ZitatOriginal geschrieben von Antwort
klar darf man hinter einem Radar-Wagen parken. Wenn hinter diesem ein ordnungsgemäßer freier Parkplatz ist, kann sich der der Fotograf auf den Kopf stellen aber einem nicht des Platzes verweisen. Dies kann er nur tun, wer der Parkende bewußt und absichtlich die Arbeit des Blitzers behindern will.
Steht das Auto ordnungsgemäß geparkt, muss er sich neu Positionieren.
Gibts da Belege für?
Es war halt auch kein kommunaler Blitzer (der darf IMHO nur blitzen und sonst garnix, da hätte ich es wahrscheinlich drauf angelegt) sondern die Polizei, wenn auch in einem Zivilfahrzeug.
P.S. Das Halteverbot bei Zebrasteifen beginnt in Fahrtrichtung gesehen 5m davor und endet am Ende (in Fahrtrichtung gesehen) der weißen Streifen.