ZitatOriginal geschrieben von Skorpion75
Wenn das aber in deren AGB drin steht, dass man bei Preiserhöhungen dies zahlen muß, ist nichts mit Außerordentlicher Kündigung.
solche AGB betrachte ich als kritisch - die sind ziemlich sicher rechtlich nicht bindend.
Einseitige Preisänderungen sind oft in den AGB enthalten bezüglich Steuererhöhungen - Netto-Preiserhöhungen muss von beiden Vertragspartnern zugestimmt werden.
Wäre im Zweifel ja sonst für den Anbieter zu einfach:
günstigen preis anbieten und nach einiger zeit verdoppeln und keiner kann was dagegen unternehmen.