• Was muss ein Impressum auf einer privaten Homepage enthalten? Ich meine damit den Standardtext "Hiermit distanziere ich mich von Inhalten... Seiten anderer... usw."


    Kann mir das jemand bitte einmal zeigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Nico
    Auf privaten Homepages musst du dich jedenfalls nicht "ausziehen", das müssen nur Leute, die Geschäfte machen.


    Infos dazu unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html bzw. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/


    Der Disclaimer von disclaimer.de ist natürlich auch ganz praktisch.


    *ausgrab*


    Hallo leute, da ich es verhindern wollte einen neuen Unnötigen Thread zu eröffnen, möchte ich mein Problem (?) hier schildern:


    in den vergangenen tagen bekam ich vemehr Mails, wo ich denn mein Impressum auf meiner Nokia-Page hätte, da dies ja nach neuem deutschem Recht gefordert wäre.


    Hat sich da etwas an den Bestimmungen, die Nico netter Weise rausgesucht hat, geändert?


    Wenn ja, was muss das Impressum enthalten?


    Gruß


    Chris

  • Zu diesem Thema gab es in der c't 14/2003 auf Seite 186 einen interessanten Artikel. Dort wird zunächst erläutert, dass dieser Spruch "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 [...] hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Anbringen eines Links [...]" ein Witz ist, da das erwähnte Urteil nie rechtskräftig wurde. Desweiteren wird im Artikel die Gültigkeit von anderen Standard-Disclaimern durch Nennung von Rechtsprechungen oder Bezug auf geltende Gesetze (oder im Disclaimer genannte nicht existierende Gesetze) widerlegt.


    Der wichtigste Hinweis zum Schluss: Ein Disclaimer könnte dem Richter ein Indiz für ein Unrechtsbewusstsein sein. Nach dem Motto: Der Website betreiber weiß, dass er z.B. auf illegale Warez-Seiten verlinkt, macht es aber trotzdem und schreibt einen Disclaimer.

    Zitat

    Daher schaden solche pauschalen, scheinbar unverfänglichen Lösungen, die Websites wie http://www.disclaimer.de anbieten, im Endeffekt rechtlich mehr als sie nutzen. Denn dir darin enthaltenen Regelungen entsprechen ohnehin der geltenen Rechtslage und wären in einem Rechtsstreit auch ohne Disclaimer anzuwenden.

    Weitere Hintergründe sollten in dem Artikel direkt nachgelesen werden.


    Zum Impressum auf privaten Seiten wird sich dort jedoch nicht ausgelassen. AFAIR ist ein Impressum auf privaten Seiten nicht notwendig.

  • Auf Warez-Seiten oder Seiten mitt illegalem Inhalt verlinke ich ja nicht, nur auf andere Foren und Mobilfunkpages, ergo: Ich müsste eigentlich sauber sein.


    Gruß


    Chris


    PS: Vielen dank für die Antwort :)

  • Zitat

    Original geschrieben von korelstar
    Zu diesem Thema gab es in der c't 14/2003 auf Seite 186 einen interessanten Artikel. Dort wird zunächst erläutert, dass dieser Spruch "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 [...] hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Anbringen eines Links [...]" ein Witz ist, da das erwähnte Urteil nie rechtskräftig wurde. Desweiteren wird im Artikel die Gültigkeit von anderen Standard-Disclaimern durch Nennung von Rechtsprechungen oder Bezug auf geltende Gesetze (oder im Disclaimer genannte nicht existierende Gesetze) widerlegt.


    Der wichtigste Hinweis zum Schluss: Ein Disclaimer könnte dem Richter ein Indiz für ein Unrechtsbewusstsein sein. Nach dem Motto: Der Website betreiber weiß, dass er z.B. auf illegale Warez-Seiten verlinkt, macht es aber trotzdem und schreibt einen Disclaimer.
    Weitere Hintergründe sollten in dem Artikel direkt nachgelesen werden.


    Zum Impressum auf privaten Seiten wird sich dort jedoch nicht ausgelassen. AFAIR ist ein Impressum auf privaten Seiten nicht notwendig.


    Wer die c´t nicht hat, hier der entsprechende Link auf die Page der "PC-Welt-Rechtsexperten":


    http://www.internetrecht-rostock.de/disclaimer.htm


    Gruß Marcus

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