Inverssuche bei www.dasoertliche.de ab sofort möglich

  • Eben bei heise.de gelesen:


    "Kostenlose Inverssuche für Telefonnummern im Internet


    Das Telekommunikationsverzeichnis DasÖrtliche bietet als nach eigenen Angaben erstes deutsches Internetangebot ab sofort die kostenlose Rückwärtssuche, auch Inverssuche genannt, im Internet an. Damit lassen sich Namen und Anschriften von Teilnehmern ermitteln, von denen nur die Telefonnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat.


    Die Inverssuche ist seit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Sommer erlaubt. Seinerzeit startete die Telekom die Datensammlung. (anw/c't) "


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54469


    ich weiss nicht was davon halten soll; irgendwie dachte ich das Inverssuche nur bei der Auskunft möglich ist :flop:

  • ich find's ok, was soll daran anders sein, wenn's über die Auskunft geht?


    Ich hab's jedenfalls auch grad ausprobiert und es klappt! :top:

  • Man kann ja dagegen wiedersprechen und das hilft auch bei Auskunftsdiensten und Online Abfragen. Aber bei KlickTel und Co bringt das Widersprechen wohl gar nix. Das schert doch Rufident und Co. überhaupt nicht. Außerdem haben die CD einen großen Vorteil: Man kann auch Anlagenanschlüsse finden.


    Bahama

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Bahama
    Aber bei KlickTel und Co bringt das Widersprechen wohl gar nix. Das schert doch Rufident und Co. überhaupt nicht.


    Da wär ich mir nicht so sicher! Gemäß der Vorgaben der RegTP müssen Anbieter der Inverssuche bei Widersprüchen die jeweiligen Teilnehmer von der Suche ausschließen. Wie das technisch realisiert werden soll, ist mir zwar schleierhaft - aber das ist ja Sache der jeweiligen Firma ...


    Auszug aus den Datenschutzrechtlichen Neuerungen im TKG 2004:


    I.3. Beschränkte Zulässigkeit der Inverssuche


    In der Telefonauskunft wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Inverssuche möglich sein: Während man bisher von der Auskunft nur die Rufnummer und u.U. die Adresse von Teilnehmern erhielt, wenn man diese namentlich kannte, sieht das neue TKG in § 105 Abs. 3 vor, dass auch - umgekehrt - anhand einer Rufnummer der Name und die Anschrift des Teilnehmers erfragt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Kunde mit seinen Daten im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist und gegen diese Art der Auskunft keinen Widerspruch eingelegt hat. Auch auf dieses Widerspruchsrecht muss der Diensteanbieter seine Kunden hinweisen, wenn er die Inverssuche anbieten möchte.


    Hinsichtlich der Kundeninformation sind einige Punkte zu beachten:


    Der Hinweis an den Kunden sollte möglichst abgesetzt erfolgen und muss sich in jedem Fall durch seine äußere Gestaltung deutlich von Werbung oder anderen Textbestandteilen unterscheiden, um einer Verwechslungsgefahr oder einem "Überlesen" durch den Kunden vorzubeugen. Der Kunde muss darüber informiert werden, dass der Widerspruch nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt, sondern auch jederzeit später noch erklärt werden kann.


    Bei bestehenden Kundenverhältnissen empfiehlt sich - sofern keine separate Benachrichtigung gewählt wird - eine Information des Kunden als Beilage oder deutlich hervorgehobener Aufdruck zum Rechnungsversand.


    [small]Quelle: http://www.regtp.de/reg_tele/s…-18-00-00-00_m/index.html[/small]



    Das ist IMHO schon ziemlich klar formuliert ...


    Gruß, Diet

  • ...deshalb kommt die Rufident ja auch aus der Schweiz...


    Sonst könnte sie wohl kaum auch die Exportbeschränkung der klicktel aufheben, was übrigens durch reines Hacken der ktel*.exe gemacht wird, sicher ein "interessantes" Verhalten für offiziell erhältliche Software ;)


    mfg, Schahn

  • Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    Wer dagegen ist der soll widersprechen und gut is.

    Sorry für die blöde Zwischenfrage, aber wo muß ich denn widersprechen? Bei dem Anbieter meines Telefonanschlußes, oder? Will nur sicher gehen, bevor ich mich in die T-Com Warteschlange einreihe...

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Sorry für die blöde Zwischenfrage, aber wo muß ich denn widersprechen? Bei dem Anbieter meines Telefonanschlußes, oder?


    Genau, Widerspruch beim Anbieter des Telefonanschlusses.

    ...

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