Zeitschriftenabos bis zu 70% günstiger

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Ging aufgrund des Zitats von eisi davon aus, dass es eine vereinbarte Laufzeit gab. Wenn nicht, dann gilt die Kündigungsfrist gemäß AGB, falls es die auch nicht gibt dann in der Tat eben sofort.


    Edith fragt: Welche AGB-Version hast du denn gelesen, einjoe :confused:
    Ich lese auf der Bestellseite unter dem Link AGB dies hier (in der Version von heute):

    Ist IMHO eine vereinbarte Mindestlaufzeit von 1 Jahr.

    Meines Erachtens gerade nicht, denn dann stünde da "für mindestens ein Jahr" oder ähnliches. Bei ernsthaften oder teuren Zeitschreiften ist das auch gar nicht mal so selten, daß man entweder sowieso immer kurzfristig kündigen kann, falls keine Prämie vergeben wurde oder zumindest nach Ablauf der Mindestbezugszeit jederzeit herauskann. Und "jederzeitige Kündigung" so zu interpretieren, daß der Kunde gnädigerweise zwar jederzeit sein Kündigungsschreiben losschicken kann, dies aber dann doch erst zum Ende des Bezugsjahres gültig wird, das ist mir neu und wäre auch dubios und anfechtbar. Ich würde auf jeden Fall zum nächsterreichbaren Heft kündigen und denke, daß das anstandslos akzeptiert werden wird.


    An jener Aktion hatte ich auch teilgenommen, zwar mit einem anderen Heft, aber sicher zu gleichen Bedingungen. Ich meine mich zu erinnern, daß meine Kündigung zwar vor Ablauf des Probeabos, aber nicht schon nach dem so-und-so-vielten Heft rausgegangen sei. So erhielt ich zuerst eine Jahresrechnung und auch noch ein weiteres Heft. Bezahlen musste ich aber weder das eine, noch das andere.

    Je suis Charlie

  • Kündigungsfristen:


    "Kündigen" ist halt doppeldeutig: "Schreiben losschicken" oder "Abo beenden". Es gibt beide Varianten. Beim Prämieabo wird die Kündigung tatsächlich erst zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam. - Eigentlich logisch, weil sonst viele das Abo wohl schon direkt nach dem Eintreffen der Prämie beenden wollen würden... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Bei ernsthaften oder teuren Zeitschreiften ist das auch gar nicht mal so selten, daß man ... zumindest nach Ablauf der Mindestbezugszeit jederzeit herauskann.

    Das ist in der Tat so, dass man inzwischen bei den meisten der "großen" Prämienabo-Anbieter nach Ablauf der Mindestlaufzeit (meist 1 Jahr) jederzeit kündigen (= das Abo beenden) kann.


    Ich habe das mal für die gängigen Abo-Anbieter zusammengefasst:

    • Leserservice der Deutschen Post (Prämienabo)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden - innerhalb von vier Wochen zum Monatsende.


    • Abo-einfach (Eigenabo mit Prämie):
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden - zum nächst möglichen Heft.


    • Hobby + Freizeit (Prämienabo)
      Verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.


    • Abo-direkt (Prämienabo)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden.


    • Abopool (Prämienabo)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden.


    • DPV / Gruner+Jahr (Prämienabo)
      Je nach Zeitschrift unterschiedlich. In AGB im 2. Bestellschritt gucken!


    • Kiosk-Plus (Eigenabo mit Prämie)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden - zum nächst möglichen Heft.


    • Burda Direct (Prämienabo)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden - zum nächst möglichen Heft.


    • Bauer-Plus (Prämienabo)
      Verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.


    • MC Abo (Prämien- bzw. Eigenabo mit Prämie)
      Kann nach Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden - zum nächst möglichen Heft.


    • Lorenz-Leserservice (Vorteilsabo, Prämienabo)
      Verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.


    • AboMix
      Verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 6 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.


    Achtung: Die Bedingungen können sich natürlich jederzeit ändern. In letzter Zeit ging der Trend aber zu immer "kundenfreundlicheren" Kündigungsfristen! :)

  • RP-Gutschein


    Vorgestern lag der RP eine Karte bei, dass es im KWK-Programm derzeit noch einen 60,- BestChoice-Gutschein gibt.


    Ist vielleicht nichts besonderes, da es den auch hier online gibt, aber auf der Karte war ab Mai eine sinkene Staffelung der Prämienhöhe angegeben. Somit nur ein Hinweis für diejenigen, die mit dem Gedanken eines 24 (!) Monate RP-Abos spielen.


    elke: bei Interesse schicke ich Dir den Scan noch zu, wenn ich wieder mal zu Hause am PC sitze.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Meines Erachtens gerade nicht, denn dann stünde da "für mindestens ein Jahr" oder ähnliches. [...] Und "jederzeitige Kündigung" so zu interpretieren, daß der Kunde gnädigerweise zwar jederzeit sein Kündigungsschreiben losschicken kann, dies aber dann doch erst zum Ende des Bezugsjahres gültig wird, das ist mir neu und wäre auch dubios und anfechtbar. Ich würde auf jeden Fall zum nächsterreichbaren Heft kündigen und denke, daß das anstandslos akzeptiert werden wird.


    An jener Aktion hatte ich auch teilgenommen [...] So erhielt ich zuerst eine Jahresrechnung und auch noch ein weiteres Heft. Bezahlen musste ich aber weder das eine, noch das andere.


    Zunächst einmal:
    Die AGB unter dem link haben sich nicht verändert, dort steht ja auch noch "z. Zt. 52,20€", obwohl man jetzt 56€ haben will... :rolleyes:
    Und: Das Geld ist schon weg.


    Ich habe das allerdings auch so interpretiert wie du drueckerdruecker, zumindest war/ ist es aber "so oder so" zu verstehen.
    Ich habe nach dem Erhalt einiger (zwei?) weiterer Hefte gekündigt, daraufhin wurde mir die Kündigung zum Ende der Einjährigen Laufzeit bestätigt.
    Hast du keine weiteren Hefte mehr bekommen? Evtl. lag das aber schon daran, daß du innerhalb des "Probezeitraums" gekündigt hast!?


    Habt ihr ne "Lösung"?
    Würde mich einfach mal interessieren, unabhängig vom Geld und das Heft ist ja auch nicht wirklich schlecht.


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    "Kündigen" ist halt doppeldeutig: "Schreiben losschicken" oder "Abo beenden". Es gibt beide Varianten. Beim Prämieabo wird die Kündigung tatsächlich erst zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam. - Eigentlich logisch, weil sonst viele das Abo wohl schon direkt nach dem Eintreffen der Prämie beenden wollen würden...


    Wobei es ja kein Prämienabo in dem Sinn ist wie du das meinst. Es ist ja ein Probeabo mit ein paar Heften und Prämie. Im Testzeitraum kann man jederzeit zu dessen Ende kündigen. Was danach "passiert" ist ja eben die große Frage... ;)
    Wenn von Anfang an ein Jahresabo (mit Prämie nach Heft 3 z.B.) bestellt wurde, ist logisch, daß man auch erst zum ende des einen Jahres kündigen kann.


    Ich werde da wohl doch mal noch anrufen, mal schauen was sie mir erzählen... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ich habe das allerdings auch so interpretiert wie du drueckerdruecker, zumindest war/ ist es aber "so oder so" zu verstehen.


    Nein! Da gibt's nichts zu interpretieren. Eine Mindestlaufzeit ist mit keinem Wort erwähnt! :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von eisi Habt ihr ne "Lösung"?


    Nicht G+J Fragen, wie die das finden, sondern Geld zurückfordern und gut! :top:

    Für Zeitschriften-Abos: http://www.Abo-Frosch.de der Abo Prämien-Vergleich mit über 5.000 Abo-Angeboten im Preisvergleich

  • Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Nein! Da gibt's nichts zu interpretieren. Eine Mindestlaufzeit ist mit keinem Wort erwähnt! :confused:

    Nochmal: Mit der Nicht-Kündigung bis zum 2. Heft wurde eine Bestellung über 6 weitere Hefte aufgegeben. Ein Widerruf ist nur dann möglich, wenn die AGB dies explizit zulassen.

    Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Nicht G+J Fragen, wie die das finden, sondern Geld zurückfordern und gut! :top:

    Solche Ratschläge lassen sich leicht geben, wenn man selbst nicht derjenige ist, der mit den Folgen leben muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Nochmal: Mit der Nicht-Kündigung bis zum 2. Heft wurde eine Bestellung über 6 weitere Hefte aufgegeben. Ein Widerruf ist nur dann möglich, wenn die AGB dies explizit zulassen.


    Unsinn! Ein Probeabo, das danach weiterläuft, mit dem Recht auf jederzeitige Kündigung und ohne vereinbarte Mindestlaufzeit wurde bestellt.


    Einzig der Preis und die Erscheinungsweise wurden "pro Jahr" angegeben, was vollkommen unerheblich ist, da könnte auch stehen "Preis pro Quartal", "Preis pro Ausgabe" usw...
    Und glaub mir, G+J weiß das sehr genau!


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Solche Ratschläge lassen sich leicht geben, wenn man selbst nicht derjenige ist, der mit den Folgen leben muss.


    Richtig, stattdessen lieber behaupten er hätte ein Jahresabo bestellt... :rolleyes:


    Und JA, wenn der Verlag versucht mich zu linken, schreib ich freundlich, aber bestimmt, dass ich mein Geld zurück möchte. :top:

    Für Zeitschriften-Abos: http://www.Abo-Frosch.de der Abo Prämien-Vergleich mit über 5.000 Abo-Angeboten im Preisvergleich

  • Ich sehe darin auch keine Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer.


    Unklarheiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen außerdem zu Lasten des Verwenders.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Unsinn! Ein Probeabo, das danach weiterläuft, mit dem Recht auf jederzeitige Kündigung und ohne vereinbarte Mindestlaufzeit wurde bestellt.

    Eldschi hat das Wort "Mindestlaufzeit" gar nicht verwendet sondern nur von der Bestellung von 6 Heften geredet.


    Und was die Sinnhaftigkeit von Ratschlägen betrifft: natürlich kann man immer vom Verlag fordern, die Kündigung sofort wirksam werden zu lassen, außer ein wenig Aufwand sehe ich keinen Nachteil darin. Die Frage ist, wie man weiter vorgeht, wenn der Verlag nicht auf die Forderung eingeht und auf seiner Position beharrt. Ist es einem erstens der Aufwand wert und zweitens die eigene Rechtsposition sicher genug, den Verlag auf Rückzahlung zu verklagen?

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