was ist seit tagen mit loop up bei o2 los?

  • Zitat

    Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Im übrigen wird easy money nicht manuell gesperrt, sondern von einem Computersystem. Dieses checkt nicht den reinen Aufladbetrag, sondern auch ob es durch quasi kostenlose Verbindungen (AWP/RUL) entsteht...


    Naja, durch Anrufe aus dem AWP dürfte ja eigentlich nichts gesperrt werden. Bei RUL, ok, da bekommt man bei neueren LOOP-Karten laut AGB auch kein Easymoney mehr (3.5).


    Wieso sperrt o2 aber bei AWP-Anrufen auch das Easymoney? Der letzte Teil von 3.5 dürfte ungültig sein, wieso sollte man keinen Rechtsanspruch darauf haben? Kann man einen solchen Anspruch durch AGB verbieten?


    Wieviele Kunden haben wirklich die neuen AGB? Bei wievielen wird die neue AGB angewandt, obwohl die alten noch gültig sein sollten?


    Zitat


    und auch wie es verwendet wird. Wird easy money hauptsächlich dafür verwendet, wieder bei o2 anzurufen, ist das System toleranter weil es von der Netzbelastung abgesehen, quasi ein Nullsummenspiel ist, werden überwiegend andere Mobilfunknetze angerufen, reagiert es schärfer, weil o2 dann durch die Interconnectgebühren draufzahlt. Aber auch hier gibt es Toleranzen, wenn die Karte insgesamt Gewinn abwirft.


    Das glaube ich absolut nicht. Wenn o2 es nicht mal schafft, kein Easymoney bei RULs zu verbuchen, wird eine solch komplexe Auswahl wohl kaum gemacht werden. IMO ist es richtig, dass es keine feste bzw. gleich zu erkennende Grenze gibt. Es wird immer von täglich 2,50 Euro gemunkelt, es könnte ja auch eine wöchentliche oder 10-tägige Höchstgrenze geben. Das macht IMO mehr Sinn, da man an besonderen Tagen durchaus mal mehr als normal telefoniert.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Das glaube ich absolut nicht. Wenn o2 es nicht mal schafft, kein Easymoney bei RULs zu verbuchen, wird eine solch komplexe Auswahl wohl kaum gemacht werden.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Art, auf die das EasyMoney-Guthaben zustande kommt, irgendeine Rolle spielt. Wenn o2 das erkennen könnte bzw. beobachten würde, könnten sie ja von vornherein immer dann auf Gutschriften verzichten, die durch RUL oder von Active-Verträgen mit AWP oder WEP eingehende Anrufe entstehen. Und as machen sie ja ganz offensichtlich nicht.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Dann lies dir bitte nochmal durch, worauf sich meine Aussage bezog. Ich habe nichts über EM geschrieben, sondern auf die Frage geantwortet, ob bei dem neuen Genion RUL noch kostenlos sind.


    Ok, das habe ich falsch gelesen. Nur würde ich, weil ein user sagt "die hotline hat gesagt", daraus schließen, daß die hotline das auch wirklich gesagt hat. In den meisten Fällen sind das Mißverständnisse. Eigene Erfahrung! Bei solchen Sachen immer besser den email-support nutzen.


    @handy-tim:
    Also die Vorstellung, daß Sachbearbeiter individuell easy money sperren, finde ich bei 3 Millionen loop-Karten abenteuerlicher, als daß ein Computer-System nach gewissen Kriterien Alarm schlägt. Aber natürlich mußt Du mir nicht glauben...
    Zu den RUL: Soweit ich weiß werden eingehende RUL vielfach nicht mehr gutgeschrieben. Das spricht m.E. dafür, daß hier im Rechnungssystem etwas noch nicht funktioniert, was nicht so ungewöhnlich wäre.
    Zu AWP: Ich habe die AGB jetzt nicht vor mir, weiß daher auch nicht was 3.5 ist, und habe jetzt leider nicht die Zeit nach zu schauen. M.E. steht da ganz eindeutig, daß der Dienst easymoney jederzeit eingeschränkt werden. Ob das in alten AGB auch schon stand, bin ich mir sicher. M.E. betrafen die neuen AGB nur die RUL, was u.U. erklären würde warum damit unterschiedliche verfahren wird.
    Übermäßige AWP-Anrufe führen definitiv zu easy-money-Sperrungen (aber eben nach den Kriterien, die ich oben nannte). Es kann durchaus sein, daß weit höhere Beträge als 2,50 am Tag akzeptiert werden, wenn sich für o2 das ganze als Umsatz-Generierungs Maschine rechnet...

  • [QUOTE] Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Ok, das habe ich falsch gelesen. Nur würde ich, weil ein user sagt "die hotline hat gesagt", daraus schließen, daß die hotline das auch wirklich gesagt hat. In den meisten Fällen sind das Mißverständnisse. Eigene Erfahrung! Bei solchen Sachen immer besser den email-support nutzen.


    naja, aber der (neu)kunde denkt doch erstmal gar nicht dass er es mit unfähigen leuten zu tun hat, die obendrauf noch fehlinfos streuen. und interessant wäre auch der vergleich zwischen den aussagen der hotline und der des emailsupports ...


    nix für ungut ...


    TINA<

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern

  • Zitat

    Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Also die Vorstellung, daß Sachbearbeiter individuell easy money sperren, finde ich bei 3 Millionen loop-Karten abenteuerlicher, als daß ein Computer-System nach gewissen Kriterien Alarm schlägt. Aber natürlich mußt Du mir nicht glauben...


    Wo habe ich geschrieben, dass manuell gesperrt wird?


    Zitat


    Zu den RUL: Soweit ich weiß werden eingehende RUL vielfach nicht mehr gutgeschrieben. Das spricht m.E. dafür, daß hier im Rechnungssystem etwas noch nicht funktioniert, was nicht so ungewöhnlich wäre.


    Ich kenne niemanden, wo ganz eindeutig RULs nicht angerechnet werden, AWP aber schon. Entweder hängt Easymoney oder es wird auch bei RUL gutgeschrieben.


    Zitat


    Übermäßige AWP-Anrufe führen definitiv zu easy-money-Sperrungen (aber eben nach den Kriterien, die ich oben nannte).


    Gerade diese Sperrungen sind aber nicht AGB-konform.


    Ciao
    Tim

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    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim


    Gerade diese Sperrungen sind aber nicht AGB-konform.


    Wieso? Es steht doch eindeutig unter 3.5, daß bei Einschränkung und Sperrung der Service easymoney keine Rechtsansprüche bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Wieso? Es steht doch eindeutig unter 3.5, daß bei Einschränkung und Sperrung der Service easymoney keine Rechtsansprüche bestehen.


    exakt...


    Aslo sollte man sich freuen, so lange easymoney noch funktioniert. später, nach abschaltung geht halt nur noch die BWHZ, das kann nicht geändert werden, sonst verabschieden wir unsere komplette Genion-Sammlung noch vor Mindestlaufzeit und hätten dann ein schönes Sümmchen an bereits rückgeflossener Grundgebührerstattung = anteilige Provision eingesackt

    Kombi aus Base und Simyo - Gibt es was besseres???

  • Zitat

    Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Wieso? Es steht doch eindeutig unter 3.5, daß bei Einschränkung und Sperrung der Service easymoney keine Rechtsansprüche bestehen.


    Nicht alles, was in den AGB steht ist auch rechtlich haltbar.


    Ciao
    Tim

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  • Zitat

    Original geschrieben von SvenjaT
    exakt...


    Aslo sollte man sich freuen, so lange easymoney noch funktioniert. später, nach abschaltung geht


    ich glaube nicht, daß sie es abschalten. Würden sie - wie manche scheinbar glauben - darunter ausschließlich leiden, hätten sie es längst getan...
    in Einzelfällen tun sie es (abschalten, nicht leiden;)), in der Summe profitieren sie davon...


    handytim:
    Ich bin kein Jurist, aber akzeptiert man mit Nutzung nicht die vorliegenden AGB?
    Und was Du sicherlich meinst: Es ist nicht in statthaft, in AGB ebengenau jenen Service auszuschließen auf den sich die AGB beziehen. Aber es sind keine AGB bzgl. easy-money, sondern bzgl. Loop. Und ich denke schon, daß es statthaft ist, einzelne Aspekte einzuschränken. Sowas gibts doch zuhauf: Eingeschränkte Garantien, keine Garantie auf Verfügbarkeit etc. Ist das alles nicht statthaft

  • Zitat

    Original geschrieben von UdoAusBerlin
    Ich bin kein Jurist, aber akzeptiert man mit Nutzung nicht die vorliegenden AGB?
    Und was Du sicherlich meinst: Es ist nicht in statthaft, in AGB ebengenau jenen Service auszuschließen auf den sich die AGB beziehen. Aber es sind keine AGB bzgl. easy-money, sondern bzgl. Loop. Und ich denke schon, daß es statthaft ist, einzelne Aspekte einzuschränken. Sowas gibts doch zuhauf: Eingeschränkte Garantien, keine Garantie auf Verfügbarkeit etc. Ist das alles nicht statthaft


    IMO kann Dir keine AGB verbieten, einen rechtlichen Anspruch auf etwas gelten zu machen, aber ich bin auch kein Jurist.


    Jedoch kam es ja schon häufiger vor, dass einzelne AGB-Punkte für ungültig erklärt wurden.


    Ciao
    Tim

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