als die computerbild letztes jahr von 59 auf 68 erhöhte habe ich mich beschwert (bei bestellung noch der alte preis, die rechnung war aber höher). ich musste dann nur den alten preis bezahlen.
ich glaube bis zu 10% preiserhöhung ist nicht zu beanstanden bzw. rechtfertigt keine kündigung aus wichtigem grund. danach kann man außerordentlich kündigen.