Abzocke auf Essener Motorshow / rechtl. Rat

  • booner

    Zitat

    Das stimmt natürlich. Bleibt halt nur die Beweisbarkeit der behaupteten mündliche Nebenabrede vor Gericht ...


    Das ist natürlich richtig. Ich wollte mich auch nur gegen die Aussage, mündliche Nebenabreden seien in der Regel ungültig, wenden. ;)



    Gruß,
    Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Die Storno-Gebühr fällt imho aber für den Abbuchenden an - was in diesem Fall nicht weiter tragisch wäre :D;)


    Das ist richtig - eher im Gegenteil... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist richtig - eher im Gegenteil... ;)


    Nicht unbedingt "Gegenteil". Wenn der Vertrag Bestand haben sollte, und dem Kunden etwa durch AGB auferlegt wurde, die Rückbuchungskosten einer "mißglückten" Lastschrift im Falle seines Verschuldens zu tragen, wird es noch teurer....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn der Vertrag Bestand haben sollte, dann spielt diese Überlegung ja letztlich eh keine Rolle, weil er mit diesem Vorgehen dann ja noch nicht aus der Kiste raus ist. Das sollte jedem klar sein, denke ich.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das sollte jedem klar sein, denke ich.


    Im Zweifel stellt das ein Richter (wohl nach Rückgabe der Lastschrift) fest.


    Ihm wurde hier mehrmals geraten, die Lastschrift zurückgeben zu lassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
    Sofern der Vertrag formfrei geschlossen werden kann und die Nebenabrede dem schriftlichen Vertrag nachfolgt, kann darin z.B. eine konkludente Aufhebung des gewillkürten Schriftformerfordernisses gesehen werden.


    Tatsache ist aber auch, daß sich diese Rechtslage mittlerweile herumgesprochen hat und daher immer häufiger eine doppelte Schriftformklausel verwendet wird, die das, was Du beschrieben hast, verhindert.

  • ashd

    Zitat

    Tatsache ist aber auch, daß sich diese Rechtslage mittlerweile herumgesprochen hat und daher immer häufiger eine doppelte Schriftformklausel verwendet wird, die das, was Du beschrieben hast, verhindert.


    Habe ich gesagt, daß dies nicht Tatsache sei? Ich weise nochmals darauf hin (s.o.), daß ich mich mit meinem Beitrag nur gegen die Aussage wenden wollte, mündliche Nebenabreden seien in der Regel unwirksam. Daß mein Beitrag nicht den Umfang und den Detailgrad eine MüKo- oder Palandt-Kommentierung erreicht, läßt sich schon aus dessen Umfang ableiten.


    Gruß,
    Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
      ashd


    Habe ich gesagt, daß dies nicht Tatsache sei?


    Nein, hast Du nicht. Habe ich auch nicht behauptet. Sieh meinen Beitrag einfach als Ergänzung Deiner Ausführungen an, nicht als Angriff auf Deine Person (das sollte er nämlich nicht sein).


    Gruß,
    Andreas

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