Deshalb meine Aussage:
Straffällig= Gendatei. Dann hat es jeder selber im Griff (mehr oder Weniger)
Zum Datenschutz an Sich: Diese Gendatei wird ja nicht "öffentlich" zugänglich wie die Schufa oder der FPP.
Gruß bungee1
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Deshalb meine Aussage:
Straffällig= Gendatei. Dann hat es jeder selber im Griff (mehr oder Weniger)
Zum Datenschutz an Sich: Diese Gendatei wird ja nicht "öffentlich" zugänglich wie die Schufa oder der FPP.
Gruß bungee1
Und wie ich auch bereits geschrieben habe:
Der Nutzen hier wäre zumindest was die Sexualstraftaten angeht verschwindend gering.
Einen Zusammenhang zwischen Straffälligkeit (z.B. Ladendiebstahl) und Sexualdelikten im Allgemeinen besteht sicherlich nicht.
Eher im Gegenteil: Die Täter führen ein vorbildliches Leben ("Der war doch immer so nett...") bis zu dem Punkt an dem sie austicken.
Von daher bekommt man diese Tätergruppe so sicher nicht zu fassen
CH
Schaden würde es allerdings genausowenig.....Und wenn nur 1 oder 2 Täter dadurch abgehalten werden,was sich natürlich nicht nachprüfen lässt, ist diese Datenbank gerechtfertigt.
Vielleicht denke ich so weil ich mal meine Freundin auf einem Weg verloren habe der sich wohl nie klären wird. Auch nicht mit der Gendatenbank. Aber wenn man "betroffen" ist (Nein,ich will kein Mitleid) denkt man sicherlich anders über so etwas und ist auch für den einen oder anderen radikaleren Schritt (den diese Gendatei sicherlich bedeuten würde).
Aber so sehr wir hier diskutieren, wir werden leider zu keinem Ergebnis kommen.
Gruß bungee1
ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Aber nur weil ich keine grossen Chancen habe das ganze zu verhindern, so kann ich doch "Nachsorge" in Form der Gendatei betreiben.
Die "Nachsorge" in Form einer Gendatei wäre Zugleich auch Vorsorge=Prävention für Rückfällige.
Ein rückfälliger Sexualstraftäter muß es ja nicht bei einer Rückfalltat belassen. Mit so einer Datenbank sollte man ihn aber schneller dingfest machen und von einer ganzen Serie abhalten können (schlimm genug, daß er überhaupt rückfällig wurde). Also: her mit der Gendatenbank!
Unter dem Aspekt Opferschutz vor Täterschutz bin ich ohnehin der Meinung, daß Sexualstraftäter lebenslang hinter Gitter oder radikal formuliert auf einer einsamen Insel abgeworfen gehören - Sexualverbrecher sind schliesslich nicht therapierbar.
ZitatOriginal geschrieben von perfect1409
in Amerika (wenn ich mich nicht irre) soll oder werden Sexualstraftäter mit bildern im Internet veröffentlicht. So ein Gesichtsfoto von Tätern in der näheren Umgebung kann man selbst nutzen um falsche Freunde zu erkennen (meist kommen die Täter ja aus dem Freundeskreis) oder um es Kindern zu zeigen
Imho würde sowas noch mehr Straftaten provozieren als es so schon sind, da dann die Rückfallsquote imho noch höher werden würde. Wie soll nach so einer Maßnahme eine Resozialisierung möglich sein? Vielmehr müssten man wohl die Leute vor ihrer Entlassung genauer beurteilen, aber 100% ige Sicherheit wird es wohl nicht geben.
Ansonsten was die Datenbank angeht, wäre ein Aufnahme aller Straftäter völlig inakzeptabel. Den Datenschutz gilt auch für Straftäter. Und einen Ladendieb oder Steuerhinterzieher da aufzunehmen wäre für mich total inakzeptabel.
Wenn dann müsste man darüber nachdenken, vielleicht Gewalt- oder Sexualdelikte, die zu einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren geführt haben, darin aufzunehmen.
Allerdings dürften in dem Fall ohnehin schon Ermittlungsergebnisse existieren, und so das garkeine Daten genutzt werden ist es bei uns auch nicht.
Man weiß daß die Rückfallquote bei Sexualstraftätern sehr hoch ist. Was spricht dagegen daß diejenigen, die in dieser Richtung auffällig wurden, in einer Gendatei erfaßt werden?
Natürlich verhindert das keine entsprechende Straftat, der präventive Nutzen dürfte gering sein. Aber deswegen schadet es doch nicht wenn entsprechende Fälle später schnell aufgeklärt werden können weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist den Täter anhand der Gendatenbank schnell zu identifizieren.
In dem hier beschriebenen Fall hat man den Täter aufgrund seines Geständnisses ja sehr schnell gefaßt. Aber jeder kennt auch die häufig in den Medien erscheinenden Fälle, in denen Kinder verschwinden und monatelang wird mit einem riesigen Aufwand nach dem Täter gefahndet.
Diese quälende Zeit der Unsicherheit für die Angehörigen würde zumindest in den vielen Fällen, in denen ein rückfälliger Täter am Werk war, drastisch verkürzt. Außerdem, auch ein Aspekt, käme man "preiswerter" zu Fahnungsergebnissen.
Daß eine solche Gendatenbank nicht präventiv wirkt ist klar. Da müssen andere Maßnahmen gefunden werden. Aber der Sinn kann ja nicht ausschließlich dann gegeben sein wenn es präventive Auswirkungen hat...
Was den Datenschutz angeht: aufgrund der Erkenntnis daß viele Sexualstraftäter mehrfach auffällig werden finde ich es vertretbar wenn deren Gendaten gespeichert werden. Wer nicht entsprechend in Erscheinung getreten ist landet ja auch nicht in der Datenbank, also wo ist das Problem? Und der auffällig gewordenen Täter muß sich eben gefallen lassen daß sich die Öffentlichkeit durch eine Einschränkung seines Datenschutzes absichert.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von m@rtin
untragbar im Sinne von "eines Rechtsstaats nicht würdig".
Es kann nicht angehen das einem verurteiltem Ladendieb eine Genprobe entnommen wird weil er rein nach der Wahrscheinlichkeit u.U. irgendwann mal ein Sexualstraftäter werden wird. Alleine vom Datenschutzgesetz her ist das momentan nicht möglich, allerdings wird da ja immer weiter aufgeweicht und keinen scheint es zu kümmern.
Alles wird abgehört, jede Behörde kann jedes Bankkonto einsehen und der Betroffene bekommt davon niemals etwas mit. Auch wenn er unschuldig war.
[...]
allerdings leben wir (noch) in einem Rechtsstaat und in solch einem sind die "emotionsgeladenen Forderungen von Betroffenen" mit Vorsicht zu ünterstützen.
Martin
da kann ich mir jetzt einen erleichterten Seufzer nebst einem "Danke" nicht verkneifen. Scheinbar hat da doch jemand einschlägige Antiutopien gelesen & verstanden
ZitatOriginal geschrieben von Printus
Man weiß daß die Rückfallquote bei Sexualstraftätern sehr hoch ist. Was spricht dagegen daß diejenigen, die in dieser Richtung auffällig wurden, in einer Gendatei erfaßt werden?
Was den Datenschutz angeht: aufgrund der Erkenntnis daß viele Sexualstraftäter mehrfach auffällig werden finde ich es vertretbar wenn deren Gendaten gespeichert werden. Wer nicht entsprechend in Erscheinung getreten ist landet ja auch nicht in der Datenbank, also wo ist das Problem? Und der auffällig gewordenen Täter muß sich eben gefallen lassen daß sich die Öffentlichkeit durch eine Einschränkung seines Datenschutzes absichert.
Ich war ja nur aus Datenschutzgründen dafür, eine Datenbank mit allen Leuten die irgendwelche Straftaten begangen haben, anzulegen.
Aber im begründeten Fall, ich denke man sollte sich auf Gewalt- und Sexualdelikte beschränken, und wenn es dann im Prozess zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von z.B. mehr als 2 Jahren kommt, denke ich das es durchaus brauchbar wäre.
hoch schieb
ZitatOriginal geschrieben von bartezz
hoch schieb
Das ist nicht erwünscht. Trage etwas bei oder warte bis jemand etwas beizutragen hat.
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