Vodafone Vertrag gekündigt, bekomme trotzdem ein neues Handy zugeschickt?!

  • l.t.:


    wieso nimmt er das angebot an, wenn er das paket annimmt???? erstens kann es doch das verspätete weihnachtspräsent sein, was von vodafone per post kommt, etc...


    des weiteren ist von aussen der inhalt nicht ersichtlich...


    fraglich könnte sein, ob das inbetriebnehmen des handys einer annahme gleichkommt... dabei stehen die chancen für vf schon besser...


    (siehe auch: fraggle6789)


    somit... einfach mal bei der 1212 (privatkunden-hl) oder bei der 1234 (business-kd) anrufen, und den vorfall dort klären... alles weitere ist wäre so oder so nur reines mutmaßen, da du dich bzgl. der "vorliegenden vvl" mal mit den vf in verbindung setzen solltest, um das ganze thema zu klären....


    EDIT:

    Zitat

    Sich wegen ihrer Blödheit scheiden lassen! ;-)


    ich glaube, das sich dann auch viele frauen von ihren männern scheiden lassen müssten, da auch einige männer hier das paket angenommen hätten, oder??????

     Apple Product Professional 2007 | 2008 | 2009 | 2010

  • Ich wollte das auch nur auf Nummer sicher hier schreiben, weil schon Gedanken aufkamen, das Handy zu behalten. Hinterher ist das Jammern groß, wenn man wieder im 2-Jahres-Vertrag hängt...

  • Zitat

    Original geschrieben von flip2403
    ...das stimmt so pauschal auch nicht... falls das handy den wert von 40,--€ überschreitet, so ist dieses richtig. handelt es sich hierbei aber um ein telefon für einen geringeren kaufpreis, so ist werden dem kunden die portokosten auferlegt.
    [EDIT: lt. posting unten von FraDi verfährt VF überaus kulant, und gewährt dem kunden sogar bei bestellungen unter 40,--€ das kostenfreie rücksenden! :top:]



    Das ist immer noch zu pauschal. Selbst bei einem Warenwert kleinergleich 40 Euro müssen dem Verbraucher die Rücksendekosten vom Unternehmer ersteinmal vertraglich auferlegt werden.
    Ist dies nicht der Fall gewesen, dann zahlt auch bei <40€ der Unternehmer den Rückversand. Sollte ein Rückgabrecht vereinbart worden sein, dann trägt der Unternehmer unabhängig vom Warenwert immer die Rücksendekosten.


    Neuerdings können dem Verbraucher vom Unternehmer vertraglich die Rücksendekosten wirksam auferlegt werden, wenn Wert der zurückgesendeten Sache >40€ und der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufes die Gegenleitung bzw. eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat.


    Zitat


    eine kündigungsrücknahme bedarf, genau wie die kündigung, der gleichen formvorschrift... (schriftform) aus diesem grunde wird vodafone in beweisprobleme kommen... was ich mir vorstellen könnte, ist eine gesprächsnotiz, das eine kündigungsrücknahme mdl. angekündigt worden ist, und diese in den nächsten tagen vodafone zugeht... wäre zwar nocht nett, aber nun ja...


    Wie kommst du denn darauf? Wenn die Parteien am Telefon vereinbaren, dass die Rücknahme der Kündigung und der Änderungsvertrag in nicht schriftlicher Form erfolgen sollen, dann geht das auch so. Wenn du deinen Provider anrufst, um zu kündigen (und die Kündigung gem. der AGB der Schriftform bedarf), und der Provider deine telefonische Kündigung annimmt, wurde wirksam gekündigt.


    Um dies zu vermiden, bietet sich die Verwendung einer doppelten Schriftformklausel an. Wie das konkret bei VFD2 gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aus Gründen der Beweissicherheit wird VFD2 irgendwann natürlich noch eine Unterschrift haben wollen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ach ja:


    Was es seit neuestem auch gibt: Man lässt sich "Infomaterial" schicken, der Briefträger bringt es dann. Dann soll man den Empfang quittieren, dabei unterschreibt man dann aber wirksam den neuen Vertrag, z.B. für Arcor-Preselection.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie kommst du denn darauf? Wenn die Parteien am Telefon vereinbaren, dass die Rücknahme der Kündigung und der Änderungsvertrag in nicht schriftlicher Form erfolgen sollen, dann geht das auch so.


    Recht hast du! Eine Kündigung kann als sog. Gestaltungserklärung rechtlich gar nicht mehr wirklich zurückgenommen werden, wenn sie der anderen Seite zugegangen ist. Die "Rücknahme" der Kündigung bedeutet den Abschluss eines neuen Vertrages (zu den bisherigen Konditionen). Dafür gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften, also kann das auch mündlich geschehen. Allerdings wäre Vodafone in der Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine solche Vertragsverlängerung erfolgt ist.

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