Premiere / Sky Angebote

  • Zitat

    Original geschrieben von LittleBoy
    Normalerweise sieht Sky so eine Aktion als neuen Vertrag und somit gelten dann auch die aktuellen AGB.


    gute frage, bzw ist das so rechtens..?
    ich habe meinen vertrag vor x-jahren abgeschlossen, wenn der jetzt verlängert wird zu anderen konditionen aber gleicher kundennummer habe ich dann einen neuen vertrag abgeschlossen..?

  • Zitat

    Original geschrieben von LittleBoy
    Normalerweise sieht Sky so eine Aktion als neuen Vertrag und somit gelten dann auch die aktuellen AGB.


    Nur wenn die neuen AGB mitgeschickt wurden, ansonsten weiterhin die alten.

  • Ob das rechtens ist oder nicht kann letzten Endes nur ein Gericht klären.


    In meinen Augen wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag geschlossen. Damit gelten dann auch die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von LittleBoy
    Ob das rechtens ist oder nicht kann letzten Endes nur ein Gericht klären.


    In meinen Augen wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag geschlossen. Damit gelten dann auch die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind.


    Bitte lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/A…utschland%29#Einbeziehung :)


    Ergo: Macht Sky nicht auf neue AGB aufmerksam, gelten definitiv die alten weiter (oder - wenn das neue Abo als neuer Vertrag aufzufassen ist -, überhaupt keine AGB). Wobei das "gelten" auch mit Einschränkungen verbunden ist: Viele AGB-Klauseln deutscher Unternehmen würden einer gerichtlichen Überprüfung gar nicht standhalten (hat auch Sky bzw. Premiere vor Jahren erlebt).

  • dazu mal eine Frage.
    Hab noch einen alten Premiere Vertrag u hatte diesen gekündigt.
    Dann habe ich die Kündigung wieder zurückgezogen.
    Nach kurzer Zeit kam von Sky dazu eine Bestätigung ohne irgendwelche AGB etc.
    Es zählt doch weiter der alte Vertrag, oder ?
    .
    Hierbei handelt es sich noch um einen alten AZUBI Vertrag mit seinerzeit 2 Jahren
    Laufzeit.
    Premiere Komplett für € 24,90 !
    Dieser läuft jetzt zum 30.11.10 aus.
    Bisher habe ich von Sky nicht gehört.
    .
    Laufen dann die alten Bedingungen weiter ?

  • was wurde dir bestätigt?
    die rücknahme der kündigung?
    falls ja, wird der vertrag wohl zu deinen alten konditionen um ein jahr verlängert - außer sky meldet sich innerhalb der nächsten tage noch bei dir (afaik um die 6 wochen vor vertragsende)


    nokia*night*

  • ja genau, die rücknahme der kündigung !


    danke für deine antwort.


    falls der vertrag dann zu den alten kondi
    weiterläuft bekomme ich da ein Schreiben ?

  • du bekommst sicher ein schreiben, wenn sie dir von sich aus kündigen
    das ist alternative 1


    alternative 2 ist sie verlängern ihn stillschweigend zu den damals gültigen konditionen (wohl 40-60€), wie es auch in deinen agbs/vertragsunterlagen stehen müsste
    dies ist aber rechtlich nicht ganz haltbar und kann daher wohl zurecht angefechtet werden


    alternative 3 ist sie verlängern dir deinen vertrag stillschweigend um ein weiteres jahr zu gleichen konditionen


    ich schätze 3. als die wahrscheinlichste alternative ein


    wenn du dich weiter informieren willst würde ich dir das digitalfernsehen forum empfehlen
    dort gibt es 100e an posts zum thema sky/vvl usw.


    nokia*night*

  • Entscheidend ist, was damals in deiner Vertragsbestätigung stand. Hast du diese nicht mehr, dann musst du mit allem rechnen, weil Sky eben diese ggf. auch nicht mehr hat.


    Mit der Rücknahme der Kündigung läuft der alte Vertrag zu den alten Konditionen und mit den alten AGB weiter.


    Sonst gibt es drei realistische Möglichkeiten - mit absteigender Wahrscheinlichkeit:
    1. Sie schreiben dir, dass sie den alten Preis nicht halten können - wollen dich aber als langjährigen Kunden behalten und bieten dir das ganze für 3-5 EUR mehr im Monat an. Das ist mit sehr vielen Abonnements aus dieser Zeit passiert. Das schreiben kommt etwa 6 Wochen vor Vertragsende - du hast dann bis zum Vertragsende Zeit zu widersprechen.
    2. Sie stellen ungefragt auf die damals gültigen Standardkonditionen um
    3. Sie lassen den Vertrag so weiterlaufen

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