ZitatOriginal geschrieben von kaputer
Ich sollte mich zwecks einer Beschwerde direkt an den Verlag wenden. Ich hab aber trotzdem Intan ein Fax geschickt und darin auf BGB §313+314 aufmerksam gemacht. Die sollen zulünftige Ausgaben behalten und ich will mein Geld wieder. Mal sehen was passiert.
Ich habe heute endlich eine Antwort von Intan gekriegt:
Nach Ablauf der 6-wöchigen Rückbuchungsfrist erhalte ich in KW 23 die zuviel gezahlten 14,20 Euro zurück und gleichzeitig wird mir die Kündigung bestätigt.
Warum nicht gleich so?