwas diskutiert werden kann.


    Gruß,
    Martin

  • Nachdem er jetzt hier nicht mehr werben soll, spammt er das Forum jetzt mit diesem Mist zu.


    Zumindest dieses Thema hier im Thread ist ein alter Hut und mit Sicherheit jedem Händler hier (und auch den meisten Kunden) bekannt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • anscheinend gibt es eine vorgeschichte, die ich nicht kenne, aber an diesem beitrag find ich nix falsches, und spam wuerd ich das nun wirklich nicht nennen. auch ist der inhalt nicht uninteressant, nur wohl wirklich im falschen forum. und wenn euch der inhalt schon bekannt ist, vieleicht kennen ihn andere nicht. ein bischen freundlichkeit hat noch nie jemandem geschadet... . :rolleyes:

  • Spam ist es insofern, als er zwei Threads eröffnet hat, um in beiden mehr oder weniger lauwarme News mit mehr oder weniger interessanten Inhalten zu präsentieren (im ersteren Falle "mehr", im zweiteren "weniger").
    Selbstverständlich ohne an den sein Werbeverbot verursachenden Faktoren irgendetwas zu verändern oder zumindest dazu Stellung genommen zu haben.


    Die Vorgeschichte dazu findet man hier.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz

    Selbstverständlich ohne an den sein Werbeverbot verursachenden Faktoren irgendetwas zu verändern oder zumindest dazu Stellung genommen zu haben.


    Die Vorgeschichte dazu findet man hier.


    Hi,


    Er hat doch aber keine Werbung mehr gemacht? Also wo ist das Problem?


    Er ändert die Preisangaben nicht und macht dafür hier keine Werbung mehr, diese Diskussion, warum und weshalb braucht man doch nicht weiter zu führen - es ist halt s und Punkt.


    Un ob nun seine Posts hier einen Sinn erfüllen oder nicht, muß man doch nicht mit eine erneuten Diskussion um seine Preisangaben kommentieren, da diese Posts keine Angebote seines Shop`s enthalten.


    Er postet halt, vielleicht nur für Ihn, neue Sachen. Diese "neuen" Sachen kennen aber schon viele, also muß man das doch nicht weiter kommentieren... So einfach wäre das...



    solong...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

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