Mitbringsel aus den USA - Zoll? (iPod)

  • Ok, war etwas arg knapp geschrieben :o


    Was ich meine, ist folgendes: Soweit ich mich erinnere, kommt man in Frankfurt an, steigt aus dem Flieger aus und läuft erstmal nen Kilometer durch die Gegend, inkl. Passkontrolle. Bevor es die Rolltreppe nach unten geht, wo man sein Gepäck abholt, kommt man durch den Bereich, wo auch die "Besucher" rumlaufen dürfen. Sprich: hier habe ich früher oft schon mein Handgepäck abgegeben und habe dann erst meinen Koffer unten vom Band genommen, wo sie auch bei ner Kontrolle nix mehr gefunden hätten. Das letzte mal bin ich 2002 aus den USA zurückgekommen, da weiß ich nicht mehr genau, ob das noch so ist. Als ich vor paar Monaten aus Wien zurückkam, war das definitiv so (war aber Terminal 1A, Amerika-Flüge kommen afaik bei Terminal 1B an).


    Wie auch immer: erwischt werden ist natürlich möglich - keine Ahnung, ob es da ne Strafgebühr gibt, obwohl "ich das ja gar nicht wusste" ;). Allerdings steigen bei so nem US-Flieger nicht nur 50 Hansels mit Bergen von Gepäck aus, sondern ein paar Dutzend mehr ;) Soviel also zur "Langeweile" der Beamten dort...



    Ach ja: bevor es hier noch irgendwas heißt: das ist nur ein Erfahrungsbericht, ich fordere Deine Bekannte selbstverständlich dringendst auf, ihre Waren ordnungsgemäß zu melden! (;))

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Freigrenze sind 175€ (oder hab ich das hier falsch verstanden) und wenn der Dollarkurs nicht noch ganz stark einbricht, darf ich 220€ * (1,16 Mehrwertst.)* 1,045 (Zoll) bezahlen.


    Natürlich möchte auch ich den Zoll nicht betupsen, ich will nur die verschiedenen Möglichkeiten erörtern.


    Edit: Dusa, jetzt versteh ich! Will hoffen, dass ihre Familie da steht, dann kann man doch das eine oder andere aus dem Weg schaffen (was sowieso unter die Freigrenzen fallen würde). Kann da jeder hin oder muss man sich anmelden, was sind die Erfahrungen?

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von Rene F.
    du kannst doch ganz einfach und unverbindlich beim zoll anrufen und einfach fragen, ob das ein problem ist oder nicht. dann weißt du es wenigstens genau.


    ich denke übrigens grundsätzlich nicht, dass es ein problem ist, ein gerät mitzubringen. ist ja ganz eindeutig für privatgebrauch und du hast nicht vor, es hier weiterzuverticken. wenn du nen ganzen koffer voll mit den geräten hast, würd ich mir schon eher gedanken machen.


    wie gesagt, an deiner stelle würd ich einfach mal da anrufen.


    klick


    Die Freigrenze für sonstige Waren beträgt 175 EUR. Wenn dieser Betrag überschritten wird, müssen Einführabgaben entrichtet werden.

  • Also ich würde dringend empfehlen den ipod anzumelden wenn er neu aus den USA eingeführt wird.
    Wenn er schon in Deutschland erworben wurde wird i.d.R keine OVP , keine Rechnung und keine Kreditkartenabrechnung über das Gerät mitgeführt.
    Der Zollbeamte entscheidet ob die Ware in USA oder in D gekauft wurde. Wenn die 175.- überschritten werden ist der Gesamtbetrag zu verzollen.
    Die 175.- dürfen mit allem was eingeführt wird nicht überschritten werden.
    Dazu zählen auch Geschenke, Zigaretten, Alkohol, die neue Jeans...
    Ist keine Rechnung da aber das Teil ist offensichtlich neu (Aufkleber, Etiketten) wird geschätzt.
    Mitbringsel können ganz schnell richtig teuer und unlustig werden.
    Beim Erwischtwerden ist die doppelte Einfuhrabgabe + Strafe fällig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Telix
    Mitbringsel können ganz schnell richtig teuer und unlustig werden.
    Beim Erwischtwerden ist die doppelte Einfuhrabgabe + Strafe fällig.


    Das würde ich jetzt mal nicht so dramatisch darstellen. Bin selber mal mit zwei Handys im Koffer gefilzt worden und mußte nur die 16% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.


    Möglichkeiten:
    - Handgepäck, wird weniger gecheckt und weg mit dem Umkarton
    - In Frankfurt kann man idR. mit dem Handgepäck nach der Paßkontrolle in den regulären Bereich kommen. Habe ich im Terminal B selber zu fast 100% erlebt. Das ist BEVOR man die Treppe runter geht und sich die Koffer vom Band sammelt und durch den Zoll geht. In Terminal B ist ne Postfiliale. Also ab die Post und selber durch den Zoll. Oder wieder in den Fluggastbereich zum Anschlußflug.

  • Hi,


    leider war heute mein letzter Arbeitstag weil betriebsbedingt gekündigt wurde :(:(:( aber ich habe mein Geld bis heute mit Luftfracht-Zollanmeldungen verdient. Insofern behaupte ich jetzt ganz unbescheiden daß ich für solche Fragen ein Fachmann bin... und nebenbei, wenn jemand ne entsprechende Stelle als Zolldeklarant für mich weiß, im Raum Köln-Bonn-Koblenz... :)


    Es sieht so aus: wenn man am Airport durch den grünen Kanal geht stellt das eine "konkludente Zollerklärung" dar. Wenn die Zöllner einen kontrollieren und da sind Sachen im Gepäck, die hätten verzollt werden müssen, helfen keine Ausreden mehr wie "Hab ich nicht gewußt..." - dann gibt es ganz schnell ganz großen Ärger. Man steht dann auf einer Ebene mit Steuerhinterziehern und der Zoll argumentiert daß man auch "dran ist" wenn man die Geschwindigkeitbegrenzung nicht kannte und geblitzt wurde...


    Vergeßt auch den ganzen Unsinn mit dem "Hinter der Rolltreppe kann man die Sachen noch an andere abgeben...". Der Zoll ist auch nicht blöd und das System ist so daß man bei der Einreise aus nicht zur EU gehörenden Drittländern natürlich nichts vorbeischmuggeln kann wenn man es nicht im Koffer mitnimmt ohne es zu deklarieren. Außerdem mischt der Zoll zivile Beamte unter die Reisenden, die sehen sich vom Verlassen des Flugzeugs bis zur Gepäckausgabe die Leute an und wenn möglich auch was man noch schnell in den Taschen verstaut... Auch sonst ziehen die natürlich immer wieder stichprobenartig Leute heraus und lassen sich den Inhalt des Reisegepäcks darlegen, insbesondere bei Einreisenden aus Ländern, aus denen traditionell viele Sachen hereingeschmuggelt werden.
    Der Zoll weiß auch daß aus den USA und manchen asiatischen Ländern gerne Elektronik mitgebracht wird, jeder 2. aus der Türkei Einreisende falsche Markenklamotten oder Uhren dabei hat und aus den USA regelmäßig Wagenladungen voller Jeans mitgeschleppt werden...


    Was richtig ist: man kann Mitbringsel bis zu einem Wert von 175 EUR zollfrei einführen. Das bezieht sich aber auf alle Waren, die man neben dem Reisegepäck einführt, also sämtliche Souvenirs, Klamotten, Elektronik, Parfum etc. Ich hab' jetzt keine genaue Ahnung vom iPod, aber der liegt doch wahrscheinlich über 175 EUR Wert? Nebenbei hat Deine Bekannte sicher auch noch andere Waren dabei, Souvenirs usw. ...
    Dann versucht sie besser erst gar nicht dem Zöllner zu erzählen sie hätte das Ding auf dem Flohmarkt für die Hälfte gekauft. Maßgeblich ist der tatsächliche Warenwert, nicht das, was gezahlt wurde. Im übrigen richtet sich der Zoll nach der Handelsrechnung, die man allein schon wegen der Garantie vermutlich dabei hat - ansonsten wird geschätzt, und das bekanntlich nie zugunsten des Bürgers.


    Was die Einfuhrabgaben angeht: die setzen sich zusammen aus dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer. Achtung: hier wurde geschrieben man müsse nur 16% Einfuhrumsatzsteuer zahlen - das stimmt nur für Waren, die zollfrei sind!


    Der Drittlandszollsatz für den iPod könnt ihr hier nachschlagen, wobei ich in Ermangelung einer genauen Kenntnis des iPod nicht so haargenau weiß welches die richtige Einreihung ist, nach der der Zoll sich richten wird:


    MP3-Player mit eingebauter Festplatte, erweiterbar, USB-Anschluß, Sprachaufnahmefunktion: http://europa.eu.int/comm/taxa…0&Lang=DE&Description=yes


    MP3-Player mit dig. Radio und Speicherkarte: http://europa.eu.int/comm/taxa…0&Lang=DE&Description=yes


    MP3-Player, nur Widergabe von CD-Typen: http://europa.eu.int/comm/taxa…0&Lang=DE&Description=yes


    Mit Glück fallen also nur 2% Zoll an, im schlimmsten Fall 10%. Außerdem zahlt man zusätzlich 16% Einfuhrumsatzsteuer. Diese werden übrigens auch auf den Zoll erhoben, die Zollabgabe wird mitversteuert - zumindest ist das bei Luftfracht so, und ich denke daß diese Regelung bei Reisemitbringeln genauso gilt. Gezahlt wird cash bei der Einreise.


    Die Ware als Paket zu schicken ist noch ungünstiger weil die Abgaben dann auch anteilig auf die Frachtkosten gerechnet werden, nach dem Zollgesetz sind die Frachtkosten ein "Mehrwert" der Ware.


    Was also tun?


    Der korrekte Weg ist die Ware beim Zoll anzumelden indem sie durch den roten Kanal geht und die Einfuhrabgaben für ihre Mitbringsel zahlt.


    Ansonsten kann sie versuchen folgendermaßen vorzugehen: die Freundin soll das Gerät nicht als Reisemitbringsel, also im Ausland gekauftes Neugerät, deklarieren, sondern muß es als persönlichen Gebrauchsgegenstand "tarnen", den sie angeblich schon bei der Ausreise dabei hatte. Gebrauchsspuren am Gerät gelten da in der Regel als glaubhafter Nachweis. Da Du natürlich ein Gerät ohne Gebrauchsspuren haben möchtest soll sie es in eine entsprechende Schutztasche stecken, vor allem aber die Festplatte mit Songs füllen, und im Falle des Falles sagen daß sie eben mit dem Gerät sehr sorgfältig umgegangen ist und deswegen keine Gebrauchsspuren vorhanden sind. Es muß für den Zöllner aber ersichtlich sein daß das ein seit längerem genutztes und kein neues, im Ausland gekauftes Gerät ist. Dann kann sie durch den grünen Kanal latschen.


    Das ist dann so wie mit Kameras, Rasierapparaten etc., die man nicht verzollen muß wenn man sie schon bei der Ausreise dabei hatte um sie im Urlaub zu benutzen. Sollte man sie aber erst im Ausland erworben haben müssen sie natürlich angemeldet und Einfuhrabgaben bezahlt werden. Der Zoll achtet bei Kontrollen, wie gesagt, hauptsächlich auf Gebrauchsspuren und man sollte wissen daß einem nicht der Zoll etwas beweisen muß, sondern der Einführer ist Zollbeteiligter und zur Mitwirkung verpflichtet...


    Deine Bekannte darf also keine Umverpackung, Handelsrechnung oder sonstwas dabei haben, was beweisen könnte daß sie das Gerät erst im Ausland erworben hat. Das muß sie entweder in den USA lassen oder Dir per Post senden.


    Ansonsten, wenn Du das so nicht willst, kann ich nur raten das Ding ordnungsgemäß anzumelden indem sie den roten Kanal benutzt. Alles andere wäre mit persönlich zu heikel, ich würde ungern als Schmuggler auftreten...


    Oder Du kaufst das Gerät gleich hier - iPod ist iPOd, oder ist der in den USA anders? Bei Ebay bekommst Du das Ding sicher preiswert, oder Du kaufst es hier im Laden und sparst Dir und der Bekannten viel Aufwand und Unwägbarkeiten, vor allem hast Du keine Scherereien wegen der GArantie wenn das Gerät einen Fehler hätte.


    Schönen Gruß :D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Brauche Hilfe


    Hi Leute,


    ich hab da ein kleines bis mittelgrosses Problem,
    ich bin zur Zeit in den USA und da es hier ein Fossil (Uhren) Outlet gibt, hab ich mir ein paar Uhren gekauft. Da ich noch Familie habe (Mama Papa, 2xSchwester mit je 1xMann) bin ich nun bei 11 Uhren angelangt... (war 3 Monate in den USA)


    In den naechsten Tagen werde ich zurueckfliegen und irgendwie hab ich erst jetzt realisiert, dass ich vielleicht nicht begruenden kann warum ich 11 Uhren im Koffer haben werde.\


    Kann ich da Probleme bekommen? Sollte ich zumindest die FrauenUhren beim Flughafenzoll angeben? Oder alle? Kann mir da was passieren, wenn ich da 11 Uhren angebe? Wollen die dann trotzdem den Koffer sehen? Sollte ich durchlaufen und auf mein Glueck hoffen (was mich in solchen Situationen regelmaessig verlaessst!)


    Wenn mir jemand helfen kann\will bitte was schreiben.

  • Waren, die Du als persönliche Reiseutensilien dabei hast, kannst Du problemlos wieder mitbringen, also z. B. Fotoapparat, Handy oder sowas. Notfalls muß man nachweisen können daß man Dinge bereits bei der Abreise bei sich hatte und nicht im Ausland gekauft hat. Das geschieht entweder anhand entsprechender Gebrauchsspuren, ansonsten notfalls mittels Kaufbelegen.


    Waren, die Du einführst nachdem Du sie im Ausland gekauft hast, mußt Du verzollen wenn sie überhalb der Reisefreigrenzen liegen. Reisefreigrenze sind 175 EUR Warenwert, die Du mit Dir führen darfst. Sonderregeln gelten für VBS-Waren (Kaffee, Zigaretten, Branntwein, ...).
    Vorsicht auch mit Arzneimitteln: die sind generell nur einfuhrfähig wenn sie "in einer der Reise angemessenen Menge" mitgeführt werden - heißt: ein Päckchen Aspirin ist OK, einer 1000er-Flasche nicht.


    Bei 11 Fossil-Uhren liegst Du klar über 175 EUR Gesamt-Warenwert, außerdem kannst Du natürlich nicht nachweisen daß das Reiseutensilien zu Deinem persönlichen Ge- und Verbrauch sind, vor allem weil fehlende Gebrauchsspuren, Originalverpackungen und Kassenbons das ja auch belegen. Gerade im Hinblick auf die Damen-Uhren hast Du eh keine Chance eine persönliche Nutzung glaubwürdig zu vertreten und auch bei den Herren-Uhren nimmt man fast noch eher an daß Du gewerblicher Importeur sein könntest als daß man Dir glaubt daß Du dir mal ein paar Stücke auf Vorrat angeschafft hast. Insofern ist die Absicht klar erkennbar und dumme Ausreden ziehen nicht, da wirst Du keine glaubwürdigen Stories zur Hand haben. Die Zöllner sind nicht doof und kennen den gängigen Laber...


    Also mußt Du alles, was Du mehr als 175 EUR dabei hast, beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben zahlen.


    Konkret heißt das: Du darfst nicht den grünen, sondern mußt durch den roten "Kanal" aus dem Baggage Claim herausgehen.
    Rechtlich stellt das durchschreiten des jeweiligen Kanals eine konkludente Zollerklärung dar, d. h. indem Du z. B. durch die grüne Tür gehst gibst Du durch diese Handlung die Zollerklärung ab daß Du keine zollpflichtigen Waren am Mann hast.
    Wirst Du dann zur Kontrolle herausgezogen und hast aber doch zollpflichtige Waren dabei hast Du dich der illegalen Einfuhr ("Schmuggel") schuldig gemacht. Dann wird es richtig teuer und unangenehm...


    Praktisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle nicht extrem groß weil wenn eine Jumbo-Ladung Passagiere ankommt kann man nicht 300 Passagiere kontrollieren, sondern nur Stichproben machen.


    Wer rausgezogen und kontrolliert wird richtet sich letztlich nach dem Gespür der Zollbeamten, wobei es da "ungeschriebene Gesetze" gibt, gewisse Erfahrungswerte, welche Verhaltensweisen am Gepäckband oder generelle Passagierdaten ins Auge springen weil es fast immer "Treffer" sind.
    Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind viele Reisende unterwegs, viele haben Geschenke im Gepäck, insbesondere jemand, der nicht nur 2 Wochen im Urlaub war sondern länger im Ausland war, hat immer "irgendwas" an Anschaffungen dabei. Und Du hast in der Vergangenheit schon das Talent gehabt in die Kacke zu greifen, bist dazu auch durch diesen Text sensibilisiert - also eine "leichte Beute" für Zöllner, die die Leute am Gepäckband beobachten und meist sehr zielsicher die interessanten Reisenden abschöpfen.


    Uhren oder Elektronik in größeren Mengen einzuführen ist eine sehr lästige, und mitunter sehr teure Angelegenheit.


    Ich kann Dir jetzt keinen Rat geben was Du tun sollst. Ich kann Dir nicht empfehlen zu schmuggeln, genauso wie ich Dich aber andererseits darauf hinweise daß es teuer werden "kann", je nachdem... manche Uhren sind auch preiswert zu importieren, aber das kann ich Dir von hier aus nicht sagen, wie das in Deinem Fall auskommt.


    Jedenfalls eine gute Reise" "Flying is not dangerous - crashing is dangerous." :D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hi Printus,


    dank ersteinmal fuer deine Hilfe.
    Das mit den 175 Euro weis ich auch, aber erst seit 3 Tagen oder so :(
    Ja ja so kommt das wenn man seinen Eltern nen Gefallen machen will und dann auch noch Weihnachten vor der Tuere steht.


    Meine Frage ist weiterhin hauptsaechlich die, ob ich, wenn ich NUR die Uhren angebe, damit rechnen muss, dass mein komplettere Koffer "untersucht" wird.


    Ich hoffe mal dass an meinem AnreiseTag glecih 3 Jumbos landen und der Zoll vollgestopft ist. :)


    Kleidung, die ich mir hier gekauft habe, aber schon getragen hab, ist ja keine Neuware mehr, oder? Da muss ich nichts angeben? (Vorheriger Beitrag Stichwort "Gebrauchsspuren") (Kann ja in der Unterwaesche noch die Bremsspuren drinn lassen *ekelAlarm*)


    Rechnungen hab ich nur von den Uhren, die anderen Rechnugen hab ich, da eh keine Garantieansprueche gelten nicht mehr)


    Nur die Uhren Rechnungen hab ich mal "mitgenommen"


    Ist es eher auffaellig wenn ich mit "alten Klamotten" durch den Zoll laufe oder unauffaelliger??


    Wie sieht das mit dem tatsaechlichen Wert aus, ich mein wenn ich ne Uhr, die in D 100 Euro oder so kostet um 30 Dollar bekommen hab, dann ist was der tatsaechliche Wert??


    Ist, meiner Meinung nach echt ne Sauerei, dass die Amis, alles, aber auch echt alles billiger bekommen als wir in Europa, besonders in Deutschland.


    Edit:
    Mal so ganz nebenbei, mit was fuer Strafen muss ich denn rechnen, wenn ich als Schmuggler angezeigt werden sollte??
    Ich mein, es ist ja wirklich alles nur als Geschenk gedacht, ich verkaufe ja nichts von dem scheiss (bei dem Geschmak meiner Eltern, muesste ich eher draufzahlen, dass das jemand kauft :)

  • Zitat

    Original geschrieben von @fricola


    Edit:
    Mal so ganz nebenbei, mit was fuer Strafen muss ich denn rechnen, wenn ich als Schmuggler angezeigt werden sollte??
    Ich mein, es ist ja wirklich alles nur als Geschenk gedacht, ich verkaufe ja nichts von dem scheiss (bei dem Geschmak meiner Eltern, muesste ich eher draufzahlen, dass das jemand kauft :)


    Das ist dem Zoll aber egal...
    Bei der Menge wird Dir einfach eine gewerbliche Verwendung unterstellt.
    Was dann gleich auch Einfluss auf das Strafmaß hat:


    Im sog. vereinfachten Verfahren würde Dir neben den hinterzogenen Abfuhreinfaben ein Zuschlag in Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages draufgehauen.


    Wenn Du die Uhren für 30 EUR bekommen hast gilt der Wert der Rechnung, egal was die in D kosten, wenn Du keine Rechnung hast wird der Wert geschätzt.
    Insgesamt würden auf Dich so ca. 17 € Zoll und 55 € EUST zukommen, würde also bedeuten, dass wenn Du erwischt wirst nicht nur 72 € sondern gleich 144 € zahlen darfst.


    Das würde ja noch gehen, aber: Unterstellt man Dir eine gewerbliche Verwendung (was man mit Sicherheit tun wird), kommt das vereinfachte Verfahren nicht zur Anwendung, dann sind wir im Bereich der Owi bzw.. Straftat:


    "Steuerstraftaten sind gravierende Zuwiderhandlungen. Darunter fällt beispielsweise der Schmuggel von abgabenpflichtigen Waren. Dabei handelt es sich um eine Steuerhinterziehung.
    Eine Steuerstraftat wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren geahndet.


    Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nicht die Ausmaße einer Straftat haben. Sie werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet."
    Quelle: Zoll


    Gemeinerweise werden bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens die Gegenstände, auf die sich das Verfahren bezieht, als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt, d.h. Du hast ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung am Hals, musst die Abgaben trotzdem zahlen und Dir werden die Uhren weggenommen.


    Und jetzt überleg lieber zweimal ob sich das Risiko für 70 € Abgaben lohnt...


    CH

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