Zeitschriftenabos bis zu 70% günstiger

  • Lesen bildet:

    Zitat

    [...]
    Der neue Leser und der Werber gehören nicht demselben Haushalt an.
    [...]


    Es ist also nicht möglich.

  • Zitat

    Kann man sich da eigentlich auch selber "werben", also sowohl bei "Zahleradresser" als auch bei "DIE WERBERADRESSE" identische Daten eingeben?


    kann ich eigentlich auch alleine auf's Klöchen gehen oder könntet Ihr mir dabei helfen?

  • Zitat

    Ich hab vor einigen Tagen eine email geschickt. Ist das jetzt ausreichend?


    es gibt ausreichend Urteile, dass eine e-mail zur Kündigung genügt.

  • edit: bezieht sich auf das Chip+DVD-Abo über http://www.abopool.de


    Zitat

    Original geschrieben von cosbeos
    wenn ich über den Shop gehe, gibt es 55 euro


    Wo findet man bei shop@ den Abopool? Bei mir ist das nicht drin. Ich habe das auch nicht bei den sonstigen Zanox-Programmen gefunden.
    Wenn ich nach "Chip" suche, bekomme ich zwar mehrere Angebote angezeigt, aber keines von Abopool.


    Falls es doch klappen sollte: Wieviel Provision bekommt man noch zusätzlich?



    Und noch zwei weitere Fragen zum Chip-Abo:


    Die zwei kostenlosen Ausgaben bei Zahlung durch Bankeinzug - bekommt man die zusätzlich (also 14 Ausgaben) oder werden die vom Jahres-Preis abgezogen?


    Wird immer 1/4-jährlich abgebucht oder kann man auch den Jahrespreis im Voraus komplett bezahlen (macht PCWelt z.B. so)?


    Danke für Anworten und Grüße
    Silverman

  • Abopool & Zanox ist Geschichte!


    55,- € Barprämie gab es nicht in Kombination mit Zanox


    Bezahlung wahlweise viertel-, halbjährig oder für's ganze Jahr im Voraus!

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von gonzofant
    es gibt ausreichend Urteile, dass eine e-mail zur Kündigung genügt.


    Dann nenne doch mal ein paar. Wenn vertraglich eine Kündigung in Schriftform vereinbart war, dann gilt das auch.

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