Ärger bei Vertragsabschluss

  • Zitat

    Original geschrieben von WhiteyFord
    Bevor weiter auf o2 rumgehackt wird. würde ich gerne zu bedenken geben, dass bei einem Online-Vertragsabschluss die Daten, die man eingegeben hat, auch so übernommen werden. Dort sitzt kein Mensch und schreibt noch einmal die Daten ab. Und was kann denn o2 dafür, dass der Typ von DHL Dir das Paket nicht übergeben will?

    Nachdem bei dem ersten Vertrag den ich gemacht habe keine Unterlagen bei dem Paket dabei waren, wurde es nicht ausgeliefert.


    Bei der Hotline wurde mit mir dann telefonisch ein neuer Vertrag aufgenommen. (Der Mitarbeiter hat sich extra bei seinem Vorgesetzten erkundigt). Dieser Vertrag sollte dann, sobald die Karte freigeschaltet wäre, auf einen Active 50 Online umgestellt werden.


    Dem Mitarbeiter am Telefon hab ich natürlich meine Daten richtig gegeben. Er hat sie auch wiederholt und da hat Vor- und Nachname noch gestimmt.


    Also liegt dieser Fehler definitv an O2 und nicht daran, dass ich meine Daten falsch eingegeben habe...


    Insofern ist also O2 auch dafür verantwortlich, dass DHL mir das Paket nicht übergeben konnte.


    Und obwohl O2 die Möglichkeit hat, die Daten bei DHL zu korrigieren, warten sie lieber die 7 Tage ab und melden sich dann (angeblich) nochmal bei mir.


    Zitat

    Original geschrieben von pacoxjb
    Es ist ja egal wer Schuld hat. Jetzt sag mal einem der sich gerade für einen 2-jahres Vertrag entschieden hat das sein Handy noch 10 Tage braucht. Das sich tony234 ärgert kann ich verstehen. Muss aber auch dazu sagen das sich (falls es ein o2 Fehler war) nicht nach grober Fahrlässigkeit anhört.

    Wie schon geschrieben, hätte ich keine Probleme damit noch 10 oder auch mehr Tage zu warten, nur läuft am 24. mein alter Vertrag aus und ich möchte bis dahin einen neuen haben und auch meine alte Nummer noch portieren.


    O2 sollte es doch hinbekommen, beim zweiten Versuch ein Paket zustellen zu können. Wenn sie jetzt wenigstens das Problem bei DHL ansprechen würden, dann wäre ich ja schon zufrieden.

  • Hallo, Ich bin ziemlich neu im Forum angemeldet..., hab davor ab und zu mal durchgelesen.
    Meine Schwester hat sich am Freitag 07.01.05 das K700i mit Genionvertrag gekauft, (auch online) ist aber unter der Woche am Studieren in München, deshalb konnte sie das Paket nicht annehmen...
    Der DHL-Mann hat meiner Mum das Handy nach kurzem überreden gegeben und gemeint sie solle halt nur mit Nachnahmen den Vertrag unterschreiben...
    Aber er hat auch erwähnt, das er das normalerweiße keinenfalls machen dürfte und und und....
    naja hab das Handy erstmal zum laden gehängt, schaut aber ganz gut aus.. warte jetzt noch darauf, dass die sim freigeschalten wird...


    ich hoffe dein Handy kommt bald, viel glück!!!


    Gruß


    thunder1986

  • Dann hattet ihr wohl Glück was den DHL-Boten angeht. :)


    Meint ihr es bringt etwas, wenn ich meinen Fall mal per Fax an O2 richte? Ich kann nämlich immernoch nicht glauben, dass die sich in so einem Fall nicht einfach an DHL wenden.

  • Zitat

    [i]Und noch etwas: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Du das Paket angenommen hast. Insofern ist die Behauptung falsch, dass o2 jetzt schon fleissig Minutenpakete etc. berechnet...


    Hallo im Forum.
    Es stimmt der Vertrag kommt erst zustande, wenn man das Paket annimmt.
    Nichtsdestotrotz werden die Grundgebühren und Optionspreise ab dem Datum abgerechnet, den man bei Vertragsabschluss als Vertragsbeginn (spätestens jedoch ab der Freischaltung seitens des Netzbetreibers) hinschreibt.
    Das die Behauptung falsch sei, kann nur jemand behaupten, der noch nie online einen Vertrag abgeschlossen hat oder nie geprüft hat, ab wann der Provider abzurechnen beginnt. Und der weiss doch meist sowieso nicht, an welchem Tag denn nun das bestellte Handy vom Händler beim Kunden ankommt.
    Wenn man widerruft bis 14 Tage nach Erhalt des Paketes (und der Belehrung) wird natürlich nichts berechnet.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Bei Onlineverträgen stellt i.d.R. das Absenden der Bestellung das Angebot dar, die Annahme kann selbstredend auch hier ausdrücklich oder konkludent erfolgen - also z.B. auch durch das Absenden der Ware. Bsp. Quelle, hier kommt mitunter kein Bestätigung, sondern die Ware wird nach Bestellung irgendwann kommentarlos losgeschickt. In diesem Fall kommt der Vertrag natürlich schon damit zustande! Das Thema Zustandekommen des Vertrags wird sogar ziemlich ergiebig durchgekaut in der Zeit bis zur BGB-Zwischenprüfung.


    Anders, wenn irgendetwas am ursprünglichen Angebot des Bestellers geändert wird. Dann stellt die Änderung ein neues Angebot dar, das dann seinerseits angenommen werden müsste. Die Annahme des Paketes kann dies allerdings noch nicht bewirken, da man den Inhalt und die Änderung ja erst erkennt, wenn man das Paket angenommen und geöffnet hat. ;)


    Das Widerrufsrecht bedeutet NICHT, dass der Vertrag innerhalb der 14 Tage noch nicht zustande kommt! Es besagt nur, dass man seine Willenserklärung innerhalb der Frist widerrufen kann und DAMIT dann den - bestehenden - Vertrag zu Fall bringen kann.


    Pauschal zu sagen, bei Onlineverträgen komme ein Vertrag durch Annahme des Paketes zustande, ist falsch. Es kommt auf den Einzelfall an. Wer von beiden das eigentliche Angebot abgibt läßt sich beileibe nicht nach Abschlussarten online oder persönlich o.ä. pauschalisieren. Und wenn überhaupt ein Vertrag durch ein Paket zustandekommt, dann durch Absenden der Ware als konkludente Annahme des Angebots. Eine konkludente Annahme durch Empfang des Paketes ist Quatsch, da man im Gegensatz zum Absender den Inhalt nunmal noch nicht kennt. Und ohne Kenntnis des Inhalts kann man selbigen logischerweise auch nicht konkludent annehmen. :cool:

  • Marko
    Heisst das jetzt in meinem Fall, dass O2 von seiner Seite aus den Vertrag angenommen hat?
    Wäre ja wichtig zu wissen ob ich überhaupt noch einen Anspruch auf den Active 50 online habe.

  • Vielleicht wurde in den geschickten Unterlagen der andere Tarif angegeben, dann wäre dies ein neues Angebot und damit noch kein Vertragsschluss. War das Paket wie von Dir bestellt (wovon man fast ausgehen darf), darf man das Abschicken als Annahme sehen. Nur wird es schwer, das ohne erhaltene Ware nachzuweisen! Was steht den in der Bestätigung über das Abschicken der Sendung?


    Schicke doch einen Brief/Fax an die Geschäftsstelle in München und verweise auf den abgeschlossenen Vertrag und bitte um Übersendung Deiner dazugehörigen Unterlagen/Waren, da die letzte Sendung nicht zugestellt wurde. Ich denke, dass man im Guten hier weiterkommt, zumal es in Grenzfällen keiner auf irgendetwas ankommen lassen wollen wird.


    Man sollte also am "bestehenden" Vertrag (wenn er denn besteht) ansetzen, denn ein neuer Vertragsschluss kann natürlich zu neuen Konditionen ausgehandelt werden. Und wenn es dann den Tarif nicht mehr gibt, kannst Du leider nicht viel machen.


    Das Problem bei online Handyverträgen ist die Unterschrift auf dem Vertrag. Die findet erst beim Empfang statt. Andererseits stehen alle relevanten Bestandteile schon bei Abschluss fest, und zum Vertragsschluss ist - von Ausnahmen abgesehen - eine Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben. Man kann es im Fall des Handyvertrags so oder so sehen. Entweder, dass nie alles vorher angezeigt war, ud daher der durch den Boten vorgelegte Vertrag Änderungen aufweist und daher als neues Angebot zu werten ist, oder, dass alles vorher feststand und demnach der Vertrag vorher zustandekommt (nach Prüfung durch den NB). Wenn Jura immer eindeutig wäre, gäb es nur Anwälte, aber keine Prozesse. Meistens ist es halt doch nicht ganz eindeutig.


    Schickt Quelle die bestellten Sachen los, ist es halt eindeutig. Geht es um einen verschickten Vertrag, hängt es davon ab, ob der vorgelegte Vertrag dasselbe widerspiegelt wie das vom Besteller abgegebene Angebot. Und schon wird eine ähnliche Geschichte recht kompliziert.

  • Sämtliche Vertragsunterlagen werden bei o2 bei der Aushändigung des Paketes unterschrieben, also du quittierst nicht nur den Erhalt deines Handys, sondern noch jede extra zu quittierende Vertragsklausel und den Vertrag selber. Schon allein dadurch ist Vertragsbeginn erst bei Aushändigung des Handys, weil da unterschreibst du mit aktuellem Datum. Jeder macht das ein bisschen anders, ich mußte bei Online-Bestellung auch schon das Formular ausdrucken und unterschrieben zusammen mit einer Kopie des PA an den Provider schicken. Bei o2 jedenfalls wird das durch die Post erledigt. Die prüft deine Identität und legt dir dann noch den Vertrag vor, den sie dann unterschrieben an o2 zurück sendet. Ist ne gute Sache und geht normalerweise schneller als alles andere. Pannen passieren überall. Sowas kann man nirgends ausschließen. Du mußt jetzt nur einfach am Ball bleiben und die nerven, damit du dann wirklich noch die alten Konditionen bekommst. Die Leute an der Hotline sind eigentlich wenig kompetent, das hab ich auch schon bemerkt. Laß dich einfach gleich mal mit dem Vorgesetzten oder der technik-Abteilung verbinden, die sitzen am Computer und können da so einiges ändern oder korrigieren.
    Ich drück dir die Daumen! :p

  • Ich habe kurz nach der Bestellung eine Bestätigung bekommen, dass ich den Active 50 Online bestellt habe. Dann kam noch eine Mail, in der mir meine Bestellnummer mitgeteilt wurde.
    Ein paar Tage später kam dann eine Mail mit dem Betreff:"Freischaltung Ihrer Mobilfunk-Karte - Bestellnummer: XXX", wobei die Bestellnummer identisch ist mit der in der zweiten Mail.


    In dieser Mail steht:
    "Guten Tag Herr ...,


    wir freuen uns, Sie als neuen Mobilfunkkunden begrüßen zu dürfen. Bevor Sie loslegen können, muss Ihre Mobilfunkkarte freigeschaltet werden.


    Für die Freischaltung stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung: ..."


    Für mich klingt das nach einer Annahme.

  • Hallo,
    das Problem hatte ich vor 2 Jahren mit O2. Ich habe 3 (!!!) Anläufe gebraucht, um mein Handy mit Vertrag in der Hand zu halten. Zweimal erhielt ich nach längerer Wartezeit von O2 die Mitteilung, dass DHL auch in 3
    Anläufen das Handy nicht zustellen konnte (wg. Adresse oder weil keiner da gewesen sei oder....).
    Dazu muss man sagen, dass der DHL-Zusteller (bei uns im Umkreis der einzige) bei uns im Ort wohnt und grundsätzlich immer, wenn er jemand nicht antrifft, die Handynummer in den Briefkasten schmeisst. Dann kann man ihn anrufen und entweder abends bei ihm zuhause das Paket abholen oder er kommt auf der Tour zu einem bestimmten Termin nochmal vorbei.
    Der gute Mann ist nämlich selbständiger Sub-Unternehmer und diesen Service von ihm finde ich toll. Zumal wir ein Vorort einer grösseren Stadt sind, also nicht grad ein 500-Mann-Dorf :)
    Naja, als ich O2 das beim 2. Mal dann per eMail mitgeteilt habe, kam bei der 3. Bestellung dann tatsächlich auch innerhalb weniger Tage das Handy an.
    Der nette DHL-Zusteller und ich waren uns einig, dass es nicht an DHL gelegen haben kann. Meine Adresse habe ich nämlich 3mal gleich angegeben (war auch jeweils richtig in den Bestätigungsmails von O2).
    Vielleicht weisst du O2 mal darauf hin, evtl. haben sie wirklich nix abgeschickt, oder die Sendung ist ins Nirwana unterwegs ;)

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