ZitatOriginal geschrieben von flatty
Dauerposter:
"Soso" impliziert, dass Du richtig Ahnun hast.
Hast Du aber wohl doch nicht. 14 Tage sind nicht das, was man unter "schuldhaftem Zögern" versteht. KANN sein, muss aber nicht. 3.5. bis heute kann schon ausreichen.
Achwas.
Sicherlich ist die Frist im Einzelfall zu bestimmen, das lernt man im ersten Semester.
Aber solange keine besonderen Umstände vorliegen, ist dieser Zeitraum zumindestens ein Anhaltspunkt.
Nur weil vor ein paar Tagen bereits Angebote in dieser Kombination nicht angenommen wurden, heißt das nicht, dass eine erst jetzt erfolgende Anfechtungserklärung verfristet wäre.