ZitatOriginal geschrieben von meco
Du hast es sicherlich gesagt, aber ob eine mündliche Abpsrache zum Vertragsbestandteil wurde, müssen (im Zweifel) richtige Juristen klären.
Sehe ich nicht so. Wenn derjenige, der eine Bestellung aufnimmt, auf Nachfrage eine Zusage gibt, die dann nicht eingehalten wird, ist das m.E. zweifelsfrei ein Verstoß gegen den Vertrag. Denn auch mündliche Absprachen werden automatisch Vertragsbestandteil.