14-tägiges Kündigungsrecht bei Neuabschluss möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von fongsayuk
    Können NB's tatsächlich auf Kunden verzichten ??

    Na Logisch, weil diese Kunden reichlich Kosten verursachen. In diese Kategorie fallen auch Onlinekunden die zb. ein Handy per Internet bestellen und dieses wieder nach einer Woche zurücksenden weil das Handy plötzlich 30 Euro weniger kostet... Frag mal die Onlinehändler hier im Forum was die von solchen Kunden halten. Ich kenne zumindest einen Händler hier, der solche Kunden nicht mehr beliefert und dieser auf der händlerinternen Blacklist landet. Bei den anderen Händlern wird es ähnlich sein.


    Zitat

    Na dann is ja gut das ich bei VF bin !

    Jau, sehe ich auch so. Diese Kosten trägst nämlich auch DU mit Deiner monatlichen Rechnung und Vodafone ist ja, was Preise betrifft, nicht kleinlich :D

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Na Logisch, weil diese Kunden reichlich Kosten verursachen. In diese Kategorie fallen auch Onlinekunden die zb. ein Handy per Internet bestellen und dieses wieder nach einer Woche zurücksenden weil das Handy plötzlich 30 Euro weniger kostet... Frag mal die Onlinehändler hier im Forum was die von solchen Kunden halten. Ich kenne zumindest einen Händler hier, der solche Kunden nicht mehr beliefert und dieser auf der händlerinternen Blacklist landet. Bei den anderen Händlern wird es ähnlich sein.


    ***** Schon mal was von Kfm-Kalkulation gehört ?? Der Händler den Du meinst kennt das wohl nicht ! Naja egal ! ist ja nich so schlimm ! Wenn sich's nicht lohnen würde, dann würden die Nb's wohl kaum mitziehen, aber was beleibt Ihnen auch Übrig !!
    *****
    :)


    Jau, sehe ich auch so. Diese Kosten trägst nämlich auch DU mit Deiner monatlichen Rechnung und Vodafone ist ja, was Preise betrifft, nicht kleinlich :D


    Aber ich finde es richtig gut da Netz zu haben wo ich gerade telefonieren möchte ! ;)


    Im Übrigen, ich zahle lieber etwas mehr und dafür habe ich einen kompetenten Ansprechpartner !


    Aber wie heist es so schon jeder wie er gerne möchte !


    Bis dann dann ! :D :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von flip2403
    ... daran erkennt man nämlich einen "unwissenden"...


    Den Unwissenden erkennt man aber auch daran, daß er


    a) lateinische Rechtssätze nicht richtig schreibt,
    b) noch immer vom "Fernabsatzgesetz" spricht,
    c) Gestaltungsrechte als "Anspruch" bezeichnet.


    :D :D

  • So, jetzt nochmal zur allgemeinen Info,
    von der eplus Homepage:


    Widerrufsrecht:
    Nach Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Verbindung mit dem Kauf eines Handys kann dem Kunden unter den Voraussetzungen der §§ 312d, 355 Bürgerliches Gesetzbuch ein Widerrufsrecht zustehen.


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Handys widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Handys. Der Widerruf ist zu richten an:


    E-Plus Service GmbH & Co. KG
    Edison-Allee 1
    14473 Potsdam

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!