14-tägiges Kündigungsrecht bei Neuabschluss möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von flip2403
    ...da habe ich wohl ein wenig zu langsam getippt...


    noch ne antwort auf dein mediamarkt und saturn-angebot....


    diese regelung ist REINE kulanz!!!!!!!!!!!!
    es gibt KEINEN rechtlichen anspruch auf rückgabe OHNE mangel!!!!!!!!!


    Aber auf Ablehnung des Vertrages ! Gilt als nicht angenommen, da kann Eplus oder sonst wer nicht gemachen !


    Aber trotzdem es ist schon sehr kulant, da hast Du recht !


    Bin mit dem Service auch sehr zufrieden, auch wenn man man die teure Hotline anruft, man wird nett behandelt und auf Fragen gibt es eine Antwort mit der man was anfangen kann. Da gebe ich dann lieber ein bisschen mehr Geld aus !

  • also....


    zu 3.) PACTA SUND SERVANDA heisst VERTRÄGE SIND ZU ERFÜLLEN!!!!!


    zu 2.) worauf du dich berufen sollst???? worauf willst du dich berufen???
    wie schon beschrieben steht dir ein 14-tägiges wrr zu. widerruf
    ist ohne angabe von gründen auszuüben.


    zu 1.) das du online verlängern/abschliessen möchtest, stand zum zeitpunkt meines postings noch nicht da... da waren es erst zwei postings :-(
    die belehrung unterschreibst du bei vertragsabschluss... darauf solltest du achten!


    aber dennoch muss ich sin-4711 recht geben... dieses ganze trara und dann nachher doch vom vertrag zurücktreten... mehr als unfair elus gegenüber....


    falls du auf ein schnelles handy ausbist, kann ich dir da sagen, das die meisten netzanbieter so schlau sind (und das ist auch gut so) und warten erst einmal 14 tage ab vertragsschluss und belehrung ab, bevor dein vertrag verlängert wird....


    dennoch guten rutsch....

     Apple Product Professional 2007 | 2008 | 2009 | 2010

  • fongsayuk


    wieso "ablehnung des vertrages" bei mediamarkt.... du machst ein angebot, indem du die ware auf das förderband legst, und der mm nimmt dieses angebot an, indem er, vertreten durch die kassiererin, in die kasse eingibt, und dann das geld entgegennimmt....


    somit ist da nix mit ablehnung...


    und: wieso gilt der vertrag als nicht angenommen???????

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  • Also ich meine Eplus nicht MM !!!!!


    Bei MM habe ich keine Erfahrung !!


    Aber ich denke wenn Du mit dem Vertrag und dem Gerät nachhause gehst und Dir plötzlich einfällt, dass Du es lieber in Pink hättest und es das uach in Pink gibt, dann schätze ich das Sie es umtauchen !


    Keine Ahnung wie gesagt, ich vermute es nur !

  • Flip:


    Was heißt da unfair? Genauso unfair wäre es von eplus, wenn die Tarife/Angebote ab 01.01 besser sind als die vom 31.12 und ich dann der Depp bin.


    Warauf ich mich berufen soll? Worauf ich mich berufen will? Aja, irgendwo muss das mit dem 14-tägigen Rüpckgaberecht ja stehen (AGBs von eplus? BGB §312?)


    Ich bin nicht auf ein schnelles Handy aus! Ich sagte doch oben worum es mir geht: Hab kein Bock heute abzuschließen und übermorgen gibts ein 10mal geileres Angebot.... oder umgekehrt! Und es ist auch keine Vertragsverlängerung, sondern ein Neuabschluss, also nix mit eplus wartet 14 Tage ab....

  • drlove23


    das ist nunmal marktwirtschaft.
    stell´dir vor, du schließt deinen vertrag mit eplus ab, und ab 1.1.05 wird der tarif dann viiiiiiiiel billiger, und eplus kommt dann zu dir und sagt: so... widerrufsrecht.... vertrag her....
    nun klaro was mit UNFAIR gemeint war...


    entweder hüh oder hott....


    und: bitte fang nicht an, dieses anhand EINZELNER paragraphen klarzumachen...
    daran erkennt man nämlich einen "unwissenden"... da das widerrufsrecht ein gesetzlicher anspruch ist, kannst du ja mal in den agbs schauen... (vielleicht steht da ja etwas von "widerrufsauschluss" :p )


    hier nun ausführliche juristische beratung durchzuführen wäre nicht angebracht und auch nicht im sinne des erfinders
    :D


    also.... schau dich lieber hier um und suche nach zuverlässigen prognosen, die darauf hin deuten, ob du den vertrag abschließen solltest, oder nicht....

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  • Re: 14-tägiges Kündigungsrecht bei Neuabschluss möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von drlove23
    In Deutschland ist es meines Wissen doch möglich von jedem Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, oder? Das müsste doch auch für Handyverträge gelten? In den AGBs von eplus habe ich aber nichts gefunden...


    Wenn ich nämlich heute oder morgen abschließe und ab 01.01.2005 dann günstigere Angebote kommen (mehr Startguthaben, billigeres Handy, sonstiger Bonus o.ä.) würde ich nämlich gerne von dem Vertrag zurücktreten und nochmal zu den besseren Konditionen ab 2005 abschließen.


    Kennt sich jemand damit aus und weiß ob das möglich ist, bzw worauf ich mich dann berufen müsste?





    So lange du die Karte nicht nutzt hast du 14 Tage Zeit.

    Salve

  • ist wohl so ne Art Hobby von dir? ;)

    Salve

  • Zitat

    Original geschrieben von drlove23

    Ich bin nicht auf ein schnelles Handy aus! Ich sagte doch oben worum es mir geht: Hab kein Bock heute abzuschließen und übermorgen gibts ein 10mal geileres Angebot.... oder umgekehrt! Und es ist auch keine Vertragsverlängerung, sondern ein Neuabschluss, also nix mit eplus wartet 14 Tage ab....


    schreibst du eigentlich an dem rechner deines bruders,vaters etc....
    weil einem pc hast du doch bestimmt nicht, weil morgen koennte es ja einen guenstigeren preis fuer den pc geben.... :rolleyes:

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von dondegeringo
    ist wohl so ne Art Hobby von dir? ;)


    Nein, das habe ich in 15 Jahren vielleicht 3 Mal gemacht, weil mir das Gerät nicht gefallen hatte als es zu Hause stand.


    exloser: Was ist das denn für ein Vergleich? Verstehe den Zusammenhang eines 24 Monatigen Handyvertrags dessen Angebot laut Homepage nur bis noch bis morgen gültig ist mit einem PC nicht. Oder sollte das lustig sein?

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