gehen einmal wieder Abmahnanwälte um. Diesmal ist das Thema wohl die genaue Formulierung der Widerrufsklausel im Bestellvorgang.
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urt. v. 3. November 2004, Az: VIII ZR 375/03) müssen gewerbliche eBay-Händler ebenso wie Betreiber eines eigenen Online-Shops privaten Endverbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gewähren. Im Falle des Widerrufs darf der Kunde die Ware dann ohne Angabe von Gründen und im Regelfall auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken.
Bitte studieren Sie hierzu den Beitrag des TrustedShops:
http://www.trustedshops.de/de/trustedshops/news_de_6958.html