ZitatOriginal geschrieben von UdoAusBerlin
Im übrigen wird easy money nicht manuell gesperrt, sondern von einem Computersystem. Dieses checkt nicht den reinen Aufladbetrag, sondern auch ob es durch quasi kostenlose Verbindungen (AWP/RUL) entsteht...
Naja, durch Anrufe aus dem AWP dürfte ja eigentlich nichts gesperrt werden. Bei RUL, ok, da bekommt man bei neueren LOOP-Karten laut AGB auch kein Easymoney mehr (3.5).
Wieso sperrt o2 aber bei AWP-Anrufen auch das Easymoney? Der letzte Teil von 3.5 dürfte ungültig sein, wieso sollte man keinen Rechtsanspruch darauf haben? Kann man einen solchen Anspruch durch AGB verbieten?
Wieviele Kunden haben wirklich die neuen AGB? Bei wievielen wird die neue AGB angewandt, obwohl die alten noch gültig sein sollten?
Zitat
und auch wie es verwendet wird. Wird easy money hauptsächlich dafür verwendet, wieder bei o2 anzurufen, ist das System toleranter weil es von der Netzbelastung abgesehen, quasi ein Nullsummenspiel ist, werden überwiegend andere Mobilfunknetze angerufen, reagiert es schärfer, weil o2 dann durch die Interconnectgebühren draufzahlt. Aber auch hier gibt es Toleranzen, wenn die Karte insgesamt Gewinn abwirft.
Das glaube ich absolut nicht. Wenn o2 es nicht mal schafft, kein Easymoney bei RULs zu verbuchen, wird eine solch komplexe Auswahl wohl kaum gemacht werden. IMO ist es richtig, dass es keine feste bzw. gleich zu erkennende Grenze gibt. Es wird immer von täglich 2,50 Euro gemunkelt, es könnte ja auch eine wöchentliche oder 10-tägige Höchstgrenze geben. Das macht IMO mehr Sinn, da man an besonderen Tagen durchaus mal mehr als normal telefoniert.
Ciao
Tim