ZitatOriginal geschrieben von x.85
Pkt 2 trifft nicht zu, da sich das abbestellen auf den "neuen" geworbenen bezieht.
Mag Interpretationssache sein, aber ich sehe das genau anders: Da ein Leser imho nur dann neu sein kann, wenn er bisher die Zeitschrift nicht gelesen/abonniert hatte, kann der neue Leser sie auch zuvor nicht abbestellt haben. Also muss sich das Abbestellen auf den Werber beziehen.