MP3-Player 256 MB - 5 Euro Sofortkauf bei eBay

  • Ich sage es mal ganz trocken, da ist dem Verkäufer ein kleines Missgeschick passiert.


    Hier glaubt doch wohl nicht wirklich jemand, das er zu diesem Preis die Ware auch bekommt :confused:

  • 2) Erklärungsirrtum oder Irrung, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB
    Der Erklärende wollte „eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben”. In diesem Zusammenhang wird auch gesprochen von einem Irrtum in der Erklärungshandlung. Der Erklärende benutzt ein Erklärungszeichen, das er nicht
    verwenden wollte. Gemeint sind hier Fälle des Versprechens oder Verschreibens.
    Beispiel: A verschreibt sich bei einem Vertragsangebot an B (etwa 35.- statt 53.-). B nimmt das Angebot an.
    Ob ein Inhaltsirrtum oder ein Erklärungsirrtum vorliegt, spielt im Ergebnis keine Rolle. Das Gesetz behandelt beide Fälle gleich.



    (C) Prof. Kindl, Uni Münster


    Denke mal, niemand hier glaubt wirklich an die Erfüllung seitens des Powersellers. Das BGB hat er schon mal auf seiner Seite.
    Aber vielleicht kann die geballte TT-Macht ja einen billigen Alternativpreis raushandeln ;)

  • Er hat doch nur die Versandkosten angeboten... :D


    Wer so groß Werbung macht, hat nur noch ne 5 im Kopf! :cool:


    Faire 5,00 EUR Versand (versichert)
    Bitte achten Sie auch auf die Versandkosten anderer Verkäufer! ;-)


    Ich denke, dass die keinen einzigen zu 5,- versenden, ggf. Normalpreis abzgl. 5,- auf Kulanz anbieten. Wir für die ein wenig Arbeit werden alle anzumailen und den Stress von einigen Nervis abzubauen. Naja, aber wer immer nur an die 5 denkt. :rolleyes::D

  • Wenn er mir vier Stück für 25 € zuschickt - why not. Und wenn nicht, dann eben nicht. Kann schließlich jedem mal passieren.


    Und wenn er nicht damit leben kann, dass ich meine Brüda schicke, wenn er die Ware nicht rausrückt, hat er ein Problem... :D



    Stefan


  • also, hab au 4 gekauft, und 25€ sind nicht die welt ;)
    warte bis er mir ne mail geschrieben hat^^

  • Seine 99% Positiven Bewertungen wird drastisch senken nach 150 Negativen Bewertungen :flop:


    Ich denke eine seinen angestellten hat ihn auf irgendwelche Grund verarscht!!


    150x €5 = nur €750 einnahmen, echte wert ca. €7500!!!


  • Wenn, dann bitte nur komplett:


    § 122 BGB
    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.


    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

  • "jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat. " - D.h. nicht mehr als 5€*Anzahl+1 ?

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

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