Interessant finde ich bei der ganzen Sache auch, daß sich die AGB offensichtlich für die verschiedenen angebotenen Hefte unterscheiden!
Hier mal Beispielhaft die des "Aero Kurier":
Zitat» Fenster schließen
Ja, ich will aerokurier testen! Bitte senden Sie mir die 3 Ausgaben von aerokurier mit 35% Preisvorteil für nur 9,60 Euro. Als Dankeschön erhalte ich ein Geschenk meiner Wahl - es kommt gleich nach Eingang der ersten Zahlung (separate Lieferung). Wenn ich aerokurier nicht mehr lesen möchte, teile ich dies spätestens nach Erhalt der 2. Ausgabe schriftlich mit. Andernfalls bekomme ich aerokurier weiterhin monatlich druckfrisch frei Haus zum Vorteilspreis von zurzeit 4,58 Euro pro Heft (Jahrespreis für 12 Ausgaben EUR 54,90) mit garantiertem jederzeitigen Kündigungsrecht. Das Geld für bezahlte und nicht gelieferte Ausgaben erhalte ich zurück. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und Zustellungskosten. Das Angebot gilt nur für Deutschland.
Widerrufsrecht: Die Bestellung kann ich innerhalb der folgenden vier Wochen ohne Begründung in Textform widerrufen bei: SCW Media Vertriebs GmbH, Postfach, 70138 Stuttgart oder http://www.webaboshop.de. Kosten entstehen mir im Fall des Widerrufs nicht.
Zum Vergleich die der von mir bestellten "Last & Kraft":
ZitatJa, ich will LAST&KRAFT testen! Bitte senden Sie mir die nächsten 2 Ausgaben LAST&KRAFT mit über 34% Preisvorteil für nur 12,50 Euro. Als Dankeschön erhalte ich ein Geschenk meiner Wahl - es kommt gleich nach Eingang der ersten Zahlung (separate Lieferung). Wenn ich mich 14 Tage nach Erhalt des zweiten Heftes nicht melde, erhalte ich LAST&KRAFT weiter mit über 8% Ersparnis 6 mal pro Jahr für z.Zt. nur 52,20 Euro frei Haus mit dem Recht auf jederzeitige Kündigung. Das Angebot gilt nur für Deutschland.
Widerrufsrecht: Die Bestellung kann ich innerhalb der folgenden vier Wochen ohne Begründung in Textform widerrufen bei: SCW Media Vertriebs GmbH, Postfach, 70138 Stuttgart oder http://www.webaboshop.de. Kosten entstehen mir im Fall des Widerrufs nicht.
Der passus mit der Rückzahlung fehlt also! Zufall oder Absicht?
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Ist es einem erstens der Aufwand wert und zweitens die eigene Rechtsposition sicher genug, den Verlag auf Rückzahlung zu verklagen?
Ersteres, rein aus Interesse, vielleicht schon, letzteres sicher nicht!
Da das ganze ziemlich OT ist: Wollen wir woanders weiterdiskutieren? Wo?