Garantie auf Garantiearbeiten?

  • Hallo,


    besitze ein 7650, was ich vor etwa 1,5 Jahren bei einem Händler gekauft hab der recht weit von meinem Wohnort entfernt ist.
    Das Handy macht relativ häufig Probleme was im ersten Jahr jedoch unproblematisch war, da sich bei mir "umme Ecke" eine Krebber Servicestation befindet.
    Dort wurde u.a. der Einschaltknopf und die Tastatur aufgrund schlechter Reaktion getauscht. Der Fehler ist nun wieder da.


    Krebber repariert aber aufgrund der 1 Jährigen Garantie auf Nokia Handys selbige eben nur für ein Jahr kostenlos. Dann ist der Händler dafür zuständig. Da ich das Handy aber benötige und es deshalb nicht unbedingt für Wochen wegschicken möchte, wäre interessant ob Krebber eine Garantie auf Ihre Garantiearbeiten geben muss. Bzw. eher noch wie lang diese dann gilt.


    Thx

    Gruss Dacoco

  • :) Ob Krebber eine Garantie(=freiwillige Leistung) gibt solltest Du dort direkt erfragen. Auf alle Fälle hast Du Gewährleistung auf den reparierten Fehler. Also Krebber nochmal direkt kontaktieren.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Re: Garantie auf Garantiearbeiten?



    Da ich annehme, dass die Garantiearbeit kostenfrei erfolgt ist, verlängert sich die Garantiezeit insgesamt (hier 1 Jahr) IMHO nicht. Zumindest wäre die bei einem Schaden in gleichen Konstellation im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung der Fall.


    Bsp.:
    19.12.2002: VW Golf gekauft
    31.03.2004: Austausch des Heckscheibenheizung ohne Zahlung von Entgelt ( :D)
    22.12.2004: Heckscheibenheizung fällt erneut aus, Gewährleistungsfrist am 19.12.2004 abgelaufen, ergo, selbst zahlen


    Für eine verbindliche Auskunft müßtest du in die Nokia-Garantiebedingungen schauen.

  • Zitat

    Ob Krebber eine Garantie(=freiwillige Leistung)


    Damit hat es sich erledigt. Danke.


    Zitat

    Also Krebber nochmal direkt kontaktieren.


    Hab ich telefonisch, aber nur zwischen Tür und Angel die Aussage bekommen dass sowas nicht geht.

    Gruss Dacoco

  • Auf Repararuren, ob innerhalb der Garantiefrist oder nicht hat man 2 Jahre Gewährleistung, die allerdings in den AGB auf 1 Jahr beschränkt werden kann.
    QuelleQuelle
    Im Falle des Oben genannten Golfs hat man also mindestens bis zum 31.03.2005 Gewährleistung auf die Reparatur der Heckscheibenheizung
    Bei Verschleißschäden wie einer abgenutzten Tastaturmatte kann es aber Probleme
    geben wenn sich der Reparaturbetrieb auf Verschleiß durch übermäßigen/ unsachgemäßen Gebrauch beruft, das läuft wenn es dumm läuft und bis vor Gericht geht auf eine Gutachterschlacht hinaus die in keinem Verhältnis zum Streitwert steht, und ohne Rechtschutzversicherung arg ins Geld gehen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Auf Repararuren, ob innerhalb der Garantiefrist oder nicht hat man 2 Jahre Gewährleistung, die allerdings in den AGB auf 1 Jahr beschränkt werden kann.
    QuelleQuelle
    Im Falle des Oben genannten Golfs hat man also mindestens bis zum 31.03.2005 Gewährleistung auf die Reparatur der Heckscheibenheizung
    Bei Verschleißschäden wie einer abgenutzten Tastaturmatte kann es aber Probleme
    geben wenn sich der Reparaturbetrieb auf Verschleiß durch übermäßigen/ unsachgemäßen Gebrauch beruft, das läuft wenn es dumm läuft und bis vor Gericht geht auf eine Gutachterschlacht hinaus die in keinem Verhältnis zum Streitwert steht, und ohne Rechtschutzversicherung arg ins Geld gehen kann.


    Leider falsch!


    Für eine Leistung (Reparatur) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, die also unentgeltlich aufgrund der Sachmängelhaftung erbracht gibt wird es keine Gewährleistung bzw. die Gewährleistung wird nicht verlängert, d.h. es gilt noch der (Rest-)Gewährleistungszeitraum des urspr. Teiles/Autos.


    Deine Quellen beziehen sich auf einen geschlossenen Werkvertrag. Die vertragstypischen Pflichten des Kunden (Bestellers) ist die Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Genau dies fehlt!


    Gruß,
    Martin

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