Handyvertrag in Selbstständigkeit mitnehmen ?

  • Hallo,


    ganz kurze Frage nur. Ich plane innerhalb der ersten Hälfte des nächsten Jahres selbstständig (kleine Firma) zu werden. Nun bräuchte ich aber dummerweise noch dieses Jahr einen neuen Handyvertrag. Wie sieht´s dann damit aus, wenn man diesen in eine Firma, selbstständige Tätigkeit (keine besondere Gesellschaftsform) mitnimmt ? Geht das problemlos ?


    Wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


    Danke und schon mal frohe Weihnachten!

  • Du änderst einfach die Rechnungsadresse (sofern es keine Einzelunternehmung ist) sowie evtl. noch die Bankverbindung fertig.
    Wer Vertragspartner ist ist egal.



    ciao

  • bei einer Einzelunternehmung muss Dein Name im Adressfeld bleiben, bei einer GmbH oder AG kannst Du auch nur Deinen "Firmennamen" (z.B. Aral AG) ohne Nennung einer Person benutzen. Insofern ist Deine "Privatadresse" auch gleich Deine "Firmenadresse" wenn sonst auch alles gleich ist.
    Es ist natürlich auch noch möglich einen Zusatz hinzuzufügen.


    Beispiele:


    Max Mustermann
    Import & Export
    Straße
    PLZ & Ort



    bei AG, GmbH geht auch:


    Import & Export AG
    Straße
    PLZ&Ort.



    ciao

  • Re: Handyvertrag in Selbstständigkeit mitnehmen ?


    Zitat

    Original geschrieben von PeSte
    Hallo,


    ganz kurze Frage nur. Ich plane innerhalb der ersten Hälfte des nächsten Jahres selbstständig (kleine Firma) zu werden. Nun bräuchte ich aber dummerweise noch dieses Jahr einen neuen Handyvertrag. Wie sieht´s dann damit aus, wenn man diesen in eine Firma, selbstständige Tätigkeit (keine besondere Gesellschaftsform) mitnimmt ? Geht das problemlos ?


    Wohin willst Du den Vertrag mitnehmen?
    Als Kleinunternehmer, also einfacher Gewerbetreibender hast Du keinen besonderen Status. Du stellst also keine besondere juristische Person dar - Du bist weiterhin eine Privatperson* die eben ein Gewerbe betreibt und die gewerblichen Einnahmen/Ausgaben steuerlich erklärt.


    Solange Du keine in das Handelsregister eintragungsfähige Gesellschaft gründest, läuft der Vertrag auf Deinen privaten Namen (an dieser Stelle der Hinweis, daß man ohne Handelsregistereintragung sowieso keinen Firmennamen führen darf und mit vollständigem Vor- und Nachnamen firmieren muß auch wenn das viele mißachten - kostet aber bei einer Abmahnung gerne € 1000 und mehr).


    Du mußt nur vor dem Finanzamt darlegen können, welche Gespräche privat und welche gewerblich geführt wurden, um die Kosten entsprechend steuerlich geltend machen zu können. Daher werden die meisten dazu neigen einen gesonderten Vertrag für die gewerblichen Zwecke abzuschließen.


    Es gibt also kein "Mitnehmen" - Du bist und bleibst als Kleinunternehmer Du und hast keine Zweitidentität als "Firma" - und daher auch kein Problem.


    Das einzige Problem wäre das, daß Du Kosten, die vor Anmeldung Deines Gewerbes entstanden sind natürlich nicht für Dein Gewerbe steuerlich geltend machen kannst. Sprich alle Kosten einschließlich des Kaufpreises für das Handy, die vor Anmeldung des Gewerbes auflaufen, sind privater Natur und Du wirst sie nicht als Betriebsausgaben erklären können.


    Wenn Du es aber ganz genau wissen möchtest, würde ich Dir dringend empfehlen zu Deiner örtlichen Industrie- und Handelskammer Kontakt aufzunehmen - dort wird man meiner Erfahrung nach in allen Fragen der Existenzgründung sehr gut beraten und das kostenlos!


    *) Bei Rechtsgeschäften mit anderen Kaufleuten und Unternehmen in Deiner Eigenschaft als Gewerbetreibender kommen allerdings die Bestimmungen des HGB und nicht die des BGB zum Tragen. Insofern ist der Begriff der "Privatperson" hier also im weiteren Sinn gewählt.

  • Hallo,


    ich würde das Handy samt Vertrag verkaufen, und zwar von dir als Privatperson an dich selbst als Ich-AG bzw. Selbständiger bzw. Gewerbetreibender (egal welche Rechtsform).


    Du kannst ja vorher noch das Gerät an jemanden verkaufen, der selbst keine Steuererklärung abzugeben hat. Dieser soll dir dann das Gerät entsprechend teurer verkaufen, so dass du einen höheren Ausgabenbetrag hast (wirkt steuersenkend).


    Aber bitte schön immer mit Beleg, d.h. selbst angelegtes formloses Dokument /Rechnung und Quittung mit Unterschrift, dass es entsprechend bezahlt wurde - gegebenenfalls auch Barzahlung, wenn es auf keinem Girokonto erscheinen soll.


    Wenns billig/preiswert sein soll, kannst du eine offizielle Übergabe per Verkauf für den symbolischen Euro machen, dann ist auch der Eigentümer ein anderer und nicht nur der Besitzer.


    Auch eine Schenkung ist ein Vertrag und sollte entsprechend dokumentiert sein.

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!