ZitatOriginal geschrieben von TT-Leser
So sollte es funktionieren. Das Problem ist aber das die Geräte ALLESAMT auf die Erstkäufer registriert sind weil ich selbst beobachtet habe wie der werte Herr die IMEI der Geräte zu den Käufernamen eingegeben haben. Um das Gerät um 49€ zu bekommen musste man sich ja registrieren und da wird dann eben Namen und IMEI gespeichert.
Kommt jetzt ein Gerät das ich User XY verkauft habe zu Drei Zwecks Garantieanspruch, würde mich interessieren wie die das regeln....
MfG, TT-Leser
Imho ist es rechtlich nicht zulässig, die Garantie auf den Erstkäufer zu beschränken (stell dir das mal für den Automobilbereich vor). Dennoch denke ich mal, dass Motorola da kulant ist (sollten sie zumindestens bei mir sein, da ich insgesamt 4 Motorola im Moment im Einsatz habe) :p
Bisher hatte ich da - auch als Zweitbesitzer - noch keine Schwierigkeiten.
Mein erster Eindruck vom A925: Geiles Teil, für 150 € ein echtes Schnäppchen! :top: (kenne die Oberfläche ja noch vom P800/P900).