ZitatOriginal geschrieben von rmol
Ging aufgrund des Zitats von eisi davon aus, dass es eine vereinbarte Laufzeit gab. Wenn nicht, dann gilt die Kündigungsfrist gemäß AGB, falls es die auch nicht gibt dann in der Tat eben sofort.
Edith fragt: Welche AGB-Version hast du denn gelesen, einjoe :confused:
Ich lese auf der Bestellseite unter dem Link AGB dies hier (in der Version von heute):Ist IMHO eine vereinbarte Mindestlaufzeit von 1 Jahr.
Meines Erachtens gerade nicht, denn dann stünde da "für mindestens ein Jahr" oder ähnliches. Bei ernsthaften oder teuren Zeitschreiften ist das auch gar nicht mal so selten, daß man entweder sowieso immer kurzfristig kündigen kann, falls keine Prämie vergeben wurde oder zumindest nach Ablauf der Mindestbezugszeit jederzeit herauskann. Und "jederzeitige Kündigung" so zu interpretieren, daß der Kunde gnädigerweise zwar jederzeit sein Kündigungsschreiben losschicken kann, dies aber dann doch erst zum Ende des Bezugsjahres gültig wird, das ist mir neu und wäre auch dubios und anfechtbar. Ich würde auf jeden Fall zum nächsterreichbaren Heft kündigen und denke, daß das anstandslos akzeptiert werden wird.
An jener Aktion hatte ich auch teilgenommen, zwar mit einem anderen Heft, aber sicher zu gleichen Bedingungen. Ich meine mich zu erinnern, daß meine Kündigung zwar vor Ablauf des Probeabos, aber nicht schon nach dem so-und-so-vielten Heft rausgegangen sei. So erhielt ich zuerst eine Jahresrechnung und auch noch ein weiteres Heft. Bezahlen musste ich aber weder das eine, noch das andere.