Solange Du die einzelnen Abodaten (KdNr/AboNr o.ä.) zu jedem Abo aufführst (was sich sowieso zur besseren Zuordnung empfiehlt), solltest Du, falls die PVZ Stockelsdorf/Hobby-Freizeit und nicht z.B. der jeweils einzelne Verlag als Abonnementbetreuer aufegeführt ist (ist aus dem Anschreiben zur Erstlieferung ersichtlich) auch alles in einem Brief an die PVZ oder wahlweise in einem Brief mit vier Anschreiben oder in 4 Briefen oder ......schicken können. Aber, wiegesagt, mal darauf schauen, wer das Abo betreut: Vertrieb, Verlag oder noch jemand anders...daraus ergibt sich dann meist auch der beste Ansprechpartner zur Kündigung.
Mindestlaufzeit fängt mit erstem gelieferten Heft an, also bei 12 Monaten bei monatlicher Lieferung z.B. Ausgabe 12/05-11/06 oder wöchentlicher Lieferung z.B. Ausgabe 35/05-34/06. In die Kündigung kannst Du dies auch einfließen lassen, wenn Du die erste gelieferte Ausgabe kennst (..kündige ich fristgemäß den Bezug der XXX nach Ablauf der xx-monatigen Mindestbezugsdauer nach Erhalt der Ausgabe XX/06.... ).