Vodafone Vertrag gekündigt, bekomme trotzdem ein neues Handy zugeschickt?!

  • Selbst wenn du das Gerät annimmst hast du immer noch die 2 Wochen Widerrufsrecht für ein Fernabsatzgeschäft und D2 trägt eh die Kosten der Rücksendung daher wäre es maximal der gang zum Postamt welches ihm auferlegt würde... :-)


    und wenn er es annimmt und dann nich explodierend auf der 1212 rauskommt, würde er mit Sicherheit für die Zusendung ohne Zustimmung ne Gutschrift rausschlagen, da die Kollegen dort die AT Abteilungen ( die Abteilung die Kunden aktiv anruft um Vertragsverlängerung oder Kündigungsrücknahme zu erreichen) kennen.


    Gruß
    Bengt


    Nachtrag: In dem Schreiben welches dem Gerät beiliegt wird er übrigens auf seine VVL und auf sein Widerrufsrecht hingewiesen.

  • Bengt


    Zitat

    für ein Fernabsatzgeschäft und D2 trägt eh die Kosten der Rücksendung daher wäre es maximal der gang zum Postamt welches ihm auferlegt würde... :-)


    ...das stimmt so pauschal auch nicht... falls das handy den wert von 40,--€ überschreitet, so ist dieses richtig. handelt es sich hierbei aber um ein telefon für einen geringeren kaufpreis, so ist werden dem kunden die portokosten auferlegt.
    [EDIT: lt. posting unten von FraDi verfährt VF überaus kulant, und gewährt dem kunden sogar bei bestellungen unter 40,--€ das kostenfreie rücksenden! :top:]



    tomas3000


    eine kündigungsrücknahme bedarf, genau wie die kündigung, der gleichen formvorschrift... (schriftform) aus diesem grunde wird vodafone in beweisprobleme kommen... was ich mir vorstellen könnte, ist eine gesprächsnotiz, das eine kündigungsrücknahme mdl. angekündigt worden ist, und diese in den nächsten tagen vodafone zugeht... wäre zwar nocht nett, aber nun ja...


    bzgl. der annahme des paketes wüsste ich nicht, was das mit der annahme i. s. v. §433 I zu tun haben sollte....
    wäre zu prüfen...


    fazit:
    meines erachtens nach könntest du (ohne gewähr, da ich noch nichts geprüft habe) das paket annehmen, auch ohne die VVL anzunehmen...


    letztlich spricht auf jeden fall das 14-tägige rückgaberecht auch für den widerruf...


    aber verkaufen würde ich das handy auch nicht, da sonst ein anspruch auf ungerechtfertigte bereicherung seitens vodafone dir gegenüber steht.

     Apple Product Professional 2007 | 2008 | 2009 | 2010

  • Zitat

    Original geschrieben von flip2403
      Bengt



    ...das stimmt so pauschal auch nicht... falls das handy den wert von 40,--€ überschreitet, so ist dieses richtig. handelt es sich hierbei aber um ein telefon für einen geringeren kaufpreis, so ist werden dem kunden die portokosten auferlegt.


    Dass kann ich wieder nicht nachvollziehen. Wir haben schon öfter mal (ältere) Kunden gehabt die mit so einem Paket in den Shop gekommen sind, das Handy nicht haben wollten und gefragt haben was zu tun ist. Und den Paketen lag bisher IMMER ein Rücksendeschein bei, der einfach aufs Paket geklebt wird und man gibt das ganze einfach bei der Post ab ohne irgendwas zahlen zu müssen. Egal ob's ein Handy für 1,- oder 50,- oder 200,- Euro war.


    Zum Thema: Annahme verweigern und fertig. Wo ist das Problem ? :cool:

  • FraDi


    Huiiii..... Das ist aber mehr als Kundenfreundlichkeit...


    Da ich noch nie bei Vodafone per Onlineshop oder Kundenbetreuung eine Bestellung aufgegeben habe, entzog sich dieses Vorgehen meiner Kenntnis.


    Diese Art, mit Bestellungen umzugehen ist NICHT normal, sondern reine KULANZ, was aber für Vodafone spricht!!! Hochachtung!!!!


    Somit muss stützt sich meine o. g. Aussage lediglich auf die rechtlichen Pflichten!!!! Ausnahmen PRO Kunden, wie hier vorliegend, sind auch in der heutigen Zeit noch ab und an anzutreffen :cool:

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  • Ein Behalten des Handys bestätigt dann stillschweigend die VVL.


    D2 hat dir ein Angebot gemacht (Handy geschickt), du nimmst ihn an (Handy behalten).


    Dass das eine ganz dreckige Methode ist, ist ja eine andere Sache. D2 hat anscheinend mittlerweile Angst um jeden Kunden, der weg geht.


    Allein 2004 hab ich 12 Leute von D2 zu o2 wechseln gesehen.


    Ruf die Hotline an, sag denen im deutlichen Ton, dass du allerhöchstens ein schriftliches Angebot erbeten hättest, kein neues Handy.


    Und merk dir für die Zukunft: Kein (un)verbindliches Angebot mehr schicken lassen, von keinem Anbieter. Die Telekom macht die gleiche Masche: Statt einem unverb. Angebot wirst sofort auf Calltime 120 umgestellt, das merkste erst nach der nächsten Rechnung.


    Kannst es natürlich auch mal einer Vebraucherzentrale schreiben!

  • Zitat

    Original geschrieben von l.t.
    Ein Behalten des Handys bestätigt dann stillschweigend die VVL.


    D2 hat dir ein Angebot gemacht (Handy geschickt), du nimmst ihn an (Handy behalten).


    Das ist nur dann so, wenn er sich mit dem Zusenden einverstanden erklärt hätte, nicht aber, wenn er Ware unaufgefordert zugeschickt bekommt. Die Annahme des Paketes stellt also noch keine Vertragsannahme dar. Aber um Dir den ganzen Ärger zu ersparen, würde ich Dir empfehlen, von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und denen das Paket auf deren Kosten zurückzuschicken.

  • Das würde ich auch machen.


    Und die kostenfreie Hotline anrufen, denen 1. sagen, dass man das Handy nicht wollte, man hätte das klipp und klar gesagt: Nur ein unverb. Angebot. 2. Mitteilen, dass sie sich auf die Art und Weise keine Freunde/Kunden machen können, das wäre eine miese Masche. Ich denke, das dürfen die ruhig erfahren.


    Und wenn man das Handy vorher "anmeldet", also dass man das zurückschickt, können die einen Vermerk im PC machen, dass die anderen Bescheid wissen, warum da ein Handy kommt.

  • Warum sollte man denn das ungefragt zugesandte Handy überaupt erst annehmen, um es dann doch wieder gem. dem Fernabsatzgesetz zurückzuschicken? Diesen Aufwand könnte man sich doch sparen, oder? Sollen die ihren Kram doch behalten. Zumindest hat man dann nichts mehr mit dem Anbieter am Hut. Die Kündigung bleibt doch nach wie vor wirksam. Man hat doch schließlich eine Kündigungsbestätigung in der Hand.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Warum sollte man denn das ungefragt zugesandte Handy überaupt erst annehmen, um es dann doch wieder gem. dem Fernabsatzgesetz zurückzuschicken?


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er es aber schon angenommen. Deshalb schreiben ich das.


    Ich hätte auch erst gar nichts von D2 angenommen...

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