Rechtsfrage...mein handy oder ihr handy?

  • Hoffe das ist das richtige forum für sowas... Eine freundin hat ein Handyvertrag abgeschlossen und ich habe das Handy bekommen was dabei war. habe ihr dafür geld gegeben. Also sozusagen ein mündlicher kaufvertrag. Ich habe das Handy die verpackung und die Rechnung. Leider haben wir uns verstritten und sie ist jetzt der meinung das das ihr handy ist weil es ja auf ihren namen ist und will es wieder haben. Sie sagt das sie bei der Polizei angerufen hat und die meinten das handy steht ihr zu. Was sagt ihr dazu?

  • würde ich nicht sagen dass es ihres ist. Da du ihr Geld gegeben hast (ein angemessener Preis?!) hast du es ja quasi von ihr gekauft. Also wieso sollte es dann noch ihre gehören. Auch läuft nur der VERTRAG auf ihren Namen, das Handy ist subventioniert. Ob jetzt kostenlos oder mit Zuzahlung sei mal dahingestellt.

    Freunde der Sonne

  • nur auf der rechnung steht natürlich auch ihr name und ich hab natürlich keinen nachweis das ich ihr geld gegeben habe. meine frage ist ja was passiert....wenn es vor gericht oder so geht. dann ist ja aussage gegen aussage. In meinen Augen bin ich im Vorteil da ich die Rechnung habe. Wenn ich irgendwo etwas verkaufe z.b. zweite hand dann gebe ich demjänigen auch mein handy und die rechnung. und dann kann ich ja auch nicht sagen er hat es mir geklaut. wo kommen wir denn dann hin.

  • Natürlich gehört das Handy dir, da ihr einen ganz normalen Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen habt. Du bist rechtlicher Eigentümer und Besitzer des Handys.


    Gruß,
    Sebi

  • natürlich bin ich eigentümer und besitzer!! nur was ist wenn sie sagt ich habe ihr kein geld gegeben u.s.w.! was passiert dann? bin ich dann im vorteil weil ich die rechnung habe?

  • Zitat

    Original geschrieben von aToMIus
    natürlich bin ich eigentümer und besitzer!! nur was ist wenn sie sagt ich habe ihr kein geld gegeben u.s.w.! was passiert dann? bin ich dann im vorteil weil ich die rechnung habe?


    Dann müsste sie Dir ja nachweisen, das Du das Handy mit Rechnung von ihr gestohlen hast, oder wie sollte sie das sonst begründen das Du das Handy und die Rechnung hast.

    Google Pixel 2 128 GB
    Huawei Mediapad M5 10.8 LTE
    TT Member Card #143

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi
    Natürlich gehört das Handy dir, da ihr einen ganz normalen Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen habt. Du bist rechtlicher Eigentümer und Besitzer des Handys.


    Gruß,
    Sebi


    Eben, du bist E+B. Wenn, müsste sie vom Vertrag zurücktreten, was aber nicht so leicht geht, wenn kein Mangel, Leistungsstörung o.Ä. vorliegt...

  • Würde ich auch so sehen, das Handy ist nicht untrennbar mit dem Mobilfunkvertrag verbunden, und am Handy hast du durch Kauf Eigentum erworben, welcher ja mündlich erfolgen kann.


    Die Beweisführung ist natürlich eine andere Sache, aber da du im Besitz der Rechnung bist, sollte das dafür imho ausreichen.

  • das hört sich ja gut an. ich bin ja auch eurer meinung. wollte mir das nur nochmal bestätigen lassen. danke für die antworten. am geilsten wäre natürlich wenn hier ein anwalt ist und der auch meiner meinung ist. Das heißt also sie muss mir nachweisen das ich es geklaut habe und das kann sie ja wohl nicht.

  • exakt.
    Und wenn sie dir androht, vor Gericht zu gehen: die Gerichtskosten (die sie bei einer Niederlage höchstwahrscheinlich übernehmen muss) sind höher als ein neuer Commi ;)
    Ach ja: Ich kenn nen guten Anwalt, hört auf den Namen "Bürgerliches Gesetzbuch". Der reicht in deinem Fall imho aus :p ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!