Wieviel Promile in der Probezeit erlaubt ?

  • Zitat

    Original geschrieben von ad89
    ich finde es eigentlich nicht unmöglich :rolleyes:
    wenn ich mir so n paar andre fragen anschau.....


    Stimmt. Du darfst aber eh noch nicht .. :D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Also ein schönes kaltes Pils ist durch aus drin. :top: Klasse danke euch :)

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    Bitte nur orginal Nokia Dummys aus Titan
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  • wenn ich mich so freue ein mikriges pisselpils trinken zu "dürfen" wenn ich mit dem auto unterwegs bin würde ich mir die frage stellen ob ich überhaupt schon die nötige reife besitze ein auto zu führen :D

    mfg Fresh

  • Sehe darin auch wenig Sinn.
    Um die Wirkung kann es Dir nicht gehen angesichts der Menge und angesichts des Vorhabens, zu fahren. Wenn es um den Geschmack geht, gibt es auch gute alkoholfreie. Wenn es um die Kultur des Miteinanderanstoßens geht: das geht mit alkoholfreiem auch. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von designer
    Also ein schönes kaltes Pils ist durch aus drin.


    Nein, ist es nicht. Jeder Körper reagiert anders auf Alkoholaufnahme, daher kannst du nicht automatisch davon ausgehen, dass 1 Bier = weniger als 0.3 Promille sind.


    Wenn du fährst - lass´ es einfach.


    Übrigens ist der Restalkohol nach einer durchzechten Nacht auch nicht zu verachten ...

  • Alkohol am Steuer macht wirklich keinen Sinn, das Risiko im Falle eines Falles ist einfach zu hoch.
    Im Zweifel kann ein Bier schon zu viel sein.


    Wofür? Für ein Bier? DAS ist die Sache nicht wert. Ob ich eins oder keins trinke, ist vom "Mitfeierfaktor" her völlig egal. Aber im Blut wird es im Zweifel zu viel sein.



    Entweder trinken oder fahren, aber nicht beides :)



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Man kann auch ohne Spaß Alkohol haben oder so ähnlich...


    Ne aber Spaß beiseite, auch wenn es "spießig" klingt:


    Mit 0,0 fährt man immer noch am besten und mittlerweile gibt es auch durchaus Biersorten bei denen die Alkfreie-Variante durchaus genießbar ist, wenn es um dem Geschmack geht


    CH

  • Lieber zahle ich etwas für´s Taxi, aber dafür kann ich keinen Unfall bauen. Durch Alkohol am Stuer gefärdet man ja sich nicht nur selbst sondern auch leider immer andere im Straßenverkehr.


    Und wenn ich mal was trinke, dann lasse ich das Auto in der Stadt stehen, lasse mich abholen oder fahre mit dem Taxi heim, und hole das Auto am nächsten Tag ab.

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefa.Frank
    Lieber zahle ich etwas für´s Taxi, aber dafür kann ich keinen Unfall bauen. Durch Alkohol am Stuer gefärdet man ja sich nicht nur selbst sondern auch leider immer andere im Straßenverkehr.


    Und wenn ich mal was trinke, dann lasse ich das Auto in der Stadt stehen, lasse mich abholen oder fahre mit dem Taxi heim, und hole das Auto am nächsten Tag ab.


    Gut gesagt junger Mann ;)


    Imho ist 'ein wenig trinken' nix halbes und nichts ganzes - entweder ich trinke etwas, und fahre nicht (wovon ich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer was haben ;)), oder ich trinke nichts und fahre meine angetrunkenen Freunde heim :)

  • Also hier nochmal ne übersicht für alle:


    Ordnungswidrigkeit:
    0,5 o/oo - 1,09 o/oo
    hier gibts schon fahrverbot und bußgeld, aber hält sich alles noch in grenzen
    § 24a StVG


    Straftat:
    ab 1,1 o/oo
    hier gibts ordentlich fahrverbot (durchaus auch mal ein jahr und mehr, mindestens aber 6 monate), sowie geldstrafe oder im wiederholungsfall sogar HAFTstrafe und / oder dauerhafter entzug der fahrerlaubnis.
    § 316 StGB


    und jetzt das was kaum einer weiß:


    Straftat:
    ab 0,3 o/oo PLUS ausfallerscheinungen (schlangenlinien, unfall etc)
    ja richtig, auch ab 0,3 o/oo kann man schon eine straftat begehen, mit den selben drastischen strafen als hätte man 1,1 o/oo.
    § 315c (1) 1a StGB


    also sollte man immer vorsichtig sein, wenn man mit alkohol fährt. die 0,3 bzw. 1,1 o/oo-Grenze (Straftaten) gilt übrigens auch für FAHRRADFAHRER!!

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