Eplus Vertragsverlängerung ohne schriftlichen Auftrag

  • Hallo zusammen!
    Habe soeben meinen alten (und günstigen) T&M 120 Studenten-Tarif verlängert und mir für 39€ ein NOKIA 6230 (regulärer Preis 49 €, aber 20% Rabatt, weil ich schon gekündigt hatte) ausgesucht.


    Da meint der Mitarbeiter an der Hotline, er schicke mir das Gerät binnen 10 Tagen direkt zu.
    Ich habe bei meinen bisherigen 3 Verlängerungen immer zuerst die Unterlagen zur Verlängerung erhalten, die ich unterschreiben und zurücksenden musste.
    Danach wurde dann das Handy losgeschickt.
    Macht Eplus das neuerdings immer so ? (Meine letzte Verlängerung ist ja nun schon gute 2 Jahre her).
    Hat schon jemand diesen "Direktservice" erlebt ?



    ...fragt Batida2000

  • meine erfahrung


    habe gestern meinen 18 monate alten jubi prof s mit online s tarif verlängert.
    kaum gespräche,aber online s bis aufs letzte kb mit agile versurft.


    hatte zuvor gekündigt,aber auf das schricftliche angebot nicht reagiert :p
    ...und dann kam der anruf:


    z1010 für 80 euro + 30 euro rechnungsgutschrift
    nach kurzer verhandlung dann insgesamt 50 euro rechnungsgutschrift
    toller deal :top:
    bestätigung per fax erhalten,handy kommt in den nächsten 10 tagen

  • Will hier mal im Thread nochmal nachfragen, wie es denn nun mit diesen "unterschriftslosen" Vertragsverlängerungen rechtlich gestellt ist.


    Ist dies denn nun eigentlich zulässing, oder ist das nur ein "Bauernfängertrick". Wäre klasse wenn sich jemand der sich mit der Materie etwas auskennt mal kurz was zu schreiben könnte.

  • Nachtrag:


    Kann grad nochmal davor warnen, den Vetrag "mündlich" zu verlängern.
    Hatte das ja im Januar gemacht, das Handy auch fix erhalten. Soweit war für mich alles im Lot.
    Doch am 1. März (eigentliches Verlängerungsdatum) wurde meine SIM deaktiviert.
    Die Kundenhotline hatte keinen Vermerk, dass mein Vertrag verlängert sei.


    Das hat ganze 72 Stunden gedauert, bis meine Rufnummer wieder freigeschaltet wurde.


    Irgendwie hatte die Abteilung "Vertragsverlängerung" das nicht korrekt ins System eingepflegt.
    Die Kundenbetreuung Online, E-Plus Online, MMS, WAP, GPRS, etc... ALLES musste ich neu aktivieren (lassen).


    ALSO, die nächste Verlängerung läuft bei mir nur noch schriftlich !



    Batida2000

  • batida2000:
    Neben solchen und ähnlichen Mißgeschicken, würde es mich aber noch brennend interessieren, ob das auch alles rechtens ist mit dieser mündlichen Verlängerung.


    Wohl ist mir dabei nicht gerade. Und das schärfste ist ja, dass die eplus-Hotline nach nochmaliger Rückfrage 100% bestätigt hatt, dass eine mündliche Verlängerung gar nicht möglich sei - das soll mal jemand verstehen.

  • Grundsätzlich sind mündlich geschlossene Verträge genauso wirksam wie schriftliche. Das deutsche Recht kennt Formerfordernisse nur in ganz speziellen Einzelfällen, wie z.B. bei Grundstücksgeschäften, die der notariellen Beurkundung bedürfen.


    Eine andere Frage ist natürlich die Beweisbarkeit eines mündlichen Vertragsschlusses, weswegen Mobilfunkanbieter normalerweise natürlich Wert auf die Schriftform legen. Wie E-Plus bei Vertragsverlängerungen vorgeht, weiß ich mangels Erfahrung mit diesem Anbieter leider nicht.


    Wen allerdings z.B. der Kunde im Nachhinein behaupten würde, er hätte seinen Vertrag nie verlängert, wäre die Annahme und Bezahlung des subventionierten Mobiltelefones schon ein gewichtiges Argument für E-Plus. Vor Gericht hätte der Kunde dann eher schlechte Chancen, wieder aus dem Vertrage herauskommen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

  • RA Fries:
    Danke, das ist schonmal eine ziemlich hilfreiche Auskunft. Würde man also das Gerät nicht annehmen, wäre somit die Angelegenheit vorerst erledigt, oder?



    Jetzt fehlen nur noch Erfahrungsberichte, oder vielleicht sogar eplus-(interne)Auskünfte zu diesem Thema.

  • Zitat

    Original geschrieben von sammelbares

    Danke, das ist schonmal eine ziemlich hilfreiche Auskunft. Würde man also das Gerät nicht annehmen, wäre somit die Angelegenheit vorerst erledigt, oder?


    Nun ja. Ich muß Ihnen dazu sagen, daß Sie rein rechtlich gesehen am Telefon Ihren Mobilfunkvertrag wirksam verlängert und außerdem einen ebenso wirksamen Kaufvertrag über das Mobiltelefon abgeschlossen haben, also zu dessen Abnahme und Bezahlung verpflichtet sind.


    Wenn Sie das Telefon nicht annehmen und behaupten, Sie hätten nie etwas bestellt, wird Ihnen E-Plus das Gegenteil nicht beweisen können und in einem eventuellen Rechtsstreit unterliegen.


    Das korrekteste Verhalten (wenn Sie Privatkunde sind) wäre: widerrufen Sie einfach den am Telefon geschlossenen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist (am besten nachweisbar, also per Einschreiben) und senden Sie das Telefon zurück.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

  • So, das ist echt eine anstrengende Angelegenheit. Nach nun mehreren Telefonaten mit der eplus Hotline, hatte ich endlich eine Dame am Apparat, die sich wirklich 35 Minuten Zeit genommen hat und die Angelegenheit etwas entschlüsseln konnte.


    Nachdem nun in den ersten Telefonaten, zumindest die ersten beiden Hotliner der Meinung waren man hätte kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsverlängerung, ist Fakt, dass auch bei einer Vertragsverlängerung ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.


    Hier ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das erhaltene Gerät NICHT benutzt wird (also wirklich ungeöffnet bleibt), am allerbesten ist es die Annahme wird verweigert und das Gerät erst gar nicht angenommen.


    Separat zum Pakte mit dem Handy wird ein Brief verschickt, in dem die Vertragsverlängerung auf telefonischem Wege bestätigt wird, hier findet sich auf der Rückseite dieses Briefes die Widerrufsbelehrung - sowie die Anschrift zur Rücksendung des Paketes (falls angenommen) und die Anschrift für den Widerruf der in schriftlicher Form (am besten per Einschreiben) abgeben werden muss.


    Es gibt also bei eplus eine “Spezialeinheit“, die sich auf Kündigungen spezialisiert hat und die entsprechenden Kunden telefonisch zum “Bleiben“ bewegen soll. Diese sind dann auch befugt Verträge ohne Unterschrift zu verlängern.


    Das vorerst zum Zwischenstand und alle aktuellen Informationen die ich bekommen konnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von sammelbares
    Nachdem nun in den ersten Telefonaten, zumindest die ersten beiden Hotliner der Meinung waren man hätte kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsverlängerung, ist Fakt, dass auch bei einer Vertragsverlängerung ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.


    Die Widerrufsfrist dürfte in diesen Angelegenheiten i.d.R. sogar 4 Wochen ab Zugang der Widerrufsbelehrung betragen, da bei telefonischer Beauftragung eine Belehrung in Textform nur nach Vertragsschluss erfolgen kann.


    Zitat


    Hier ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das erhaltene Gerät NICHT benutzt wird (also wirklich ungeöffnet bleibt), am allerbesten ist es die Annahme wird verweigert und das Gerät erst gar nicht angenommen.


    Das hat mit dem Widerrufsrecht an sich nichts zu tun. Du kannst das Handy auch auspacken, tagelang benutzen oder mit Edding anmalen, widerrufen kannst du deine Vertragserklärung trotzdem, nur musst du, ggfs. nur nach erfolgter Belehrung über diese Rechtsfolge und Aufzeigen einer Möglichkeit, dies zu vermeiden, Wertersatz für die Verschlechterung leisten.


    Wegen einer reinen Überprüfung der Kaufsache, wovon wohl auch das (schonende) Auspacken umfasst sein dürfte, wirst du nie wertersatzpflichtig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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