Hallo,
Konti
Du sollst sicher nicht klagen. Das wird auch kaum ein Kunde machen.
handytick.de
Das ist ganz klar ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Es gibt Grundsatzurteile, dass ein Produkt so lange zu dem Preis vorgehalten werden muß, so lange damit geworben wird. Für den Einzelhandel gilt: Mindestens drei Werktage, nachdem die Werbung erschienen ist.
Gruß
Snoopyracer