Zeitschriftenabos bis zu 70% günstiger

  • Na dann werde ich es auch mal bei Hobby + Freizeit versuchen. Z.Zt. gibt es dort für ein 12-Monatsabo der DM/Euro (42,6 EUR abzüglich 5 EUR für Bankeinzug =37,60 EUR) einen 75 EUR-Universalgutschein ohne Zuzahlung. :top:


    Gruß


    Pitter

  • So hab mir auch mal das Angebot 1/2 Jahr die Fernsehzeitung TV Movie Kostenlos bestellt.
    Ich suche aber noch ein Angebot für die Computerzeitung C`T.
    Hat da jemand was gesehen?

    Die Waldfrucht

  • Hab jetzt die AutoZeitung bestellt. Ich komme auf 7,20 Euro im Jahr (!?)
    57,20 - 50 (Gutschein) = 7,20
    Wo ist der Hacken?

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
    TT PARTNERLINKS

  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    Hab jetzt die AutoZeitung bestellt. Ich komme auf 7,20 Euro im Jahr (!?)
    57,20 - 50 (Gutschein) = 7,20
    Wo ist der Hacken?



    Hacken gibts nicht:cool:
    Der Haken allerdings ist, das Du jetzt die Autozeitung an der Backe hat, oh mann:D

  • Mich wundert es, dass der Einzelhandel da nicht protestiert. So ein Zeitungskiosk wird bald überflüssig. Was verdient so ein Zaitungsverkäufer an so einer Bild oder Welt? 10%?

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    Mich wundert es, dass der Einzelhandel da nicht protestiert. So ein Zeitungskiosk wird bald überflüssig. Was verdient so ein Zaitungsverkäufer an so einer Bild oder Welt? 10%?


    Wundere Dich nicht - an einer Zeitung verdienen die sogar noch mehr. Die Tragen sich durch die Werbung (gerade Zeitschriften) eh ja quasi selbst ;)

    iPhone X 256GB

  • Probleme mit http://www.praemienparadies.de


    Nicht immer läuft alles problemlos ab. Hiermit möchte ich von dem Ärger berichten, den ich zur Zeit mit Prämienparadies (Bauer Verlag) habe: Die haben nämlich bei einem Prämienabo der TVMovie vertragswidrig einfach 21,60 Euro zuviel abgebucht: Das ist genau der Preis, der ein 1/4jahr kostet. Zur Dokumentation mein Mailverkehr:


    --------------------------------------------------
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor kurzem habe ich unter http://www.praemienparadies.de ein Jahresabonnement der "TV Movie mit Top-DVD" abgeschlossen. Als Zahlungsart habe ich den Bankeinzug gewählt. Wie ich durch Screenshots und Ausdrucke meiner Bestellung belegen kann, betrug der vierteljährliche Preis für die Zeitschrift 21,60 EUR, wobei noch die ersten zwei Monate kostenlos (Bankeinzug) sein sollten. Von meinem Konto wurden am 10.09. jedoch 93,60 EUR abgebucht, genau 21,60 Euro mehr als vertraglich vereinbart wurde.

    [21,60 EUR * 4=86,40 EUR (Jahresbezugspreis)
    86,40 EUR * 10/12 = 72 EUR (Endpreis nach Abzug der wegen Bankeinzug gewährten zwei Gratis-Monate am Anfang (!) des Abonnements)]

    Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, mir den zu viel abgebuchten Betrag von 21,60 auf mein Konto (Kto XXX bei der Sparkasse XXX, BLZ XXX) zurück zu überweisen.

    Sollte das Geld am 27. September 2004 nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich die Abbuchung von meinem Konto rückgängig machen und den richtigen Betrag von 72,00 Euro selbständig neu überweisen. Dies wäre für Sie jedoch die eindeutig kostenintensivere Lösung, da meine Bank Ihnen die entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen würde.

    Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Mail und teilen mir mit, ob die Rücküberweisung unverzüglich angewiesen wird.

    Mit freundlichen Grüßen,


    XXX



    -------------------------------------------
    Sehr geehrter XXXXX

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zeitschrift TV MOVIE MIT DVD 26 x im Jahr erscheint. Aus diesem Grund beträgt der Jahresbetrag EUR 93,60. Aufgrund eines technischen Fehlers wurden die zugesicherten Freihefte leider erst im Anschluss nach der ersten Abrechnung berücksichtigt.

    Unsere Abrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

    Bezugsgebühren Ausgabe 20/2004 bis Ausgabe 18/2005 (26 x EUR 3,60) EUR 93,60

    Freilieferung Ausgabe 19/2005 bis Ausgabe 22/2005

    Die nächste Abrechnung erfolgt somit erst ab Heftfolge 23/2005. Es freut uns, dass wir die Angelegenheit für Sie klären konnten und wünschen Ihnen mit der Zeitschrift weiterhin gute Unterhaltung.

    Mit freundlichen Grüßen

    VKG Verlagvertriebs KG
    - Leserservice -



    ------------------------------------------
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    anbei sende ich Ihnen die Screenshots, die nachweisen, dass ich mit Ihnen einen Vertrag zu folgenden Konditionen abgeschlossen habe:

    1.) "TV-Movie mit Top-DVD - Bezugspreis: 21,60 Euro/vierteljährlich" (siehe TVMovie1.jpg)
    2.) "Ich bestelle für mindestens ein Jahr die von mir ausgesuchte Zeitschrift" (siehe TVMovie2.jpg)
    3.) "Prämie: Cadooz Universal Gutschein im Wert von 50 Euro, Zuzahlung: keine" (siehe TVMovie3.jpg)
    4.) "Beachten Sie bitte, dass Sie beim Zahlungsverfahren 'Lastschrift' die ersten zwei Monate kostenlos erhalten!" (Siehe TVMovie5.jpg)

    Hiermit fordere ich Sie auf, sich an den geschlossenen Vertrag zu halten: "21,60 Euro/vierteljährlich" entspricht einem Jahrespreis von 4*21,60 Euro = 86,40 Euro. Die "ersten zwei Monate kostenlos" bedeutet 86,40 Euro * 10/12 = 72 Euro.

    Ich bin nicht bereit, eine nachträgliche Erhöhung des Abonnementpreises Ihrerseits zu akzeptieren. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob Sie bereit sind, sich an den abgeschlossenen Vertrag zu halten. In diesem Falle überweisen Sie bitte innerhalb der gesetzten Frist (14 Tage ab dem 12. September) den zu viel abgebuchten Betrag von 21,60 Euro auf mein Konto zurück.

    Sollten Sie nicht bereit sein, sich an den geschlossenen Vertrag zu halten, werde ich umgehend eine Rückbuchung des widerrechtlich abgebuchten Betrages bei meiner Bank veranlassen und behalte mir weitere Schritte gegen Sie vor. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Bankgebühren für die Rückbuchung Ihnen in Rechnung gestellt werden. Den bisherigen Briefwechsel habe ich zu Ihrer
    Information angehängt.

    Mit freundlichen Grüßen,


    XXX


    ------------------------------------------


    Also ich halte die Antwortmail des Verlages für eine Frechheit. Denn die wissen sicherlich genau, dass sie mit mir einen Vertrag zu anderen Konditionen abgschlossen haben. Und richtig unverschämt ist es, einen angeblichen "technischen Fehler" in der Abrechnung nicht zu korrigieren und sich dafür zu entschuldigen, sondern mit dem Satz zu schließen: "Es freut uns, dass wir die Angelegenheit für Sie klären konnten". Saftladen. Bin mal gespannt, wie es weiter geht.


    Viele Grüße,


    PvD

  • Wenn ich ganz ehrlich bin wunder es mich nicht vom Bauer Verlag... die haben nie begriffen was Kundenbindung heisst.
    Versuchen wie wild Kunden ueber Lockangebote zu ködern (Prämien) während die schon registrierten Kunden vergrauelt werden.
    Bei dir aber scheinen sie vom Anfang ein dabei zu sein dich vergraueln zu wollen... anscheinend gehen die neue wege zur Kundenbindung (ironisch gemeint).
    Allerdings hätte ich diesen schrifftlichen Verkehr nicht per Email sondern pe Brief gemacht... dauert zwar länger,aber dann können die sich den salopen Ton wie in der Email nicht leisten.

  • scoubie


    Wenns brenzlich wird, würde ich auch immer per Post (oder noch besser Fax wg. Sendebestätigung) korrespondieren. Hier ist die Sache aber einfach:


    Entweder die überweisen mir das Geld innerhalb von 14 Tagen zurück oder ich mache den Bankeinzug rückgängig. Auf den Gebühren bleiben die sitzen und ich habe sowohl screenshots als auch Ausdrucke als Beweise. Die Antwort auf die erste Mail beweist schonmal, dass sie die Fristsetzung erhalten haben.


    Insofern kann mir ja nix passieren, nur ist es echt nervig, immer so einen Stress an der Hacke zu haben. Und wenn ich wirklich Briefe per Post schicken müsste, wären das ja zusätzliche Kosten. Zunächst versuche ich, die zu vermeiden.


    Ob man so etwas u.U. sogar als Betrugsversuch anzeigen kann? Den Stress würde ich mir zwar nicht zwangsläufig aufhalsen, aber nach meinem Verständnis trifft hier § 263 Betrug zu:


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Irgendwelche Juristen da?


    Viele Grüße,


    PvD

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