Vertrag kündigen und neu abschließen - Probleme möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Pöser Pursche
    Halt stop mal,
    war es nicht bisher so dass wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde er sich nach alten AGB um 6 und nach neuen um 12 Monate automatisch verlängert???. Gut, ist in dem Fall nicht relevant weil der alte Vertrag wie gesagt nicht auf seinen Namen lief, aber Vorsicht mit Aussagen von wegen einen Monat Kündigungsfrist :eek:


    Kurze Antwort :


    Nein . Die Kündigungsfrist war schon immer ein Monat .


    Gruß


    MR


    PS : Und den blauen Kreis verstehe ich nicht ...

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Ich verstehe nicht, wieso er warten soll, ob "die Kündigung durchgeht". Wenn er berechtigt ist zu einer Kündigung, also der Vertrag abgelaufen ist, dann muß er doch deswegen nichts befürchten. Und um einer evtl. Sperre entgegen zu wirken, würde ich deshalb auch erst mal einen neuen Vertrag abschließen und dann kündigen, wenn ich den sicher in der tasche hab. Mal einen Monat doppelte Grundgebühr ist immernoch besser wie hinterher garnichts!




  • Ach ja, Kündigungsfrist schon immer einen Monat. Sag mal die Quelle aus der Du solche Infos beziehst???
    Deshalb auch der blaue Kreis.


    Da hab ich doch wohl Jahrelang beim falschen Mobilfunkanbieter gearbeitet :D

    Mein Name ist Loose, ich möchte hier einkaufen

  • Zitat

    Original geschrieben von Pöser Pursche
    Ach ja, Kündigungsfrist schon immer einen Monat. Sag mal die Quelle aus der Du solche Infos beziehst???


    Schau mal unter Ziffer 9.1 der AGB von e-plus:


    "9.1 Der Mobilfunklaufzeitvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig."
    http://www.eplus.de/agb/down/2005_agb_laufzeit-tarife.pdf

  • filosofolus: ganz einfach - habe keine Lust das es nacher heist " Im Internetforum wurde aber gesagt..." :D


    (Schadet es etwar abzuwarten bis man die Bestätigung in Händen hält das die Kündigung angekommen ist sowie zum Wunschtermin akzeptiert wird?)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • ...naja, wenn es dir was bringt, daß man dir ne Kündigung bestätigen muß......
    Wenn ich einen Vertrag fristgerecht kündige, muß mir niemand bestätigen, daß dies akzeptiert wurde, denn ich müßte akzeptieren, daß der Vertrag weiter läuft.
    Und jetzt kommt es eben drauf an, wie wichtig dem TE ein Neuvertrag ist. falls es da wirklich irgendwelche Sperren gibt (wovon ich nicht so überzeugt bin), hat er dann wenigstens seinen neuen Vertrag, wenn er den VOR der Kündigung des alten abschließt.

  • s65


    Hallo,


    kann dir das S65 mit Vertragsverlängerung f. 14 Euro anbieten.
    meld dich doch über PN mit Geb.-Datum und rufnr. des vertragsinhabers
    dann kann ich checken ob ich den vertrag auch ändern kann.


    gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von stephan26
    [I]"9.1 Der Mobilfunklaufzeitvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. [/URL]


    Und was sagt das aus?


    Bei einer Laufzeit von 24 Monaten muß ich spätentens mit Ablauf des 20 Monat kündigen (3 Monate Kündigunsfrist). Tue ich das nicht und der vertrag verlängert sich (wenn ich keine Subvention in Anspruch nehme) um weitere 12 Monate. Diese sind dann kündbar mit einer 1 Monatsfrist zum ABlauf der 12 Monate. Sprich, ich kündige im 25 Monat, habe aber dann trotzden noch eine weitere restlaufzeit von 11 Monaten. (ich kann in dem Fall im 11 Monat (sprich im 35 Monat immer noch kündigen), wenn ich vorher keine Subvention in Anspruch nehme...


    Wo ist das Problem? Die Restlaufzeit hast du dann immer noch :rolleyes:

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Also, ich lese da auch raus, daß ich im Monat 23 noch kündigen kann!


    SiN: dort steht schließlich "...von 1 Monat zum Ende der JEWEILIGEN Vertragslaufzeit...".
    Oder habe ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten bei 24-monatiger Laufzeit jetzt übersehen?


    Nein, die gibt´s bei E+ einfach nicht! Zumindest hatte ich selbigen Eindruck beim Durchlesen der AGBs zu meinem Vetrag.


    Insofern müßte Kollege Flashead auch ohne Probleme kündigen dürfen...

  • Zitat

    Sofern im
    Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der
    Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.


    Steht direkt darunter, somit dürften die Kündigungsfristen auf dem Vertrag vermerkt sein (welchen die Vertragsparteien unterschrieben haben (und nur das zählt dann, was im Internet steht, hat dann erstmal keine Gültigkeit) (und die sind in der Regel bei einem 24 Monatsvertrag 3 Monate). Somit haben diese Regeln keinen Vorang, da dieses ja so vermerkt ist (warum glaubt das nur keiner? Wird immer nur das gelesen, was einem zum Vorteil gerreicht?)

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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