Parkverbot hinter Radarwagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Antwort
    klar darf man hinter einem Radar-Wagen parken. Wenn hinter diesem ein ordnungsgemäßer freier Parkplatz ist, kann sich der der Fotograf auf den Kopf stellen aber einem nicht des Platzes verweisen. Dies kann er nur tun, wer der Parkende bewußt und absichtlich die Arbeit des Blitzers behindern will.


    Steht das Auto ordnungsgemäß geparkt, muss er sich neu Positionieren.


    Gibts da Belege für?
    Es war halt auch kein kommunaler Blitzer (der darf IMHO nur blitzen und sonst garnix, da hätte ich es wahrscheinlich drauf angelegt) sondern die Polizei, wenn auch in einem Zivilfahrzeug.
    P.S. Das Halteverbot bei Zebrasteifen beginnt in Fahrtrichtung gesehen 5m davor und endet am Ende (in Fahrtrichtung gesehen) der weißen Streifen.

  • Irgendwelche Belege würden mich auch interessieren.


    Denn in meinen Augen ist es unerheblich, ob die Polizei uniformiert oder in zivil auftritt.


    Rein gesetzestechnisch dürften wir uns im Bereich des StVG (StVO) und des jeweiligen PolG befinden.


    Gemäß § 44 (2) StVO ist die Polizei befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln. Dafür braucht sie ein akutes Verkehrsregelungsbedürfnis. Da das Blitzen eine hoheitliche Aufgabe ist, wird durch das Abstellen eines PKWs dieser Zweck beeinträchtigt. Daher wird der Autofahrer aufgefordert, sein Fahrzeug wegzustellen.
    Da diese Aufforderung zielgereicht an einen bestimmten Fahrer erfolgt, handelt es sich um eine Weisung. Dies stellt einen Verwaltungsakt dar, und diesem sollte nachgekommen werden. Ansonsten kann dieser Verwaltungsakt auch zwangsweise durchgesetzt werden.


    So lautet meine Antwort, ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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