Neue gesetzliche Vorschriften: Versandkostenangabe

  • [/QUOTE]Die Hälfte davon verstehe ich nicht, die andere davon ist ausgemachter und unseriöser Schwachsinn.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du meintest, die Europreise werden nach dem Tageskurs berechnet? Und die von Dir angegebenen Preise sind nicht bindend, können theoretisch also auch 20% unter dem umgerechneten tatsächlichen Preis liegen?
    Na Prost Mahlzeit, das setzt der Unseriösität dann doch die Krone auf. [/QUOTE]


    Wir passen den Euro preis ca. einmal in der woche an.

  • Zitat

    Die Hälfte davon verstehe ich nicht, die andere davon ist ausgemachter und unseriöser Schwachsinn.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du meintest, die Europreise werden nach dem Tageskurs berechnet? Und die von Dir angegebenen Preise sind nicht bindend, können theoretisch also auch 20% unter dem umgerechneten tatsächlichen Preis liegen?
    Na Prost Mahlzeit, das setzt der Unseriösität dann doch die Krone auf.


    Wir passen den Euro preis ca. einmal in der woche an.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maurer-Handyshop
    und De Shop die in die Schweit liefern schreiben auch nicht das es noch


    Zollgebühren drauf etc.


    Mit freundlichen Grüssen


    Die preisen ihre Ware ja aber auch nicht in Schweizer Franken an ... :rolleyes:


    Mal abgesehen davon, dass das Augenwischerei ist: Was andere machen, beeinflusst die Richtigkeit Deines Vorgehens in keinster Weise.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von Maurer-Handyshop
    Das wir den € preis anzeigen hat mit Service zu tun.
    Maurer Handyshop


    Nö, eher mit deutscher Rechtsprechung, denn wenn ihr schon den §1 der PAngV zitiert, dann bitte richtig, denn dort heisst es:
    PAngV § 1 Grundvorschriften


    (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


    (2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,


    1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und


    sonstige Preisbestandteile enthalten und


    2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.


    Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.


    ........und wenn ich das richtig sehe (IANAL) dann bitete ihr in D Waren an und habt euch somit auch an die PAngV zu halten.


    just my 2 cent
    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

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